Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Rockma am 27.02.2022 17:20
-
Guten Tag zusammen,
ich suche Personen, die verbeamtet sind und in der GKV geblieben sind. Bei mir steht die Verbeamtung nach A13 an (ca. 56.000 € /Jahr). Soweit ich das verstanden habe, zahle ich dann ca. 850 € GKV Beitrag (inkl. Pflegeversicherung).
Kann mir jemand sagen, wie viel ich davon durch die steuerliche Absetzbarkeit zurückerhalte? Vielleicht gibt es ja hier im Forum Erfahrungen in der Richtung.
Viele Grüße
Rockma
-
Ohne die genauen Einzelheiten zu kennen, komme ich auf ein
Monatsbrutto von 4.666€
KV-Beitrag (14% ohne Krankengeld) = 653,24€
Zusatzbeitrag (1,3%) = 60,66€
PV (3,4% kinderlose) = 158,65€
insgesamt also 872,55€ (wenn kinderlos)
Bruttogehalt und KV/PV Beitrag als privat versichert im Rechner eingeben: https://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html
Ergibt einen Auszahlungsbetrag von 3847,25€.
Ohne KV/PV ergäbe sich ein Besoldung in Höhe von 3.576,09€.
Die Differenz liegt demnach bei 271,16€/Monat.
Wenn man der Bezügestelle die Beiträge direkt angibt, bekommt man das höhere Netto auch gleich ausgezahlt und muss nicht erst auf die Steuererstattung warten
-
Hallo Rockma,
ich bin im Referendariat freiwillig (haha) gesetzlich geblieben.
Die Beisträge für die PKV senken Dein zu versteuerndes Einkommen 1:1. Wieviel das für Dich ausmacht, hängt dann von deinem individuellen Steuersatz ab. Ohne Zusatzeinkünfte und als Single kannst PrinzPs Rechnung als Grundlage der Einschätzung nehmen.
ABER: Auch die PKV wird (abgesehen von den Zusattarifen) 1:1 vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt. Insofern ist die GKV im höheren Dienst so ziemlich die teuerste Gesundheitsabsicherung in Deutschland, die es überhaupt gibt.
Warum gehst Du nicht in die PKV? Die Öffnungsaktion der PKVen ist Dir bekannt?
-
Hallo ihr beiden,
vielen Dank für eure schnellen Antworten! Mir war nicht klar, dass das zu versteuernde Einkommen 1:1 sinkt. Dann kann ich es tatsächlich (relativ) einfach ausrechnen.
Öffnungsaktion ist mir bekannt. Ich möchte mir allerdings den Stress der PKV in Verbindung mit der Beihilfe einfach ersparen, bzw. überlege mir dies gerade.
Viele Grüße
-
..
Öffnungsaktion ist mir bekannt. Ich möchte mir allerdings den Stress der PKV in Verbindung mit der Beihilfe einfach ersparen, bzw. überlege mir dies gerade.
Es gibt Firmen, die gegen Entgelt diese Dienstleistung für dich übernehmen. Das dürfte dich günstiger kommen als die GKV. Im Zeitalter der Beihilfe- bzw. PKV Apps genügt ansonsten zum Einreichen von Rechnungen das Abfotografieren derselben.
-
"Die Beisträge für die PKV senken Dein zu versteuerndes Einkommen 1:1."
Das stimmt nur soweit diese die Basisversorgung betreffen.
Für die Beiträge zur GKV trifft es - da die GKV die Grundversorgung darstellt - aber zu.
Oder sollte es an der zitierten Stelle GKV heißen? Dann ist es zutreffend.
-
Hallo Sapere Aude, hast Recht ich habe mich verschrieben. Im ersten Satz sollte es GKV heißen.
-
Ohne die genauen Einzelheiten zu kennen, komme ich auf ein
Monatsbrutto von 4.666€
KV-Beitrag (14% ohne Krankengeld) = 653,24€
Zusatzbeitrag (1,3%) = 60,66€
PV (3,4% kinderlose) = 158,65€
insgesamt also 872,55€ (wenn kinderlos)
Bruttogehalt und KV/PV Beitrag als privat versichert im Rechner eingeben: https://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html
Ergibt einen Auszahlungsbetrag von 3847,25€.
Ohne KV/PV ergäbe sich ein Besoldung in Höhe von 3.576,09€.
