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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Geschädigter am 28.02.2022 13:53

Titel: Höhergruppierung E8/4 auf E9b
Beitrag von: Geschädigter am 28.02.2022 13:53
Hallo,

kann mir jemand diese Berechnung zwecks Richtigkeit/Logik kurz bestätigen?

Von aktuell E8/4 soll auf E9b hochgruppiert werden, eine konkrete Stufe wurde nicht vereinbart.

E8/4 = 3.326,44 €

Laut Tabelle fällt E9b/E2 (3.277,32 €) weg, da sie niedriger als bisher ist.

In Frage kommt also E9b/E3 mit 3.424,65 €.

Das Gehaltsplus würde 98,21 € betragen, liegt also unterhalb des Garantiebetrages von 180 €.

Demzufolge müsste das neue Gehalt so berechnet werden:

3.326,44 € (E8/4 als Basis) + 180 € = 3506,44 €

a) Stimmt das so?

b) ab 1.12.22 zusätzlich 2,8% oder?

c) nächste Stufenerhöhung dann in 3 Jahren?

Danke!  :)
Titel: Antw:Höhergruppierung E8/4 auf E9b
Beitrag von: Isie am 28.02.2022 14:12
Das ist richtig, EG 9b St. 3, in drei Jahren Stufe 4.
Du solltest die EG 9a gedanklich aber nicht überspringen. Hier macht es zwar nichts aus, aber bei der Stufenfestsetzung sind dazwischenliegende EG zu beachten, allerdings nicht beim Garantiebetrag.
Titel: Antw:Höhergruppierung E8/4 auf E9b
Beitrag von: XTinaG am 28.02.2022 14:19
Der Garantiebetrag steht neben dem derzeitigen Tabellenentgelt zu. Dieses erhöht sich nicht durch die Tarifanpassung.
Titel: Antw:Höhergruppierung E8/4 auf E9b
Beitrag von: Geschädigter am 28.02.2022 14:21
Du solltest die EG 9a gedanklich aber nicht überspringen. Hier macht es zwar nichts aus, aber bei der Stufenfestsetzung sind dazwischenliegende EG zu beachten, allerdings nicht beim Garantiebetrag.

Mein Chef will mir anscheinend was Gutes tun und daher gleich 9b ;)

Also bleibt es bei der Rechnung? Ist irgendeine Fallgrube/Nachteile wegen 9a / 9b zu erwarten, auch längerfristig?
Titel: Antw:Höhergruppierung E8/4 auf E9b
Beitrag von: Geschädigter am 28.02.2022 14:22
Der Garantiebetrag steht neben dem derzeitigen Tabellenentgelt zu. Dieses erhöht sich nicht durch die Tarifanpassung.

???

Wieso sollte ich von den +2,8% ab Dezember ausgeschlossen werden?

