Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Herdudeness am 09.02.2022 06:50
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Guten Morgen,
ich war ein Jahr in Elternzeit und habe nach einem halben Jahr Elternzeit um einen weiteren Monat (den Januar 2022) verlängert. Das wurde so stattgegeben. Nun hat die Bezügestelle mir fälschlicherweise Gehalt für den Monat Januar 22 ausgezahlt. Das habe ich direkt durchgegeben und um Korrektur gebeten. Nun habe ich ein Schreiben von der Bezügestelle erhalten, dass ich das zu viel gezahlte Geld nicht Netto sondern Brutto zurückzahlen soll. Das bedeutet, dass ich aus eigener Tasche knapp 1300 Euro bezahlen soll. Das Geld kann ich mir dann bei der nächsten Steuererklärung (also in einem Jahr) zurückholen. Scheinbar gibt es dafür tatsächlich eine rechtliche Grundlage, aber es fällt mir schwer zu glauben, dass ich nun aufgrund deren Fehlers ins Minus gehen soll und knapp ein Jahr auf mein Geld warten soll. Gibt es hier noch andere Möglichkeiten/Ratschläge?
Lieben Gruß
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Geld schnell ausgeben und sagen es wurde verbrauch und ist jetzt weg.
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Geht das so einfach? Also mir geht es auch nicht um das zu viel gezahlte Geld, das habe ich natürlich beiseite gelegt und kann diesen Nettobetrag jederzeit zurückzahlen. Aber darüber hinaus sehe ich es ehrlich gesagt nicht ein an mein eigenes Geld zu gehen und so lange auf eine Rückzahlung warten zu müssen.
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Ich kann dir leider nur bestätigen, dass bei einer Bekannten genau dasselbe gerade passiert ist: Der Arbeitgeber hat versehentlich das volle Gehalt gezahlt, man bekam nur netto, und soll es jetzt brutto zurückzahlen.
Ich konnte das kaum glauben, aber nach Rücksprache mit einem Kollegen vom Finanzamt ist das so tatsächlich "in Ordnung". Das einzige was man machen könnte wäre ein Antrag auf Stundung oder zumindest Ratenzahlung des das Netto übersteigenden Betrags, damit man nicht sofort alles auf einmal zahlen muss.
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Ich kann dir leider nur bestätigen, dass bei einer Bekannten genau dasselbe gerade passiert ist: Der Arbeitgeber hat versehentlich das volle Gehalt gezahlt, man bekam nur netto, und soll es jetzt brutto zurückzahlen.
Ich konnte das kaum glauben, aber nach Rücksprache mit einem Kollegen vom Finanzamt ist das so tatsächlich "in Ordnung". Das einzige was man machen könnte wäre ein Antrag auf Stundung oder zumindest Ratenzahlung des das Netto übersteigenden Betrags, damit man nicht sofort alles auf einmal zahlen muss.
Vielen Dank für die Rückmeldung. Dann zahle ich lieber direkt alles und schaue, wann ich frühestens vom Finanzamt das Geld zurückfordern kann. Oh man, das ist echt unglaublich....
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Mit der Steuererklärung für 2022, frühestens Anfang 2023, vermutlich.
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Naja, das Geld ist ja nicht weg, sondern liegt gerade nur woanders.
Und ob es jetzt auf dem Girokonto keine Zinsen abwirft oder beim Finanzamt keine Zinsen abwirft, macht auch keinen Unterschied.
Wenn das Geld knapp sein sollte, entweder um Stundung bitten oder den Dienstherren um einen Gehaltsvorschuss.
Ansonsten ist es leider zutreffend, dass die Bruttobeträge zurückgefordert werden, weil sie im Jahr 2021 ausgezahlt wurden und erst in 2022 zurückgefordert wurden.
Verdammte Abschnittsbesteuerung.
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Naja, das Geld ist ja nicht weg[...]
Es gibt Menschen die geben, aufgrund einer Nachzahlung, keine Steuererklärung ab. In diesem Falle wäre das Geld futsch.
