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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: DennisWas am 28.02.2022 14:42
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Hallo zusammen,
ich habe ein Frage bezüglich der Höhergruppierung in der Entgelttabelle.
Angenommen man hat 6 Monate Berufserfahrung und wird mit einem technischen Masterstudium bei E11 eingruppiert. Würde man nun 6 Monate bei dem neuen Arbeitgeber arbeiten, käme man auf 12 Monate. So würde man laut Tarifvereinbarung die einjährige Berufserfahrung erreichen, die man zur Einstufung in TVÖD TN E12 benötigt. Ist diese Annahme richtig ? Oder bezieht sich die einjährige Berufserfahrung auf die neue Betriebszugehörigkeit bei dem neuen Arbeitgeber ? oder interpretiere ich die Eingruppierung falsch -> die Frage ist allein nur zu meinem Verständnis und soll keine Rechtsberatung sein :) würde mich über Antworten sehr freuen :)
Die einjährige Berufserfahrung ist zumindest laut Tarif der einzige Punkt der E11 von E12 unterscheidet. Leider kann man das ganze nicht allgemeingültig nachlesen, ob hierdurch eine Höhergruppierung erfolgt.
Weiterhin komme ich auf verschiedene Informationen was die Stufenlaufzeit betrifft. Sind es erst 1 -> 2 -> 3 -> 4 Jahr usw. oder 3 -> 3 -> 3 -> 4 usw. ?
Viele Grüße und bleibt gesund!
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Es gibt mehrere TV-N. Um welchen geht es?
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TV-N NW: Tarifvertrag Nahverkehrsbetriebe Nordrhein-Westfalen
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Es geht um einschlägige Berufserfahrung. Das ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Lag das halbe Jahr einschlägige Berufserfahrung vor, wird man nach einem halben Jahr höhergruppiert.
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XTinaG viele Dank für deine schnelle Antwort.
Dann habe ich die ganzen Tarifverträge genauso interpretiert wie du. Je nachdem wie das dann die Personalabteilung interpretiert (die vorherige Tätigkeit mit neuer Stellenbeschreibung), wird diese dann vermutlich automatisch entsprechend reagieren. Dies aber wieder betriebsspezifisch. Vielen Dank jedenfalls :)
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Es geht um einschlägige Berufserfahrung. Das ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Lag das halbe Jahr einschlägige Berufserfahrung vor, wird man nach einem halben Jahr höhergruppiert.
Mir kam grade der Gedanke, ob die Beschreibung der Entgeltgruppe, bzw. die Qualifikation nur zur Eingruppierung bei der Einstellung zählt? Somit hätte ich demnach einfach Pech, weil ich 6 Monate zu kurz die Berufserfahrung gesammelt habe ? Oder ist die Beschreibung einer Entgeltgruppierung so zu verstehen, sodass man mit Erwerb der Qualifikationen/Voraussetzungen in dieser Einsortiert wird ? Sprich mit erreichen von einem Jahr Berufserfahrung auch von E11 in E12 eingegliedert wird ?
Viele Grüße :)
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Wie ich ausführte, erfolgt nach Erfüllung der Voraussetzung in der Person die Höhergruppierung.
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Sehr vielen Dank, kann es dennoch sein, das dies auch auf die Auslegung der Personalabteilung beruht, was an Arbeitserfahrung angerechnet wir und was nicht ? Selber darauf hinweise muss man als Angestellter sicherlich nicht ?