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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ole am 25.02.2022 11:02
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Hallo,
blöde Frage..
Wir stellen jeman neues ein - Einstellungszusage hat derjenige bekommen, ich bat in dem Schreiben um Mitteilung, ab wann wir den Arbeitsvertrag schließen können.
Nun möchte die Person erst kündigen, wenn sie bei uns den Arbeitsvertrag unterschrieben hat. Sie weiß noch nicht, ob sie die Kündigunsfrist einhalten muss oder einen Aufhebungsvertrag machen kann. Das will sie erst erfragen, nachdem sie bei uns unterschrieben hat.
Aber ich kann ihr doch keinen Vertrag ausstellen und das Beginn Datum frei lassen?? :o
Wie soll ich hier reagieren?
Danke vorab
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Entweder einen Vertrag zu dem Datum wo sie sicher anfangen kann ggf. verbunden mit Angebot den Vertrag anzupassen, wenn ein früherer Termin möglich ist oder halt einen komplexen Vertrag der verschieden Startpunkte nach Wunsch des Arbeitnehmers erlaubt.
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Ich habe mir eine schriftliche Einstellungszusage geben lassen. Auch die ist verbindlich, der AV wurde dann vor Ort gemacht als das genaue Einstellungsdatum bekannt war. Eigentlich müsste das dem AN reichen.
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Wie soll ich hier reagieren?
Ganz einfach Einstellung zum 1.1.2023. sollte eine frühere Arbeitsaufnahme gewünscht sein, dann macht man einen Änderungsvertrag oder so was.