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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: ManuelaMits am 25.02.2022 22:02

Titel: Angestelltenlehrgang 1
Beitrag von: ManuelaMits am 25.02.2022 22:02
Hallo,
ich besuche seit August 2021 den A1 in Oldenburg in Vollzeit. Ich arbeite beim LK normalerweise in Teilzeit mit 20 Stunden. Der A1 wird vollumfänglich von meinem Arbeitgeber bezahlt und erhalte weiterhin mein normales Gehalt.
Da man sich ja unter den Mitstreitern gerne mal austauscht habe ich nun erfahren, da viele von denen zwar auch in Teilzeit arbeiten, aber für die Zeit des Lehrganges wie bei einer Vollzeitstelle von ihrem Arbeitgeber entlohnt werden, da es sich auch um einen Vollzeitlehrgang handelt. Man bezieht sich hier auf die Vorgaben des TVÖD.

Haben die Kollegen recht? Gibt es so eine Gesetzesgrundlage und müsste mein Arbeitgeber diese anwenden und mich entsprechend bezahlen? Ich konnte leider nichts finden.

Auch wenn jetzt einige damit agumentieren, dass ich froh sein sollte, dass alles bezahlt wird, würden mich die Antworten auf meine Fragen trotzdem interessieren. Thanks.

Titel: Antw:Angestelltenlehrgang 1
Beitrag von: XTinaG am 26.02.2022 10:29
Nein. Nein.
Titel: Antw:Angestelltenlehrgang 1
Beitrag von: BAT am 26.02.2022 10:57
Annex:

Wie sieht das auch bei Seminaren? Bei uns werden Teilzeit wie Vollzeitkräfte behandelt durch DV. Korrekt?

Titel: Antw:Angestelltenlehrgang 1
Beitrag von: XTinaG am 26.02.2022 11:01
Das kommt auf den Inhalt der Dienstvereinbarung, deren Rechtmäßigkeit und ggfs. einzelvertragliche Vereinbarungen an.
Titel: Antw:Angestelltenlehrgang 1
Beitrag von: mj23 am 02.03.2022 12:48
Hier hatten wir das ganze mal zum A2 besprochen:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,116556.0.html
Titel: Antw:Angestelltenlehrgang 1
Beitrag von: ManuelaMits am 12.03.2022 14:59
Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass Kollegen der eigenen Kommune, die in den letzten Jahren den A1 oder den A2 besucht haben und auch als Teilzeitkräfte beschäftigt sind, eine Aufstockung der Stunden und entsprechende Entlohnung während der Absolvierung des Lehrgang erhalten haben.
Auch wenn es keine Pflicht seitens des Arbeitgebers ist, dieses zu tun, finde ich es um ehrlich zu seine von meinem Arbeitgeber eine Schw....  so zu handeln. In meinen Augen steht dieses Verhalten dem Gleichbehandlungsgrundsatz entgegen.
Titel: Antw:Angestelltenlehrgang 1
Beitrag von: XTinaG am 12.03.2022 15:05
Dann wäre eine Auseinandersetzung mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz dringend geboten, bevor man sich äußert. Nicht, daß man für einen ungebildeten Schreihals gehalten wird.