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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: BerlinBerlin1 am 09.02.2022 15:28
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Bei uns gibt es Arbeitszeitkonten wo man sich nicht nur Arbeitsstunden gutschreiben lassen kann, wo man mal länger auf Arbeit war sondern auch Zeitzuschläge. Nun die banale Frage:
Wenn ich mir Steuer- und Sozialversicherungsfreie Nachtstunden in Zeitguthaben umwandeln lasse müssten dann die gutgeschriebenen Stunden nicht auch ST- und SV Frei sein?
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Bei uns gibt es Arbeitszeitkonten wo man sich nicht nur Arbeitsstunden gutschreiben lassen kann, wo man mal länger auf Arbeit war sondern auch Zeitzuschläge. Nun die banale Frage:
Wenn ich mir Steuer- und Sozialversicherungsfreie Nachtstunden in Zeitguthaben umwandeln lasse müssten dann die gutgeschriebenen Stunden nicht auch ST- und SV Frei sein?
Inwieweit spielen Abgaben eine Rolle bei Zeitguthaben?
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Wenn du die Zeiten abbummelst, zahlst du dafür ja keine Steuern. 8)
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Beispiel:
In meinem Konto sind 7,8h Zeitguthaben angefallen die ausschließlich durch die Umwandlung von Steuer- und Sozialversicherungsfreien Zulagen entstanden sind. Nun bleibe ich 1 Tag zu Hause. Das Guthaben im Arbeitszeitkonto wird auf Null gesetzt, ich werde für diesen Tag ganz normal weiter bezahlt mit meinem Steuer- und Sozialversicherungspflichtigen Einkommen, das an diesem Tag aber eigentlich ausschließlich auf Steuer- und Sozialversicherungsfreiem Einkommen beruht, da es ja eigentlich ein Abbummeln der ST- und SV- freien Zulagen ist.
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Und was soll nun passieren?
Soll der Arbeitgeber die Beiträge für diese abgebummelte Zeit nun auszahlen, oder wie wäre da der edle Wunsch ?
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Das hängt maßgeblich von der konkreten Ausgestaltung des Arbeitszeitkontos ab. Wenn unterschiedliche Wertguthaben getrennt ausgewiesen werden, kann die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Begünstigung fortleben. Ansonsten endet sie mit Buchung auf dem Arbeitszeitkonto.
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Ist es nicht auch so, dass der AN, der in einer höheren Stufe ist, mehr "Gegenwert" bekommt, wenn er die Stunden abbummelt, anstelle sie auszuzahlen.
Das eine richtet sich doch nach Stufe 3 und das andere nach der individuellen Stufen 8)
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Das kommt ganz auf die dafür heranzuziehende Regelung an.
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Meine Frage rührt auch daher das man hier in Berlin durchaus mal einen Teil seines Berufslebens im Tarifgebiet West bzw. Ost verbringen kann, die VBL wird ja bekanntermaßen unterschiedlich abgerechnet. Und deshalb gibt es auf der Entgeltabrechnung auch die Posten Stunden AZK Tarifgebiet West bzw. Ost. Deshalb war ich auch irritiert mit der Antwort das ist Zeit und die unterliegt keinen Abgaben.
Bloß zum Thema Umwandlung ST und SV freier Zulagen in Zeit ist mir hier nichts bekannt.