Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: hailou98 am 18.02.2022 08:45
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Hallo zusammen,
ich habe eine schulische Ausbildung (nicht im öffentlichen Dienst) gemacht und bin jetzt Betriebswirt. Ich habe zu meiner Ausbildung passend eine Stelle in einer Behörde bekommen. Im Stellenprofil war TVL E8 ausgeschrieben, aber ich bin unter TVL E6 eingestuft worden. Nun ist meine Frage, ob es nicht doch in 2-4 Jahren möglich ist in die Gruppe 7 oder 8 zu kommen. Reicht da zum Beispiel eine Weiterbildung (z.B. Ihk, TÜV etc.) aus oder wenn ich ein bis zwei Aufgaben mehr bekomme?
Vielen Dank schonmal!
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Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Stellen, Stellenprofile oder sonstiger Murks, den der Arbeitgeber für seine Stellenwirtschaft braucht, spielen dabei keine Rolle. Zum wesentlichen Element, der auszuübenden Tätigkeit, läßt Du Dich nicht ein.
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Entweder es liegt ein Eingruppierungirrtum vor oder du wirst betrogen oder man hat dir nicht die Tätigkeiten der EG8 übertragen sondern nur die der EG7 oder EG6.
Denn wenn du Tätigkeiten der eg8 übertragen bekommen hättest, wärest du mindestens in der eg7 (bei fehlender persönlicher Voraussetzung) eingruppiert.
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Ich habe die gleichen Aufgaben wie in der E8 und arbeite 40 Stunden. Man sagte zu mir, die E7 gibt es bei denen nicht (ich arbeite beim Land), deshalb wurde ich unter der Gruppe E6 eingestuft.
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Also Betrug
Ich würde umgehend das Entgelt der EG7 rückwirkend schriftlich einfordern.
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Okay, wie gehe ich am besten vor? Wende ich mich an die Personalabteilung? Ich möchte aktuell nichts riskieren, da ich noch in der Probezeit bin. Sonst wäre es ja gut zu wissen, ob ich eines Tages ne Chance auf Höhergruppierung habe, wenn ich mehr Aufgaben bekomme...
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Dann warte doch die Probezeit (und viel wichtiger: die Wartezeit) ab und fordere dann das zustehende Entgelt. Die tarifliche Ausschlußfrist beträgt 6 Monate, Dir geht also nichts verloren.
Um was für eine Tätigkeit geht es überhaupt?
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Dann warte doch die Probezeit (und viel wichtiger: die Wartezeit) ab und fordere dann das zustehende Entgelt. Die tarifliche Ausschlußfrist beträgt 6 Monate, Dir geht also nichts verloren.
Um was für eine Tätigkeit geht es überhaupt?
SachbearbeiterIn für Qualitätsmanagement. Ich bin geprüfte Betriebswirtin für Sport- und Gesundheitsmanagement. Ich hatte schon in meiner Ausbildung ein paar Inhalte in QM.
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Also handelt es sich mutmaßlich um eine Tätigkeit nach Teil I der EGO. Da gibt es keine Voraussetzungen in der Person, die für die E8 zu erfüllen wäre. Seit 2012 ist dort auch die E7 belegt. Es handelt sich also entweder um einen ganz besonders unfähigen oder kriminellen Sauhaufen, dem man zügig den Rücken kehren sollte.
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Ist ja interessant. Soll ich dann der Personalabteilung einen Brief/Mail schreiben? Muss ich vorher mit meiner Chefin darüber reden?
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Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Personalabteilung auf die Frage, ob sie kriminell oder unfähig sei, eine zutreffende Antwort geben würde. In Angelegenheiten des Arbeitsverhältnisses an sich gibt es keinen Dienstweg. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Vertragspartner auf Augenhöhe.
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Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Personalabteilung auf die Frage, ob sie kriminell oder unfähig sei, eine zutreffende Antwort geben würde. In Angelegenheiten des Arbeitsverhältnisses an sich gibt es keinen Dienstweg. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Vertragspartner auf Augenhöhe.
Alles klar. Dann wird wahrscheinlich, wenn ich eines Tages ne Weiterbildung machen sollte bzw. mehr Aufgaben kriege, eine Höhergruppierung nicht stattfinden?
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Hast Du irgendwas von dem, was Dir in diesem Thread geantwortet worden ist, verstanden?
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Doch, ich habe alles verstanden. Aber ich wollte es nur nochmal sicher stellen.
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Du hast also verstanden, daß Du bereits in E8 eingruppiert bist, der Arbeitgeber Dir aufgrund von Unfähigkeit oder krimineller Energie nicht das zustehende Entgelt auszahlt und Du unmittelbar nach Ende der Wartezeit des KSchG das Dir zustehende Entgelt gegenüber dem Arbeitgeber unter konkreter Angabe des Anspruchs schriftlich geltend machst und ihn zur Zahlung aufforderst?
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Du hast also verstanden, daß Du bereits in E8 eingruppiert bist, der Arbeitgeber Dir aufgrund von Unfähigkeit oder krimineller Energie nicht das zustehende Entgelt auszahlt und Du unmittelbar nach Ende der Wartezeit des KSchG das Dir zustehende Entgelt gegenüber dem Arbeitgeber unter konkreter Angabe des Anspruchs schriftlich geltend machst und ihn zur Zahlung aufforderst?
So nochmal. Ich habe alles verstanden. Auch wenn in meinem Vertrag E6 steht, aber die Stelle für E8 ausgeschrieben war, kann ich meinen AG dazu auffordern, sobald meine Wartezeit beendet ist.
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Bevor du von Tina oder jemand anderen gleich hart angemault wirst schlage ich dir vor den Thread nochmal komplett zu lesen und danach zu handeln. Ich denke nicht, daß es etwas hinzuzufügen gibt, was dir weiterhelfen würde. Die Entscheidung wird dir auch niemand abnehmen wie du weiter vorgehst.
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Du hast also verstanden, daß Du bereits in E8 eingruppiert bist, der Arbeitgeber Dir aufgrund von Unfähigkeit oder krimineller Energie nicht das zustehende Entgelt auszahlt und Du unmittelbar nach Ende der Wartezeit des KSchG das Dir zustehende Entgelt gegenüber dem Arbeitgeber unter konkreter Angabe des Anspruchs schriftlich geltend machst und ihn zur Zahlung aufforderst?
So nochmal. Ich habe alles verstanden. Auch wenn in meinem Vertrag E6 steht, aber die Stelle für E8 ausgeschrieben war, kann ich meinen AG dazu auffordern, sobald meine Wartezeit beendet ist.
Was im Vertrag bzgl egx steht ist irrelvant, entscheident ist wer dir wie deine auszuübenden Tätigkeiten übertragen hat.
Und wenn sie zur eg8 führen, dann muss der AG dir auch diese Entgelt auszahlen.