Die Differenz liegt demnach bei 271,16€/Monat.
Wenn man der Bezügestelle die Beiträge direkt angibt, bekommt man das höhere Netto auch gleich ausgezahlt und muss nicht erst auf die Steuererstattung warten
Das wäre mir völlig neu. Wüsste nicht, was es die Bezügestelle interessiert wie hoch mein Beitrag ist und auf der Seite des LBV NRW konnte ich dazu auch nichts finden.
Gibt es da ein Formular zu oder woher ist dir diese Vorgehensweise bekannt?
-
Ich bekomme von meiner Versicherung eine Bescheinigung, die scanne ich ein, und schicke sie per Mail an den auf der Abrechnung benannten Sachbearbeiter.
-
Hallo ihr beiden,
vielen Dank für eure schnellen Antworten! Mir war nicht klar, dass das zu versteuernde Einkommen 1:1 sinkt. Dann kann ich es tatsächlich (relativ) einfach ausrechnen.
Öffnungsaktion ist mir bekannt. Ich möchte mir allerdings den Stress der PKV in Verbindung mit der Beihilfe einfach ersparen, bzw. überlege mir dies gerade.
Viele Grüße
Für die Führung von 2 Ordnern mit Beihilfe und PKV sowie regelmäßiger Einreichung der Rechnung per App (was nun wirklich keinen nennenswerten Aufwand darstellt) ein Leben lang deutlich mehr als das doppelte für die Krankenversicherung zahlen zu wollen und das bei schlechteren Leistungen scheint mir eine ziemlich schlechte Idee.
Von der Beitragsrückerstattung bei Gesunden mal ganz abgesehen.
-
Pflegeversicherung zahlt man auch als freiwillig gesetzlich Versicherter in der GKV nur die Hälfte. (Etwa jedenfalls wegen Zuschlag bei Kinderlosen, wenn man kinderlos ist.)
Die GKV-Beiträge können bei der Besoldungsstelle berücksichtigt werden genau wie die Basisbeiträge der PKV. Da die Besoldungsstelle jedoch nicht weiß, ob jemand privat oder gesetzlich versichert ist, muss man es ihr mitteilen. Ggf. auch mehrmals und streiten und auf das Rundschreiben des BMF verweisen, wo das drin steht.
Dass man ein Leben lang das Doppelte bezahlt als in einer vergleichbaren PKV, bezweifle ich. Zum einen bleibt die Hoffnung, dass sich das Hamburger Modell bundesweit durchsetzt. Zum anderen sinken die Beiträge mit sinkendem Einkommen also insbes. in der Pension. Währenddessen steigen jedoch die Beiträge zur PKV, auch wenn es mit Pensionseintritt eine erhöhte Beihilfe gibt.
Und weshalb sind die Leistungen schlechter? Die Ärzte, zu denen man geht, werden nicht plötzlich besser, nur weil man in der PKV ist. Die Leistungen in der PKV entsprechen i.d.R. doch den Leistungen der GKV. Der größte Unterschied besteht doch nur für die Ärzte, aber nicht für die Patienten.
Wenn jemand den Papierkram nicht haben möchte, ist das seine Sache. Im Übrigen haftet man für die Bezahlung der Rechnung selbst. Streichen Beihilfe und/oder PKV etwas, bleibt man auf den Kosten dafür sitzen und man muss sich mit dem Arzt, der Apotheke oder sonst wem rumstreiten. Ich kann es nachvollziehen, dass man sich dem nicht aussetzen möchte.
-
Ich habe selbst über 10 Jahre lang als "freiwillig" gesetzlich versicherter doppelte Beiträge zahlen dürfen und in diesem Zeitraum über 20.000 € mehr an Beiträgen gezahlt als in der privaten Krankenversicherung.
Bitte sehen Sie es mir nach, dass ich Ihre Argumentation nicht nachvollziehen kann.
-
Pflegeversicherung zahlt man auch als freiwillig gesetzlich Versicherter in der GKV nur die Hälfte. (Etwa jedenfalls wegen Zuschlag bei Kinderlosen, wenn man kinderlos ist.)
Die GKV-Beiträge können bei der Besoldungsstelle berücksichtigt werden genau wie die Basisbeiträge der PKV. Da die Besoldungsstelle jedoch nicht weiß, ob jemand privat oder gesetzlich versichert ist, muss man es ihr mitteilen. Ggf. auch mehrmals und streiten und auf das Rundschreiben des BMF verweisen, wo das drin steht.