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Stichwort entreicherung: „Kennt der Empfänger den Mangel des rechtlichen Grundes bei dem Empfang oder erfährt er ihn später, so ist er von dem Empfang oder der Erlangung der Kenntnis an zur Herausgabe verpflichtet, wie wenn der Anspruch auf Herausgabe zu dieser Zeit rechtshängig geworden wäre“ (§ 819 Abs. 1 BGB). In die Sprache des Beamtenrechts übersetzt heißt dies: Nur wenn und solange die Überzahlung für die Beamtin oder den Beamten nicht erkennbar war und er außerdem entreichert ist (d.h. die Überzahlung im Rahmen der normalen Lebensführung, also ohne Luxusaufwendungen, verbraucht hat), ist er zur Erstattung nicht verpflichtet. Wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass er zuviel erhält, kann er sich auf Entreicherung nicht berufen.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/rueckforderung-ueberzahlter-beamtenbezuege_186516.html#:~:text=In%20die%20Sprache%20des%20Beamtenrechts,ist%20er%20zur%20Erstattung%20nicht
Ggfs. mal einen Anwalt fragen
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Mit Entreicherung würde ich da gar nicht erst anfangen.
Aber es ist leider wirklich so, dass zurückgezahlte Gehalt oder von Bezügen sind dann negative Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Man kann dabei je nach persönlicher Situation auch einen Progressionsschaden erleiden.
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Am besten gleich einen Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen, dann hat man das Geld schneller zurück.
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Stichwort entreicherung: „Kennt der Empfänger den Mangel des rechtlichen Grundes bei dem Empfang oder erfährt er ihn später, so ist er von dem Empfang oder der Erlangung der Kenntnis an zur Herausgabe verpflichtet, wie wenn der Anspruch auf Herausgabe zu dieser Zeit rechtshängig geworden wäre“ (§ 819 Abs. 1 BGB). In die Sprache des Beamtenrechts übersetzt heißt dies: Nur wenn und solange die Überzahlung für die Beamtin oder den Beamten nicht erkennbar war und er außerdem entreichert ist (d.h. die Überzahlung im Rahmen der normalen Lebensführung, also ohne Luxusaufwendungen, verbraucht hat), ist er zur Erstattung nicht verpflichtet. Wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass er zuviel erhält, kann er sich auf Entreicherung nicht berufen.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/rueckforderung-ueberzahlter-beamtenbezuege_186516.html#:~:text=In%20die%20Sprache%20des%20Beamtenrechts,ist%20er%20zur%20Erstattung%20nicht
Ggfs. mal einen Anwalt fragen
Es sollte der Sachverhalt genau durchgelesen werden.
Der Beschäftigte hat erkannt, dass hier eine Fehlzahlung vorliegt und die Bezügestelle darauf hingewiesen. Insoweit greifen Deine Erkenntnisse hier nicht. Den Rat eines Anwalts hier einholen kostet nur unnötig Anwaltsgebühren.
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Da stellt sich die Frage, wieso die Bezügestelle die Überzahlung nicht schlicht als Überzahlung auf einen der kommenden Monate des Jahres 2022 anrechnet, bzw. die Besoldung in den kommenden Monaten anpasst und so die Überzahlung verteilt. Bei meiner Frau (Bund) hat man Überzahlungen im Zusammenhang mit einer Elternzeit einmal verrechnet. Hierdurch würde man die Brutto-Rückzahlung vermeiden.
Generell ist es erschreckend wie lange Bezügestellen teilweise dafür brauchen, Änderungen einzupflegen. Wenn man Elternzeit im Januar für den die Zeit ab Mai einreicht, kann man fest damit rechnen, dass einem der Mai noch ausgezahlt wird. Das grenzt teilweise an Mitverschulden.
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...keine Steuerklärung machen und Schadensersatz von der Bezügestelle fordern... ;D
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So, es gibt ein paar neue Erkenntnisse: Ich muss zwar tatsächlich den Bruttobetrag zahlen, dann wird sich jedoch die Bezügestelle selbst mit dem Finanzamt in Verbindung setzen, das Geld zurück einfordern und mir dann bei meinem nächsten Lohn wieder gutschreiben/verrechnen. Das ist insofern zumindest etwas besser, da ich so zumindest nicht ein Jahr warten muss bis zur nächsten Steuererklärung.
Vielen Dank für die Unterstützung und die schnellen Rückmeldungen !
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So sollte es doch eigentlich auch normal sein, bloß dass man lediglich den zu viel gezahlten Nettobetrag zurückzahlen sollte.
Kann ja irgendwie nicht sein, dass der Arbeitgeber Blödsinn macht und der Arbeitnehmer auf einmal Kredite aufnehmen muss, um den Fehler des Arbeitgebers auszubügeln. So nach dem Motto: Ich hab dir zwar zu viel Lohn bezahlt und Geld sonstwohin überwiesen und du darfst jetzt zusehen, wie du das Geld wieder bekommst.
OT: Wie wäre das eigentlich bei Tarifbeschäftigten? Sozialbeiträge kann man sich ja schlecht über die Steuererklärung wiederholen.