Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: chester00 am 10.02.2022 17:27
-
Hallo zusammen,
folgende Frage habe ich: unser erstes Kind wird diesen Monat zur Welt kommen. Ich als Beamter bekommen ab diesem Zeitpunkt ja dann Familienzuschlag (Stufe 2). Wir planen eigentlich so, dass meine Frau das Kindergeld bekommt. Nach Durchsicht der Merkblätter bin ich nun aber unsicher, ob ich in diesem Fall dann den Familienzuschlag erhalten würde. Daher die Frage: Muss das Kindergeld über mich laufen oder können wir es wie geplant über meine Frau laufen lassen?
Vielen Dank im Voraus.
-
In NRW hat man auch Anspruch auf Familienzuschlag für Kinder, wenn Kindergeld "ohne Berücksichtigung von § 3 BKGG zustehen würde". In eurem Fall sehe ich da kein Hindernis.
-
Eine verbindliche Auskunft kann dir da die Bezügestelle liefern, nicht jedoch ein Forum im Internet.
-
Ist die Ehefrau denn auch im öffentlichen Dienst beschäftigt?
-
Nein, ist sie nicht. Sie ist eine ganz normale Angestellte.
Komme aus Niedersachsen.
@Organisator: da telefonisch jemanden zu erreichen, ist leider fast unmöglich...
-
Es ist egal wer das Kindergeld bekommt. Wenn deine Frau das Kindergeld überwiesen bekommt, dann erhälst du trotzdem den Familienzuschlag.
-
@Organisator: da telefonisch jemanden zu erreichen, ist leider fast unmöglich...
Das sind dennoch bessere Chancen, als in einem Forum eine verbindliche Antwort zu bekommen. Ansonsten gibt es auch noch andere Kommunikationsmittel ;)
-
Hallo zusammen,
folgende Frage habe ich: unser erstes Kind wird diesen Monat zur Welt kommen. Ich als Beamter bekommen ab diesem Zeitpunkt ja dann Familienzuschlag (Stufe 2). Wir planen eigentlich so, dass meine Frau das Kindergeld bekommt. Nach Durchsicht der Merkblätter bin ich nun aber unsicher, ob ich in diesem Fall dann den Familienzuschlag erhalten würde. Daher die Frage: Muss das Kindergeld über mich laufen oder können wir es wie geplant über meine Frau laufen lassen?
Vielen Dank im Voraus.
Ohne zu wissen, wo du nun genau beschäftigt bist (Land, Kommune,...), kann ich dir zumindest sagen, wie es bei mir bzw. uns läuft:
Ich bin Beamter beim Land Nds., meine Frau - nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt - bekommt das Kindergeld, und ich erhalte trotzdem den Familienzuschlag für die Kinder. Ich gehe davon aus, dass das bei jedem Dienstherrn in Niedersachsen vergleichbar laufen wird.
Dennoch verweise ich auch auf diesen Hinweis vom Organisator:
Eine verbindliche Auskunft kann dir da die Bezügestelle liefern, nicht jedoch ein Forum im Internet.
-
§ 35 Abs. 3 oder Abs. 4 NBesG enthält die Antwort. Du bekommst den Familienzuschlag, auch wenn deine Frau/Partnerin das Kindergeld erhält.