Ich meinte natürlich nicht "on top" sondern nur auf das Tabellenentgelt.
Titel: Antw:Höhergruppierung E8/4 auf E9b
Beitrag von: Isie am 28.02.2022 14:28
Die Tabellenentgelte erhöhen sich zwar, der Garantiebetrag aber nicht.
Titel: Antw:Höhergruppierung E8/4 auf E9b
Beitrag von: XTinaG am 28.02.2022 14:32
Das derzeitige Tabellenentgelt ist der tarifliche Referenzpunkt. Es erhöht sich nicht durch zukünftige Tarifanpassungen. Die tarifliche Regelung stellt nicht auf das Tabellenentgelt der derzeitigen Entgeltgruppe und Stufe ab.
Titel: Antw:Höhergruppierung E8/4 auf E9b
Beitrag von: Isie am 28.02.2022 14:51
Das entspricht nicht der herrschenden Rechtsauffassung.
Titel: Antw:Höhergruppierung E8/4 auf E9b
Beitrag von: XTinaG am 28.02.2022 15:01
Es entspricht der tariflichen Regelung. Darauf kommt es bei Ansprüchen an. Relevante Rechtsprechung zur Neufassung des § 17 Abs. 4 gibt es, soweit ich es überblicke, nicht.
Titel: Antw:Höhergruppierung E8/4 auf E9b
Beitrag von: Isie am 28.02.2022 15:21
Warum sollte auch jemand klagen, wenn niemand eine am Buchstaben haftende Auslegung praktiziert.
Titel: Antw:Höhergruppierung E8/4 auf E9b
Beitrag von: XTinaG am 28.02.2022 15:30
Es ist nunmal der Regelungsgehalt der tariflichen Norm. Ich habe ihn weder formuliert noch dabei versagt zu formulieren, was ich ggfs. anderes vereinbaren wollte. Das derzeitige Tabellenentgelt ist das derzeitige Tabellenentgelt, und zwar auch im tariflichen Kontext vor dem Hintergrund der Tarifgeschichte. Es gibt auch keinen Hinweis darauf, daß das derzeitige Tabellenentgelt etwas anderes als das derzeitige Tabellenentgelt sein sollte, also bspw. das Tabellenentgelt der derzeitigen Entgeltgruppe und Stufe.
Titel: Antw:Höhergruppierung E8/4 auf E9b
Beitrag von: Isie am 28.02.2022 17:28
Besonders gelungen ist die Formulierung tatsächlich nicht. Aber den TE interessiert wohl eher, was gezahlt wird. Und das dürfte das um die Tariferhöhung erhöhte Tabellenentgelt der alten Entgeltgruppe plus Garantiebetrag sein.
Titel: Antw:Höhergruppierung E8/4 auf E9b
Beitrag von: XTinaG am 28.02.2022 17:31
Vielleicht, vielleicht auch nicht. Es kann nicht beurteilt werden, was der Arbeitgeber tut. Es kann lediglich beurteilt werden, welche Ansprüche bestehen.
Titel: Antw:Höhergruppierung E8/4 auf E9b
Beitrag von: Geschädigter am 28.02.2022 21:06
Naja es wäre schon übel, wenn ich dann 3 Jahre von sämtlichen Tariferhöhungen "ausgeschlossen" wäre und selbst dann vielleicht nicht TATSÄCHLICH in E9b landen würde und immer noch mit E8 als Basis hantiert wird.
Titel: Antw:Höhergruppierung E8/4 auf E9b
Beitrag von: Isie am 28.02.2022 21:09
Welches Bundesland?
Titel: Antw:Höhergruppierung E8/4 auf E9b
Beitrag von: Geschädigter am 28.02.2022 21:21
Welches Bundesland?

Ein Wirtschaftsunternehmen vom Freistaat Bayern.
Titel: Antw:Höhergruppierung E8/4 auf E9b
Beitrag von: Isie am 28.02.2022 22:07
Die TdL-Durchführungshinweise sind eindeutig. Danach wird das Tabellenentgelt der bisherigen Entgeltgruppe bei Tariferhöhungen ebenfalls erhöht. Ich weiß allerdings nicht, ob das in Bayern so praktiziert wird.
Titel: Antw:Höhergruppierung E8/4 auf E9b
Beitrag von: XTinaG am 28.02.2022 22:10
Und ob das Wirtschaftsunternehmen es seinem Eigentümer gleichtut…
Titel: Antw:Höhergruppierung E8/4 auf E9b
Beitrag von: Geschädigter am 02.03.2022 13:57
Hatte gerade ein Gespräch mit einer Personalerin bei uns, Tariferhöhung wird natürlich weiterhin gezahlt :)

Sie meinte aber, dass ich mit 9a nur längerfristig was davon hätte, es wäre also tatsächlich "gleich" 9b ratsam.

Leider gibt's keine Simulation passend zum TVL-Rechner  :-[
Titel: Antw:Höhergruppierung E8/4 auf E9b
Beitrag von: Geschädigter am 29.03.2022 22:32
Stimmt meine Rechnung wirklich?

