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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Elo48 am 14.02.2022 10:13
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Hallo in die Runde,
ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch was die Kündigungsfristen der AN betreffen. (Liegt vielleicht daran, dass ich schon ewig lang bei ein- und demselben AG bin ;) )
Der AN ist 12 Jahre bei dem AG beschäftigt.
Gilt § 622 BGB oder § 34 TVÖD in Bezug auf seine Kündigung beim AG?
Vielen Dank schon mal für die Antwort!
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Es gilt die Kündigungsfrist laut TVöD.
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TVÖD natürlich.
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Ich dachte es mir! Vielen Dank!
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Ich hätte noch eine Frage:
Das Arbeitsverhältnis soll zum 31.12.2023 gekündigt sein. Die Kündigung muss dann bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres eingereicht werden.
In dem o. g. Fall müsste diese dann bis spätestens 30.06.2023 passieren, richtig?
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Richtig.