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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: felixwy am 07.02.2022 08:27
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Hallo, ich habe ein Stellenangebot für eine unbefristete Stelle im höheren Dienst. Es handelt sich um meine erste Tätigkeit im ÖD und mich würde interessieren, ob so eine Stelle in der Regel tatsächlich einen langfristigen sicheren Arbeitsplatz verspricht? Ich habe keine Erfahrungswerte, ob Entlassungen auch bei unbefristeten Stellen mal vorkommen oder gar die Regel sind? Vielleicht weiß dazu ja jemand mehr.
Danke!
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Der höhere Dienst ist eine Beamtenlaufbahn. Sobald Du also Beamter auf Lebenszeit bist, kann Dir kaum noch etwas passieren.
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Ok verstehe, dann muss ich mich korrigieren. Ich meine eine Stelle als Tarifbeschäftigter (TV-L EG13).
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Wenn du die Probezeit überstanden hast und nicht gerade die nicht vorhandenen silbernen Löffel klaust....
Im TV-L West gibt es eine Klausel, dass der Arbeitgeber nach 15 Jahren nur noch mit wichtigem Grund kündigen darf. Du musst dann zusätzlich noch 40+ sein. Den Personalrat gibt es auch noch. Sicherlich hängt es von deiner genauen Stelle ab, aber der öffentliche Dienst sucht eigentlich überall Personal.
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Nach der Probezeit ist es relativ sicher, dass du deinen Job behältst und ihn erst dann wieder los wirst, wenn du dich auf eine andere Stelle bewirbst oder politische Willkür deine Stelle obsolet macht (durch bspw. Schließung deiner Behörde). In letztem Fall wird dir anstelle einer Kündigung in der Regel eine neue Stelle angeboten bzw. dir werden andere Tätigkeiten der selben Entgeltgruppe ggf. in einer anderen Behörde arbeitgeberseitig übertragen.
Demnach kann man sagen, dass du, solange du keinen Scheiß machst, nichts befürchten musst.
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Die Probezeit ist in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, auf das der TV-L Anwendung findet, ohne Bedeutung. Die Erfüllung der Wartezeit nach KSchG führt nach ihrer Erfüllung dazu, daß derselbe Schutz vor ordentlicher Kündigung besteht wie in der Gesamtwirtschaft, also nur eine "sozial gerechtfertigte" Kündigung erfolgen kann. Dazu gehören auch betriebsbedingte Kündigungen. Solche werden auch im öffentlichen Dienst ausgesprochen. Das Risiko dafür hängt von den tatsächlichen Umständen ab. Ein querschnittlich für quasi alles einzusetzender Verwaltungsmitarbeiter, der unmittelbar bei einem Land angestellt ist, hat generell ein geringeres Risiko, daß es keinen Arbeitsplatz mehr beim Arbeitgeber für ihn gibt. Der kann dann jedoch am anderen Ende des Landes liegen. Andererseits gab es auch Fälle Hochschulen, die entsprechend der landesrechtlichen Hochschulgesetzgebung selbst die Arbeitgebereigenschaft hatten und ihre zuvor selbst betriebene Bauverwaltung aufgelöst haben und entsprechend den dort beschäftigten Bauingenieuren, Bauzeichnern und Bautechnikern keine Ersatzstelle anbieten konnten.
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Dazu gehören auch betriebsbedingte Kündigungen. Solche werden auch im öffentlichen Dienst ausgesprochen. Das Risiko dafür hängt von den tatsächlichen Umständen ab.
Also kann man festhalten, dass die "Sicherheit" eines Arbeitsplatzes im öD eigentlich nur darin begründet sein kann, dass
a) der Arbeitgeber nicht pleite gehen kann und
b) notfalls groß genug ist, um seine Leute irgendwo anders parken zu können, wenn irgendeine Aufgabe wegfällt (irgendwas wird kommunalisiert z. B.)?
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Das „nur“ würde ich streichen, da genau diese Aspekte zu einer im Vergleich deutlich höheren Arbeitsplatzsicherheit führen. Selbst wenn „irgendwas kommunalisiert“ wird, kommt es in der Regel nicht zu Entlassungen. Wegfall von Aufgaben oder Organisationsänderungen aus anderen Gründen sind maximal mit einem neuen Aufgabenzuschnitt, einer neuen Dienststelle und einem neuen Arbeitsort verbunden.
Selbst bei der Privatisierung von Post, Bahn und Telekom hat niemand die Gehalts-/ Besoldungsansprüche aus seinem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis verloren. Wer unflexibel war, musste halt zuhause rumsitzen oder hat unbequeme Angebote bekommen. Nicht schön, aber besser als hartzen…
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Welche Regel sollte das sein?
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Wenn du die Probezeit überstanden hast und nicht gerade die nicht vorhandenen silbernen Löffel klaust....
Im TV-L West gibt es eine Klausel, dass der Arbeitgeber nach 15 Jahren nur noch mit wichtigem Grund kündigen darf. Du musst dann zusätzlich noch 40+ sein. Den Personalrat gibt es auch noch. Sicherlich hängt es von deiner genauen Stelle ab, aber der öffentliche Dienst sucht eigentlich überall Personal.
Zählt Berlin zum Tarifgebiet West oder Ost?
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§ 38 Abs. 1 lit c) TV-L: "Abweichend von den Buchstaben a und b gelten für Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zum Land Berlin stehen, einheitlich die Regelungen des Tarifgebietes West, soweit nicht ausdrücklich für das Land Berlin etwas anderes bestimmt ist."
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Dazu gehören auch betriebsbedingte Kündigungen. Solche werden auch im öffentlichen Dienst ausgesprochen. Das Risiko dafür hängt von den tatsächlichen Umständen ab.
Also kann man festhalten, dass die "Sicherheit" eines Arbeitsplatzes im öD eigentlich nur darin begründet sein kann, dass
a) der Arbeitgeber nicht pleite gehen kann und
b) notfalls groß genug ist, um seine Leute irgendwo anders parken zu können, wenn irgendeine Aufgabe wegfällt (irgendwas wird kommunalisiert z. B.)?
und in der freien Wirtschaft bei großen Unternehmen sieht es genauso aus.
Und wenn man jemanden los werden will, gibt es dort halt den goldenen Handschlag.
Wenn Abteilungen, Dienststelle etc. aufgelöst werden, dann kommt es halt auch im öD vor, dass man keinen Job mehr hat oder quer durchs Land ziehen müsste, und damit ebenfalls "abgewickelt" wird.
Die gefühlte Arbeitsplatzsicherheit ist jedoch im öD wesentlich grösser als die in der pW.