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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Doso am 24.02.2022 01:59

Titel: Kündigungsfristen bei Arbeitgeber wenn man hin und her gewechselt hat
Beitrag von: Doso am 24.02.2022 01:59
Für die Kündigungsfristen und besonderer tariflicher Kündigungsschutz ("Unkündbarkeit") ist ja entscheidend wie lange man beim Arbeitgeber beschäftigt war.

Wie sieht es hier mit der Berechnung der Zeiten aus wenn man da eine Unterbrechung beim aktuellen Arbeitgeber drin hatte? Konkret ich war fünf Jahre bei Arbeitgeber A beschäftigt, habe gekündigt. War bei anderem Arbeitgeber B im TVL für einige Monate beschäftigt, habe gekündigt und bin wieder zu Arbeitgeber A der mich quasi "wie neu" eingestellt hat.

Werden die Arbeitsverhältnisse von Arbeitgeber A irgendwie zusammen gezählt oder zählt man nur ab der zweiten Einstellung? Wäre schön wenn da eine Idee hätte, ich bin da etwas ratlos.
Titel: Antw:Kündigungsfristen bei Arbeitgeber wenn man hin und her gewechselt hat
Beitrag von: XTinaG am 24.02.2022 06:47
Zeiten beim selben Arbeitgeber sind zusammenzuzählen.
Titel: Antw:Kündigungsfristen bei Arbeitgeber wenn man hin und her gewechselt hat
Beitrag von: Doso am 25.03.2022 02:04
Zeiten beim selben Arbeitgeber sind zusammenzuzählen.

Danke. Habe mich mittlerweile getraut bei Personaler nachzufragen der mir das bestätigt hat.