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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: BBFU am 08.02.2022 13:15

Titel: Bachelor-Studium an der Fernuni Hagen
Beitrag von: BBFU am 08.02.2022 13:15
Hi,

aktuell bin ich Bundesbeamter auf Lebenszeit im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst (mittlerer Dienst) und plane ein Bachelor-Fernstudium an der Fernuniversität Hagen. Das Studium ist durch AQAS e. V. akkreditiert.

Auch wenn es zum Ende des Studiums noch etwas hin ist, haben sich mir folgende Fragen gestellt:

Wie würde ein Wechsel in den gehobenen Dienst funktionieren?

Müsste ich erst aus dem Beamtenverhältnis im mittleren Dienst entlassen werden um am gleichen Tag mit einer Urkunde in den gehobenen Dienst übernommen zu werden? Muss ich mich erst noch als Tarfibeschäftigter im gD bewähren bevor ich im gD verbeamtet werden kann? (Vermutlich nach erfolgreicher Bewerbung auf eine gD-Stelle)

Gibt es im gehobenen Dienst dann nochmal eine Probezeit und wenn ja wie lange wäre diese Probezeit?

Was wären hier die Rechtsgrundlagen?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Titel: Antw:Bachelor-Studium an der Fernuni Hagen
Beitrag von: Bastel am 08.02.2022 13:26
Wenn ich es richtig verstanden habe, könnte es folgendermaßen ablaufen:

Du bekommst deine Bachelorurkunde, bewirbst dich auf eine normale extern ausgeschriebene Stelle im Bereich E9c-E12, arbeitest auf dieser Stelle 18 bzw. 24 Monate (bekommst weiter deine Besoldung), danach kommst du ins Eingangsamt des gD.
Titel: Antw:Bachelor-Studium an der Fernuni Hagen
Beitrag von: Organisator am 08.02.2022 13:26
Was wären hier die Rechtsgrundlagen?

Bundesbeamtengesetz und -Laufbahnverordnung.

Für den Wechsel der Laufbahn bedarf es neben der Bildungsvoraussetzung (Bachelor) ebenfalls einer hauptberuflichen Tätigkeit.

Praktisch bewirbst du dich auf eine Stelle im gehobenen Dienst, wirst genommen, leistest die hauptberufliche Tätigkeit ab und vollziehst den Laufbahnwechsel.

Eine beamtenrechtliche Probezeit ist nicht vorgesehen - dein Status "auf Lebenszeit" ändert sich nicht. Ggf. aber noch eine Erprobungszeit nach der Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, könnte es folgendermaßen ablaufen:

Du bekommst deine Bachelorurkunde, bewirbst dich auf eine normale extern ausgeschriebene Stelle im Bereich E9c-E12, arbeitest auf dieser Stelle 18 bzw. 24 Monate (bekommst weiter deine Besoldung), danach kommst du ins Eingangsamt des gD.

Nicht so ganz, TE ist schon Beamter.
Titel: Antw:Bachelor-Studium an der Fernuni Hagen
Beitrag von: Bastel am 08.02.2022 14:21
Nicht so ganz, TE ist schon Beamter.

Ja ich weis, was ändert das an dem von mir beschriebenen Vorgang?
Titel: Antw:Bachelor-Studium an der Fernuni Hagen
Beitrag von: Organisator am 08.02.2022 15:01
Nicht so ganz, TE ist schon Beamter.

Ja ich weis, was ändert das an dem von mir beschriebenen Vorgang?

Na dass er sich nicht auf Stellen E9c - E 12 bewirbt sondern auf Stellen von A9g bis A13g.
Titel: Antw:Bachelor-Studium an der Fernuni Hagen
Beitrag von: EiTee am 08.02.2022 15:05
Wie wäre es damit, sich einfach auf ein Studium bei einer Behörde zu bewerben und das ganze im Aufstiegsverfahren zu durchlaufen? Damit entfiele auch der zusätzliche Erwerb Laufbahnbefähigung.
Titel: Antw:Bachelor-Studium an der Fernuni Hagen
Beitrag von: Organisator am 08.02.2022 15:14
Wie wäre es damit, sich einfach auf ein Studium bei einer Behörde zu bewerben und das ganze im Aufstiegsverfahren zu durchlaufen? Damit entfiele auch der zusätzliche Erwerb Laufbahnbefähigung.

Hätte den Nachteil, dass ein solches Studium regelmäßig als Anwärter mit Anwärterbezügen durchgeführt wird. Weniger Geld und schlechterer Status.
Titel: Antw:Bachelor-Studium an der Fernuni Hagen
Beitrag von: EiTee am 08.02.2022 16:03
Hätte den Nachteil, dass ein solches Studium regelmäßig als Anwärter mit Anwärterbezügen durchgeführt wird. Weniger Geld und schlechterer Status.

