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		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: MannImMond am 01.03.2022 11:27
		
			
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				Guten Tag,
 
 aufgrund meiner aktuellen Situation müsste ich meine Kündigungsfrist feststellen.
 Eingestellt wurde ich 10.2020 im TV-L mit den Kündigungsfristen aus selbigem.
 Regulär wäre meine Kündigungsfrist also bei einer unbefristeten Beschäftigung über 1 Jahr dann 6 Wochen zum Quartalsende.
 
 In meinem Vertrag ist nun allerdings folgendes vermerkt:
 Das Arbeitsverhältnis ist befristet gemäß § 14 Abs. 1 TzBfG bis zum Erreichen folgenden Zweckes: Übernahme in die 3. Qualifikationsebene des Beamtenverhältnisses [..] oder schriftliche Mitteilung, dass die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis endgültig nicht erworben wurden.
 
 Bin ich damit regulär in einem befristeten Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende (bei mehr als 1 Jahr Beschäftigung) oder gilt in diesem Fall eine andere Regelung?
 
 Vielen Dank im Voraus!
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				Liegen die anderweitigen Voraussetzungen für die Anwendung des § 30 TV-L vor?
			
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				Soweit ich das beurteilen kann, sollte das so sein oder lässt sich aus meinem Eingangspost etwas anderes erahnen?
 
 Edit:
 Vertraglich wurde folgendes festgehalten: Für die Kündigung des gemäß $ 30 Abs. 1 Satz 2 TV-L befristeten Arbeitsverhältnisses gilt § 30 Abs. 4 und 5 TV-L
 
 Also gehe ich richtig davon aus, dass meine Kündigungsfrist derzeit 6 Wochen zum Monatsende beträgt?
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				Dein Eingangspost enthielt bspw. keinen Hinweis darauf, ob Du im Tarifgebiet West oder Ost tätig bist.
 
 Wenn für Dich § 30 Abs. 4 und 5 einschlägig ist, beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Monatsende.
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				Ach stimmt, ist Tarifgebiet West, sorry!
 
 Danke für die Hilfe!