Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: mero30 am 20.02.2022 13:10

Titel: Kündigungsfrist und Beschäftigungszeit
Beitrag von: mero30 am 20.02.2022 13:10
Hallo zusammen,

gem. §34 TVL ist für die Kündigungsfrist die Beschäftigungszeit bei einem Arbeitgeber maßgeblich. Gibt es hier ggf. Ausnahmen, wenn der Arbeitnehmer kündigen möchte?

Folgender Fall: Rückkehr zum ehemaligen Arbeitgeber nach einigen Jahren Unterbrechung mit neuem Vertrag (inklusive neuer Probezeit, ist m.E. jedoch getrennt von der Beschäftigungszeit zu sehen), zählt für die Kündigungsfrist seitens des Arbeitnehmers nun auch die vor einigen Jahre absolvierte Beschäftigungszeit mit, obwohl einige Jahre dazwischen liegen?


Titel: Antw:Kündigungsfrist und Beschäftigungszeit
Beitrag von: XTinaG am 20.02.2022 13:30
Ja. Leicht erkennbar an den Worten „auch wenn sie unterbrochen ist“.
Titel: Antw:Kündigungsfrist und Beschäftigungszeit
Beitrag von: mero30 am 20.02.2022 13:32
Vielen Dank, hatte ggf. noch gedacht, dass dies ggf. nach mehreren Jahren nicht zum Tragen kommen könnte