Korrekt, das wäre die eine Variante, das ginge aber auch entsprechend anders. Hängt natürlich u.a. vom Können und Wollen des TE sowie des künftigen Dienstherren ab. Bei uns zumindest, wird niemand aus dem mD zum Anwärter degradiert.

Man sollte immer beachten:
Wenn man weiterhin in Vollzeit arbeitet, kann man nicht zeitgleich in Vollzeit studieren. Ich kenne die Regelstudienzeit für Teilzeitstudiengänge der Fernuni Hagen nicht. Es sind vermutlich 4 - 5  Jahre + Erwerb der Laufbahnbefähigung, also 6 - 7 Jahre +- bis zur Verbeamtung im gD.

Ich bin absolut kein Freund der monetären Gier als Beamter, wenn ich aber die finanzielle Situation beleuchte, sieht das ja ungefähr so aus:

Teilzeit mit Verbleib im mD:
Heißt Jahresbesoldung mD * 7. Fiktiv nehme ich  A7/4 = macht ca. 204 T€ abzgl. PKV (300€+-)= 180 T€

Als Anwärter:
Studium als Anwärter Anw gD * 3 52 T€ abzgl PKV (140€+-) = 47 T€
4 Jahre im gD 4* Jahresbesoldung A9/4 abzgl. PKV (300€+-) = 120 T€
Macht in Summe also ca. 166 T€

Zwar muss man sehen, ob der Wechsel auf den Ausbildungstarif, während man schon PKV versichert ist, überhaupt möglich ist. Auch habe ich die Stufenaufstiege nicht berücksichtigt. Was aber feststeht, für einen ungefähren Unterschied von 14 T€ kann man als Anwärter 3 recht entspannte Jahre haben und ist danach im gD.
Kein hin und her mit der Entlassung aus dem Dienst, es gibt entspannt die Urkunden und man lacht sich über das miserable Studium schlapp.

Ideal wäre natürlich der Verbleib im mD, Abordnung während der Studienphasen und volle Besoldung.

Titel: Antw:Bachelor-Studium an der Fernuni Hagen
Beitrag von: Organisator am 08.02.2022 16:09
Man sollte immer beachten:
Wenn man weiterhin in Vollzeit arbeitet, kann man nicht zeitgleich in Vollzeit studieren. Ich kenne die Regelstudienzeit für Teilzeitstudiengänge der Fernuni Hagen nicht. Es sind vermutlich 4 - 5  Jahre + Erwerb der Laufbahnbefähigung, also 6 - 7 Jahre +- bis zur Verbeamtung im gD.

Kommt darauf an. Ich kenne Fernstudiengänge, die die übliche Regelstudienzeit haben (3 jahre Bachelor / 2 Jahre Master) und daher berufsbegleitend möglich sind. Ist nur ein sehr hoher Workload, aber je nach Motivation machbar. Die hauptberufliche Tätigkeit käme natürlich noch on Top.

Das mit dem beamtenrechtlichen Status wäre auch noch zu klären. Als Anwärter ist man üblicherweise Beamter auf Widerruf und verliert somit seinen vorherigen Lebenszeitstatus. Muss jeder selbst bewerten, ob dies ein wirkliches Risiko darstellt.
Titel: Antw:Bachelor-Studium an der Fernuni Hagen
Beitrag von: Asperatus am 08.02.2022 17:19
Müsste ich erst aus dem Beamtenverhältnis im mittleren Dienst entlassen werden um am gleichen Tag mit einer Urkunde in den gehobenen Dienst übernommen zu werden? Muss ich mich erst noch als Tarfibeschäftigter im gD bewähren bevor ich im gD verbeamtet werden kann? (Vermutlich nach erfolgreicher Bewerbung auf eine gD-Stelle)
Nein, der beste Weg wäre wohl, sich auf eine externe Stellenausschreibung der Behörde für eine Stelle im (vergleichbar) gehobenen Dienst zu bewerben, die auch für Beamte geöffnet ist.

Ob dies in der Praxis nur bei der eigenen Behörde oder auch im Rahmen einer Versetzung geht, weiß vielleicht ein Mitleser?

Gibt es im gehobenen Dienst dann nochmal eine Probezeit und wenn ja wie lange wäre diese Probezeit?
Es werden zwei Jahre Sachbearbeiter-Tätigkeiten wahrgenommen (1,5 Jahre geforderte hauptberufliche Tätigkeit, 6 Monate Bewährungszeit) bei Verbleib im vorherigen Statusamt (Besoldungsgruppe). Dann wird das neue Amt verliehen und der Laufbahnwechsel ist abgeschlossen.