Dass man ein Leben lang das Doppelte bezahlt als in einer vergleichbaren PKV, bezweifle ich. Zum einen bleibt die Hoffnung, dass sich das Hamburger Modell bundesweit durchsetzt. Zum anderen sinken die Beiträge mit sinkendem Einkommen also insbes. in der Pension. Währenddessen steigen jedoch die Beiträge zur PKV, auch wenn es mit Pensionseintritt eine erhöhte Beihilfe gibt.
Und weshalb sind die Leistungen schlechter? Die Ärzte, zu denen man geht, werden nicht plötzlich besser, nur weil man in der PKV ist. Die Leistungen in der PKV entsprechen i.d.R. doch den Leistungen der GKV. Der größte Unterschied besteht doch nur für die Ärzte, aber nicht für die Patienten.
Wenn jemand den Papierkram nicht haben möchte, ist das seine Sache. Im Übrigen haftet man für die Bezahlung der Rechnung selbst. Streichen Beihilfe und/oder PKV etwas, bleibt man auf den Kosten dafür sitzen und man muss sich mit dem Arzt, der Apotheke oder sonst wem rumstreiten. Ich kann es nachvollziehen, dass man sich dem nicht aussetzen möchte.
Ok, verstehe. Aber abgesehen davon, direkt monatlich mehr Netto vom Brutto zu haben, statt auf die jährliche Lohnsteuererstattung zu warten, ergibt sich doch kein Vorteil oder? Müsste aufs Jahr gesehen ja bei +/- 0 rauskommen wenn ich das richtig sehe..
-
Dass man ein Leben lang das Doppelte bezahlt als in einer vergleichbaren PKV, bezweifle ich.
Das trifft vielleicht auf den eD oder mD zu. Ab A12, in diesem Fall A13 schaut die Sache aber doch anderster aus...
-
Jede Besoldungserhöhung, jede Erfahrungsstufe, jede Beförderung geht zu ~15% an die GKV.
Außerdem gibt es in NRW z.B. eine Erhöhung des Beihilfeanspruchs von 50 auf 70% bei 2 oder mehr Kindern mit entsprechender Beitragssenkung in der PKV. Das wäre bei der GKV auch verpufft.
Für mich ein ganz klarer Fehler, nur aus Bequemlichkeit in der GKV zu bleiben.
-
Aus der Verfügbarkeit im laufenden Jahr kann man durchaus Vorteile ziehen. Früher nannte man diese "Zinsvorteile". Und auch heute bringt es noch etwas, wenn man monatlich mehr Geld hat anstatt mit der Einkommensteuerrückzahlung einen noch größeren Batzen zu bekommen.
Ab – zurzeit – einem Jahresbrutto von 58.050 € (entspricht 4.837,50 €) erhöhen sich die Beiträge in der GKV und Pflegeversicherung nicht. Das ist die Beitragsbemessungsgrenze. Deshalb gehen nicht von jedem mehr verdienten Euro ~ 15% weg, sondern nur, solange der Euro solch einer ist, der im Bereich bis zu 58.050 € liegt.
Wenn man in der GKV ist, können Kinder dort familienversichert werden. Wenn man in der PKV ist, müssen die Kinder auch privat und damit kostenpflichtig versichert werden, es sei denn, der Partner/andere Elternteil ist in der GKV und man selbst liegt mit seinem Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltegrenze.
Auch Bequemlichkeit ist etwas, was man in seine Abwägung einstellen sollte. Jeder darf doch seine Prioritäten anders setzen. Und wenn für jemanden die Bequemlichkeit mehr wert ist, als eine Ersparnis bei den PKV-Beiträgen, dann ist es so. Ich empfinde die Ratschläge hier immer nur sehr einseitig pro PKV und als einziger Grund kommt immer nur "es kostet viel weniger!". Nachteile werden kaum aufgezeigt, beispielsweise dass man später, wenn man seine Beamtentätigkeit aufgibt, möglicherweise nicht mehr zurück in die GKV kommt, obwohl diese dann evtl. günstiger wäre. Oder dass die Kinder evtl. mitversichert werden müssen. Oder dass der Beilhilfeanspruch im höheren Alter, wenn die Kinder nicht mehr dazugezählt werden, sich wieder erniedrigt. Oder dass die Beitragshöhe allein von versicherungsmathematischen Modellen abhängen, während der Beitragssatz in der GKV wegen der schieren Masse an pflichtversicherten Arbeitnehmern eine natürliche Grenze nicht überschreiten und deshalb immer bezahlbar bleiben wird.
