Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: lumpy am 14.02.2022 12:18
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Hallo zusammen,
ich gehe davon aus, dass die Frage bereits öfters gestellt wurde, konnte aber auf die Schnelle nichts finden.
Ist es grundsätzlich möglich, bei einem Wechsel vom Angestelltenverhältnis ins Beamtenverhältnis, seine "Entgeltgruppe mitzunehmen".
z.B. von EG 12 in A12?
Oder ist es zwingend erforderlich, bei einer Beamtung in der Besoldungsgruppe 9 zu beginnen?
Viele Grüße
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Wenn Du künftig auf einem mind. A12 Dienstposten sitzt, eine entsprechende Zeit als TB zurückgelegt hast, könnte das von deinem künftigen Dienstherren durchaus möglich sein. Nachzeichnung des fiktiven Werdegangs usw. Einen Anspruch gibt es hierbei nicht.
Solch ein Fall ist in der breiten Masse aber eher die Ausnahme als die Regel und wird überall absolut unterschiedlich gehandhabt. Ansonsten gilt nach wie vor das Laufbahnprinzip somit wäre der Einstieg im Eingangsamt der entsprechenden Laufbahn, hier anscheinend A9.
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Als Techn. Regierungsoberinspektor geht es in der A10 los.
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Das wäre unter Umständen bspw. beim Bund möglich. Das hängt a) vom jeweiligen Beamtenrecht ab und b) wie das vom jeweiligen Dienstherrn und vor Ort umgesetzt wird.
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In welchem Bundeskand geht der Teich. Gehobene Dienst bei A9 los?.