Was wären hier die Rechtsgrundlagen?
§ 24 BLV
Titel: Antw:Bachelor-Studium an der Fernuni Hagen
Beitrag von: HansGeorg am 09.02.2022 07:54
Ich verstehe das nicht so genau. In §24 steht doch als Voraussetzung für den GD "Voraussetzungen nach § 17 Absatz 4 Nummer 2" müssen erfüllt sein. Und dort steht wiederum "Vorbereitungsdienst, der als Bachelorstudiengang mit Wahl- und Pflichtmodulen durchgeführt wird". Somit ist doch auf jeden fall das Studium als Vorbereitungsdienst abzuleisten oder nicht ?
Titel: Antw:Bachelor-Studium an der Fernuni Hagen
Beitrag von: Organisator am 09.02.2022 08:34
Ich verstehe das nicht so genau. In §24 steht doch als Voraussetzung für den GD "Voraussetzungen nach § 17 Absatz 4 Nummer 2" müssen erfüllt sein. Und dort steht wiederum "Vorbereitungsdienst, der als Bachelorstudiengang mit Wahl- und Pflichtmodulen durchgeführt wird". Somit ist doch auf jeden fall das Studium als Vorbereitungsdienst abzuleisten oder nicht ?

Nein.
§ 17 (4) Nr. 2 BBG bietet drei Möglichkeiten, zu erkennen an dem "oder".
Für den konkreten Fall wäre Variante c) einschlägig.
Titel: Antw:Bachelor-Studium an der Fernuni Hagen
Beitrag von: HansGeorg am 09.02.2022 08:45
Aber ich meinte BLV nicht BBG

Ich verstehe das nicht so genau. In §24 steht doch als Voraussetzung für den GD "Voraussetzungen nach § 17 Absatz 4 Nummer 2" müssen erfüllt sein. Und dort steht wiederum "Vorbereitungsdienst, der als Bachelorstudiengang mit Wahl- und Pflichtmodulen durchgeführt wird". Somit ist doch auf jeden fall das Studium als Vorbereitungsdienst abzuleisten oder nicht ?

Nein.
§ 17 (4) Nr. 2 BBG bietet drei Möglichkeiten, zu erkennen an dem "oder".
Für den konkreten Fall wäre Variante c) einschlägig.
Titel: Antw:Bachelor-Studium an der Fernuni Hagen
Beitrag von: xap am 09.02.2022 09:11
Wie kommst du bei einem privaten Studium auf §17 BLV der auf eine Laufbahnprüfung abzielt? Eine Laufbahnprüfung findet in dem Fall nicht statt. Stattdessen muss dir die Laufbahnbefähigung, hier für den gD, anerkannt werden. Das Erlangen der Laufbahnbefähigung für deinen Fall wird in §20 Absatz 1, Satz 2 geregelt. Es ist ein Bachelorstudium SOWIE eine hauptberufliche Tätigkeit nach dem Studium (in Art und Umfang analog der Tätigkeiten des gD) von 18 Monaten notwendig.

§24 regelt doch das Aufstiegsverfahren wenn ich mich nicht irre. Ich glaube nicht, dass du dieses anstrebst. §24 ist nach meiner bescheidenen Kenntnis ein ziemlich spezieller Fall, der auch ausdrücklich durch eine Behörde gefördert werden muss.

Nach §20 kannst du privat studieren gehen, dich nach erfolgreichem Abschluss auf eine Stelle im gD bewerben. Du wirst dann für 18 weitere Monate die Stelle inne haben aber nach alter Besoldungsstufe bezahlt. Nach 18 Monaten ist dann die Laufbahnbefähigung für den gD festzustellen und der Laufbahnwechsel kann vollzogen werden.

Das ist zumindest mein Kenntnisstand.
Titel: Antw:Bachelor-Studium an der Fernuni Hagen
Beitrag von: HansGeorg am 09.02.2022 09:12
Asche auf mein Haupt :) Ich hatte mich im zugrundeliegenden Gesetz getäuscht. Sorry.
Titel: Antw:Bachelor-Studium an der Fernuni Hagen
Beitrag von: xap am 09.02.2022 09:19
BBG ist schon das korrekte Gesetz. Die BLV ist die ausführende Konkretisierung des Gesetzes.

Wie gesagt, ich denke §20 BLV sollte in deinem Fall korrekt sein.
Titel: Antw:Bachelor-Studium an der Fernuni Hagen
Beitrag von: Organisator am 09.02.2022 09:20
BBG ist schon das korrekte Gesetz. Die BLV ist die ausführende Konkretisierung des Gesetzes.

... und die BLV verwies bei der konkreten Frage auf das BBG
Titel: Antw:Bachelor-Studium an der Fernuni Hagen
Beitrag von: Asperatus am 09.02.2022 16:58
§24 regelt doch das Aufstiegsverfahren wenn ich mich nicht irre. Ich glaube nicht, dass du dieses anstrebst. §24 ist nach meiner bescheidenen Kenntnis ein ziemlich spezieller Fall, der auch ausdrücklich durch eine Behörde gefördert werden muss.

