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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Moonlight am 24.02.2022 18:15

Titel: Einladung Betriebsarzr nach langer Krankheit
Beitrag von: Moonlight am 24.02.2022 18:15
Hallo,

nach wochenlanger krankheitsbedingter Abwesenheit wurde ich nun per Postzustellungsurkunde zur Vorstellung beim Berriebsarzt eingeladen. Da ich im Vorfeld bereits gesagt habe, dass ich keinerlei gesundheitlichen Atteste oder Befunde vorlegen und auch meinen behandelnden Arzt nicht von der Schweigepflicht entbinden werde, wird in der Einladung mit arbeitsrechtlichen Schritten gedroht.

Mir ist bewusst, dass der AG hier seiner Fürsorgepflicht nachkommt allerdings gab es zuvor einige Probleme. Da ich zuvor bereits krankheitsbedingt ausgefallen bin, habe ich dem AG ein Attest über die Norwendigkeit eines entsprechenden Bürostuhl vorgelegt. Der Betriebsarzt hat dies allerdings nicht berücksichtigt.

Da schwerwiegende Vertrauensdefizite zwischen mir und dem AG bestehen, will ich auf gar keinen Fall, dass meine gesundheitlichen Daten beim AG vorliegen.

Bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich zum Termin gehe und erkläre, dass ich derzeit arbeitsfähig bin und daher keine Information über meine vorangegange Krankheit offenlegen möchte? Ist es richtig, dass ich der Einladung des AG folgen muss aber lediglich beim Termin erscheinen und mich untersuchen lassen aber keine Befunde vorlegen muss?
Titel: Antw:Einladung Betriebsarzr nach langer Krankheit
Beitrag von: Levana am 24.02.2022 18:38
Mit was für arbeitsrechtlichen Schritten droht man denn?

Der Betriebsarzt unterliegt genauso der Schweigepflicht wie jeder andere Arzt. Er darf dem AG nur mit deiner Zustimmung Auskunft erteilen oder wenn es arbeitsrelevant wäre. Will er Befunde und du reichst die nicht ein, muss er die halt selbst erheben.

Der Betriebsarzt muss ausschließlich beurteilen, ob es arbeitsrelevante Erkrankungen gibt. Bei dem Bürostuhl z.B. würde ich in dem Zuge nachhaken. Ich habe 1,5 Jahre  (und diverse AU) gebraucht bis mir ein ergonomischer Stuhl bewilligt wurde. Die Arbeitsschutzbehörde hat mir da sehr weitergeholfen (da lag noch mehr im Argen bei dem AG).
Titel: Antw:Einladung Betriebsarzr nach langer Krankheit
Beitrag von: XTinaG am 24.02.2022 18:45
Bei einer Untersuchung nach § 3 Abs. 4 TVÖD besteht eine Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers in dem Umfang, der erforderlich ist, die durch diesen geschuldete Bescheinigung beizubringen.
Titel: Antw:Einladung Betriebsarzr nach langer Krankheit
Beitrag von: BBBB am 25.02.2022 09:12

Da schwerwiegende Vertrauensdefizite zwischen mir und dem AG bestehen, will ich auf gar keinen Fall, dass meine gesundheitlichen Daten beim AG vorliegen.


Bei schwerwiegenden Vertrauensdefiziten würde ich mir überlegen, ob ich mir nicht einen neuen/besseren AG suche. Was hält dich denn davon ab?
Titel: Antw:Einladung Betriebsarzr nach langer Krankheit
Beitrag von: was_guckst_du am 25.02.2022 11:35
...die Aktenlage...
Titel: Antw:Einladung Betriebsarzr nach langer Krankheit
Beitrag von: Moonlight am 25.02.2022 16:38

Da schwerwiegende Vertrauensdefizite zwischen mir und dem AG bestehen, will ich auf gar keinen Fall, dass meine gesundheitlichen Daten beim AG vorliegen.


Bei schwerwiegenden Vertrauensdefiziten würde ich mir überlegen, ob ich mir nicht einen neuen/besseren AG suche. Was hält dich denn davon ab?

Langfristig ja. Aber der Termin steht mir bevor. Deshalb auch die Frage hier, ob ich mein Termin darauf verweisen kann, dass ich meine gesundheitlichen Befunde nicht darlegen möchte.
Titel: Antw:Einladung Betriebsarzr nach langer Krankheit
Beitrag von: XTinaG am 25.02.2022 16:39
Und darauf hast Du ja eine Antwort erhalten.
Titel: Antw:Einladung Betriebsarzr nach langer Krankheit
Beitrag von: Moonlight am 25.02.2022 17:18
Und darauf hast Du ja eine Antwort erhalten.

Ich habe ja auch nichts gegenteiliges geantwortet, oder?
Titel: Antw:Einladung Betriebsarzr nach langer Krankheit
Beitrag von: XTinaG am 25.02.2022 17:22
Das hat ja auch niemand behauptet, oder?
Titel: Antw:Einladung Betriebsarzr nach langer Krankheit
Beitrag von: Moonlight am 25.02.2022 18:04
Das hat ja auch niemand behauptet, oder?

[Beitrag gelöscht von Admin2 wegen schwerwiegender Beleidigung.]
Titel: Antw:Einladung Betriebsarzr nach langer Krankheit
Beitrag von: XTinaG am 25.02.2022 18:24
Deine F73 nach ICD-10 merkt man Dir auch so an, da braucht der Betriebsarzt keine externen Befunde.