Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: Fridolin am 16.02.2022 13:54
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Guten Tag,
gibt es eine vorgeschrieben Form, in der einem Beamten ein Fehler bei der Berechnung der Erfahrungsstufe bekanntgegeben werden muss? Reicht telefonisch/ per E-Mail?
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Für die Bekanntgabe des Fehlers sehe ich keine Formvorschriften.
Ansonsten kommt es auf die Rechtsfolgen ab:
Für Verwaltungsakte zur Korrektur ist dann normales Verwaltungsrecht anzuwenden. Da spielt es dann eine Rolle ob belastender Verwaltungsakt etc.
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Vielen Dank. Das beantwortet meine Frage.