Nach §20 kannst du privat studieren gehen, dich nach erfolgreichem Abschluss auf eine Stelle im gD bewerben. Du wirst dann für 18 weitere Monate die Stelle inne haben aber nach alter Besoldungsstufe bezahlt. Nach 18 Monaten ist dann die Laufbahnbefähigung für den gD festzustellen und der Laufbahnwechsel kann vollzogen werden.

Das ist zumindest mein Kenntnisstand.

Vermutlich verwechselst du § 20 mit § 24 BLV und § 24 mit § 27 BLV.

§ 27 ist der spezielle Fall und kein "echter" Aufstieg. Er ermöglicht nur die Besetzung von bestimmten geeigneten Dienstposten in der höheren Laufbahn. Eine (umfassende) Laufbahnbefähigung für die höhere Laufbahn ist nicht gegeben.
Titel: Antw:Bachelor-Studium an der Fernuni Hagen
Beitrag von: BBFU am 10.02.2022 17:52
Wie kommst du bei einem privaten Studium auf §17 BLV der auf eine Laufbahnprüfung abzielt? Eine Laufbahnprüfung findet in dem Fall nicht statt. Stattdessen muss dir die Laufbahnbefähigung, hier für den gD, anerkannt werden. Das Erlangen der Laufbahnbefähigung für deinen Fall wird in §20 Absatz 1, Satz 2 geregelt. Es ist ein Bachelorstudium SOWIE eine hauptberufliche Tätigkeit nach dem Studium (in Art und Umfang analog der Tätigkeiten des gD) von 18 Monaten notwendig.

§24 regelt doch das Aufstiegsverfahren wenn ich mich nicht irre. Ich glaube nicht, dass du dieses anstrebst. §24 ist nach meiner bescheidenen Kenntnis ein ziemlich spezieller Fall, der auch ausdrücklich durch eine Behörde gefördert werden muss.

Nach §20 kannst du privat studieren gehen, dich nach erfolgreichem Abschluss auf eine Stelle im gD bewerben. Du wirst dann für 18 weitere Monate die Stelle inne haben aber nach alter Besoldungsstufe bezahlt. Nach 18 Monaten ist dann die Laufbahnbefähigung für den gD festzustellen und der Laufbahnwechsel kann vollzogen werden.

Das ist zumindest mein Kenntnisstand.

Wow, vielen Dank für alle eure Antworten.
Also wenn ich es richtig verstanden haben:

1. Bachelor-Fernstudium nebenberuflich abschließen.

2. Aus dem mD (verbeamtet) heraus auf eine gD-Beamtenstelle bewerben und hoffentlich genommen werden.
1,5 Jahre Laufbahnbefähigung für den gD erweben, bei den weiteren mD Beamtenbezügen und keine
Entlassung aus der Verbeamtung auf Lebenszeit.

3. Nach erfolgter Laufbahnbefähigung: Wechsel in den gD (A9 gD)

Ist das so korrekt? :)

Bei den Aufstiegsverfahren habe ich noch keine Ausschreibungen (z. B. Interamt) für "externe" gesehen. Dort werden ja meist Personen aus der Behörde geschickt. D. h. ggf. Behördenwechsel und hoffen das in der neuen Behörde Aufstiege möglich sind.
Titel: Antw:Bachelor-Studium an der Fernuni Hagen
Beitrag von: Organisator am 10.02.2022 18:35
Wow, vielen Dank für alle eure Antworten.
Also wenn ich es richtig verstanden haben:

1. Bachelor-Fernstudium nebenberuflich abschließen.

2. Aus dem mD (verbeamtet) heraus auf eine gD-Beamtenstelle bewerben und hoffentlich genommen werden.
1,5 Jahre Laufbahnbefähigung für den gD erweben, bei den weiteren mD Beamtenbezügen und keine
Entlassung aus der Verbeamtung auf Lebenszeit.

3. Nach erfolgter Laufbahnbefähigung: Wechsel in den gD (A9 gD)

Ist das so korrekt? :)
Ja

Bei den Aufstiegsverfahren habe ich noch keine Ausschreibungen (z. B. Interamt) für "externe" gesehen. Dort werden ja meist Personen aus der Behörde geschickt. D. h. ggf. Behördenwechsel und hoffen das in der neuen Behörde Aufstiege möglich sind.
Es braucht dafür keine Aufstiegs-Ausschreibungen. Einfach auf eine Stelle A9g nach Abschluss deines Bachelors bewerben und im Anschreiben ggf. darauf hinweisen. Möglicherweise ginge das intern, also in deiner jetztigen Behörde, leichter, weil man da vorab schonmal mit den Verantwortlichen die Lage besprechen kann.