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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Ole am 18.02.2022 12:33

Titel: [Allg] Mitwirkungspflicht Beamte
Beitrag von: Ole am 18.02.2022 12:33
Hallo, kurze Frage in die Runde:

Welche Mitwirkungspflichten haben Beamte? In welchem Gesetz kann ich hierzu was finden?

(Unsere Beamtin hat versäumt, uns mitzuteilen, das sie weiterhin Kindergeld erhält - Ende Familienzuschlag war automatisch im Lohnprogramm hinterlegt - sie wurde auch darüber informiert - nun möchte sie gerne wissen, in welchem Gesetz es zu finden ist, das sie selber hätte mitwirken müssen  :o

danke vorab
Titel: Antw:Mitwirkungspflicht Beamte
Beitrag von: StefanBW am 18.02.2022 15:50
Die allgemeinen Beamtenpflichten sind in §§ 33 ff. BeamtStG geregelt und werden durch landesrechtliche Vorschriften ergänzt. Vieles wird aber aus den Grundsätzen des Beamtentums hergeleitet. Du wirst vermutlich keine Vorschrift finden, in der ausdrücklich eine Mitwirkungspflicht wie in dem von dir geschilderten Fall zu finden ist.

Ich verstehe aber nicht so ganz, was in dem Fall das Problem ist bzw. inwiefern eine Mitwirkungspflicht der Beamtin bestehen soll.
Titel: Antw:Mitwirkungspflicht Beamte
Beitrag von: Lars73 am 18.02.2022 16:05
Muss sie doch nicht. Dann gibt es halt keinen Familienzuschlag, wenn die Voraussetzungen nicht belegt werden.