Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Zauberberg am 25.02.2022 12:02
-
Hallo in die Runde,
ich frage für einen Freund ;-) !
Was sind die genauen Vorrausetzungen für die Beförderung von A14 nach A15 im Land Bremen ?
Insbersondere die Frage, muß der LPA involviert werden ?
Danke für die Antworten !
-
Wird das Beamtengedöns in Bremen denn anders gehandhabt als im Rest der Republik?
Die Voraussetzungen werden sein: Freie Planstelle, Dienstposten mit entsprechender Bewertung, ggf. erfüllte Mindestwartezeiten, gute Beurteilungen und wenig Konkurrenz bzw. ganz wichtig vorgesetzte Entscheidungsträger, die einem wohlgesonnen sind und einen nach A15 umbetten wollen.
-
Wer oder was ist der LPA?
-
Landespersonalausschuss
-
Das Bremische Beamtengesetz kennt keinen Landespersonalausschuss sondern nur einen Landesbeamtenausschuss. Wann dieser Ausschuss zu beteiligen ist, steht im Bremer Beamtengesetz. Bei einer normalen Beförderung von A 14 nach A 15 ist offenbar keine Beteiligung vorgesehen
-
...wenn der "Freund" sich das nicht selbst beantworten kann, dürfte er kaum die Befähigung besitzen, eine A15 Stelle sinnvoll auszufüllen...
...aber wahrscheinlich handelt es sich um einen Lehrer... 8)
-
Wird das Beamtengedöns in Bremen denn anders gehandhabt als im Rest der Republik?
Die Voraussetzungen werden sein: Freie Planstelle, Dienstposten mit entsprechender Bewertung, ggf. erfüllte Mindestwartezeiten, gute Beurteilungen und wenig Konkurrenz bzw. ganz wichtig vorgesetzte Entscheidungsträger, die einem wohlgesonnen sind und einen nach A15 umbetten wollen.
Nein, besondere Voraussetzungen gibt es in Bremen nicht. Und im Grunde sind es diese, die hier schon beschrieben worden sind. Das wichtigste dürften die wohlgesonnen Vorgesetzten sein, weil eine A 15 Stelle in der Regel nicht wenig Bewerber anziehen dürfte …