-
Das wäre mir völlig neu. Wüsste nicht, was es die Bezügestelle interessiert wie hoch mein Beitrag ist und auf der Seite des LBV NRW konnte ich dazu auch nichts finden.
Gibt es da ein Formular zu oder woher ist dir diese Vorgehensweise bekannt?
Läuft bei mir genau wie von Clarion beschrieben. Immer wenn der PKV-Beitrag erhöht wird, einen Scan der neuen Beiträge an den auf der Abrechnung angegebenen Bearbeiter und im nächsten, spätestens im übernächsten Monat gibt es das höhere Netto (ggf. mit Rückrechnung). Ansonsten erfolgt die Beitragsmitteilung fürs kommende Jahr bei mir in der Regel im November, so dass im Januar direkt schon die korrekten Beiträge für Basisabsicherung und PV berücksichtigt werden.
-
Solange es keine pauschale Beihilfe gibt, zahlt man in der GKV immer das "Doppelte". Man zahlt den AG und den AN Beitrag, minus einer geringfügigen Reduzierung, da man keine Krankengeldabsicherung benötigt.
Ich hadere sehr mit dem System PKV, da total unsolidarisch. Aber mein moralischer Anspruch ist nicht so hoch, dass ich bereit wäre jeden Monat einen mittleren dreistelligen Betrag mehr für die PKV zu zahlen. Das läppert sich Jahr für Jahr zu Tausenden von Euro.
Zum Thema Höhe der Beiträge im Alter. Um das abzupuffern, gibt es erstens die Altersrückstellung und zweitens erhöht sich mit der Pensionierung der Beihilfeanspruch.
-
Zum Thema Höhe der Beiträge im Alter. Um das abzupuffern, gibt es erstens die Altersrückstellung und zweitens erhöht sich mit der Pensionierung der Beihilfeanspruch.
Das ist nicht in allen Bundesländern so! In Baden-Württemberg bleibt der Beihilfeanspruch bei 50 %. Das heißt deine Kosten steigen im Alter an, während deine Einkünfte sinken. Keine gute Vorstellung. Da ist es nur logisch in der GKV zu bleiben.
Ich als Frau sehe es zudem kritisch, dass für evtl. Teilzeitbeschäftigungen der Betrag in der PKV stets voll zu zahlen ist, in der GKV sinkt er meiner Besoldung entsprechend mit.
Meine Eltern sind beide (getrennt lebend) in der PKV. Mir graut es bei der Vorstellung, welcher Abrechungsirrsinn mit PKV und Beihilfe mich erwartet, wenn Sie es selbst nicht mehr verwalten können (ich wohne nicht in Ihrer Nähe). Für meine Kinder will ich das nicht.
Ich war über meinen Vater auch in der PKV und bin sehr froh, nun als Beamtin eine Wahl zu haben und in der GKV bleiben zu können. Die Tausende sind es mir tatsächlich wert ... Wie lumer schreibt, alles eine Frage der Prioritäten.
-
Offensichtlich ist die Welt bunt und auch solche Meinungen sind natürlich zu respektieren.
Mir ging es hauptsächlich darum, dass man weiß worauf man sich einlässt und sich nicht hinterher sonstwohin beißt, weil man die Entscheidung bereut
-
Guten Tag zusammen,
ich suche Personen, die verbeamtet sind und in der GKV geblieben sind. Bei mir steht die Verbeamtung nach A13 an (ca. 56.000 € /Jahr). Soweit ich das verstanden habe, zahle ich dann ca. 850 € GKV Beitrag (inkl. Pflegeversicherung).
Kann mir jemand sagen, wie viel ich davon durch die steuerliche Absetzbarkeit zurückerhalte? Vielleicht gibt es ja hier im Forum Erfahrungen in der Richtung.
Viele Grüße
Rockma
Unterstützt dein Bundesland vielleicht die pauschale Beihilfe? In diesem Fall ist die gesetzliche Krankenversicherung meistens sogar ein sehr gutes Geschäft, ansonsten kann es recht teuer werden, wie einige hier schon angemerkt haben.