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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: Fridolin am 16.02.2022 13:54

Titel: [Allg] Form bei der Bekanntgabe einer Korrektur der Besoldung
Beitrag von: Fridolin am 16.02.2022 13:54
Guten Tag,

gibt es eine vorgeschrieben Form, in der einem Beamten ein Fehler bei der Berechnung der Erfahrungsstufe bekanntgegeben werden muss? Reicht telefonisch/ per E-Mail?
Titel: Antw:Form bei der Bekanntgabe einer Korrektur der Besoldung
Beitrag von: Lars73 am 16.02.2022 14:04
Für die Bekanntgabe des Fehlers sehe ich keine Formvorschriften.
Ansonsten kommt es auf die Rechtsfolgen ab:
Für Verwaltungsakte zur  Korrektur ist dann normales Verwaltungsrecht anzuwenden. Da spielt es dann eine Rolle ob belastender Verwaltungsakt etc.
Titel: Antw:Form bei der Bekanntgabe einer Korrektur der Besoldung
Beitrag von: Fridolin am 16.02.2022 14:31
Vielen Dank. Das beantwortet meine Frage.