E8S4 in der Matrix zeigt bei mir E9a/3 an (richtig!), dahinter 113.12 € mit dem Hinweis "Rückstufung mit 180 € Garantiebetrag" und "verringerter Garantiebetrag | begrenzt auf die Erhöhung des Grundgehalts bei stufengleicher Höhergruppierung".

https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html

Stufengleich ist es doch aber gar nicht, oder? S4 auf S3...
Titel: Antw:Höhergruppierung E8/4 auf E9b
Beitrag von: TVWaldschrat am 29.03.2022 22:36
Stimmt meine Rechnung wirklich?

E8S4 in der Matrix zeigt bei mir E9a/3 an (richtig!), dahinter 113.12 € mit dem Hinweis "Rückstufung mit 180 € Garantiebetrag" und "verringerter Garantiebetrag | begrenzt auf die Erhöhung des Grundgehalts bei stufengleicher Höhergruppierung".

https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html

Stufengleich ist es doch aber gar nicht, oder? S4 auf S3...

Stufengleich gibt es im TV-L leider noch nicht. S4 auf S3 wäre es. Und in 3 Jahren Stufenlaufzeit der S3 wärst du wieder auf S4.
Titel: Antw:Höhergruppierung E8/4 auf E9b
Beitrag von: Geschädigter am 29.03.2022 22:44
Stufengleich gibt es im TV-L leider noch nicht. S4 auf S3 wäre es. Und in 3 Jahren Stufenlaufzeit der S3 wärst du wieder auf S4.

Ich hab das mit der Stufengleichheit so verstanden, wenn z.B. von E8S3 auf E9S3 hochgruppiert wird.

Die 113.12 € sind mir trotzdem unerklärlich... soll das der Gewinn sein? Wieso keine 180 €?
Titel: Antw:Höhergruppierung E8/4 auf E9b
Beitrag von: WasDennNun am 30.03.2022 07:54
Weil die Höhe des Garantiebetrages gedeckelt ist auf den Betrag, den man bekommen würde, wenn man stufengleich höhergruppiert worden wäre.
E8S4 -> E9aS3 -> E9bS3
3326 -> 3326-> 3424

Du solltest also wenn du in die 9b kommst 3326 +180€ erhalten 3506 da e9bs4 3831 und somit grösser ist.
wenn du nur in die e9as3 kommst, dann e9as4= 3424 als würdest du 3326+ 98 erhalten entspricht der e94s4

Stand aktuelle Entgelttabelle
Titel: Antw:Höhergruppierung E8/4 auf E9b
Beitrag von: Geschädigter am 30.03.2022 11:15
Weil die Höhe des Garantiebetrages gedeckelt ist auf den Betrag, den man bekommen würde, wenn man stufengleich höhergruppiert worden wäre.
E8S4 -> E9aS3 -> E9bS3
3326 -> 3326-> 3424

Du solltest also wenn du in die 9b kommst 3326 +180€ erhalten 3506 da e9bs4 3831 und somit grösser ist.
wenn du nur in die e9as3 kommst, dann e9as4= 3424 als würdest du 3326+ 98 erhalten entspricht der e94s4

Stand aktuelle Entgelttabelle

Ich hab nach wie vor ein Verständnisproblem mit diesem "stufengleich".

Ich will in 9b ... laut Rechner lande ich ja "automatisch" in Stufe 3... das ist für mich eben nicht "stufengleich", da ich ja von S4 komme.

Oder ist es so gemeint: sollte mein E8S4 + Garantiebetrag evtl. das Tabellenentgelt von E9bS4 (nicht 3) überschreiten, dann wird irgendwie die Differenz genommen?
Titel: Antw:Höhergruppierung E8/4 auf E9b
Beitrag von: WasDennNun am 30.03.2022 11:20
Oder ist es so gemeint: sollte mein E8S4 + Garantiebetrag evtl. das Tabellenentgelt von E9bS4 (nicht 3) überschreiten, dann wird irgendwie die Differenz genommen?
Ja:
Regel besagt: Du nix mehr Geld als wenn du stufengleich HG würdest!

Ist besonders nett bei EG9aS2 zur EG9bS2  da gibbet nämlich 0,00€ mehr Geld.