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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: wursthans am 01.03.2022 19:15

Titel: Grundlage organisatorische Abläufe Arbeitsverhältnis!? Arbeitsvertrag!?
Beitrag von: wursthans am 01.03.2022 19:15
Hallo,

dass man z. B. zur Verschwiegenheit verpflichtet hat und andere Dinge, gehen ja z. B. aus dem TVöD hervor.

Woraus geht nun aber bitte hervor, dass man sich an organisatorische Abläufe, Hierarchien, Strukturen ... zu halten hat, wenn es nicht im Arbeitsvertrag steht?

Sollte oder muss es diesbzgl. eine Dienstvereinbarung geben?

Wie ist das bei euch? Gibt es bei euch eine Dienstvereinbarung oder anderes, woraus hervorgeht, dass man sich als Arbeitnehmer in Fragen X erst und nur ausschließlich an den direkten Vorgesetzten wenden muss?

Schönen Dank und schöne Grüße
Titel: Antw:Grundlage organisatorische Abläufe Arbeitsverhältnis!? Arbeitsvertrag!?
Beitrag von: XTinaG am 01.03.2022 19:22
Wozu sollte es eine Dienstvereinbarung geben, wenn der Arbeitgeber es aufgrund seines Direktionsrechts selbst so bestimmen kann?
Titel: Antw:Grundlage organisatorische Abläufe Arbeitsverhältnis!? Arbeitsvertrag!?
Beitrag von: wursthans am 01.03.2022 19:24
Wozu sollte es eine Dienstvereinbarung geben, wenn der Arbeitgeber es aufgrund seines Direktionsrechts selbst so bestimmen kann?

D. h., es muss einem der Vorgesetzte sagen oder am besten schriftlich mitteilen, dass man im Falle von X und im Falle von Y und von Z sich an Person A, B, C wenden muss?
Titel: Antw:Grundlage organisatorische Abläufe Arbeitsverhältnis!? Arbeitsvertrag!?
Beitrag von: XTinaG am 01.03.2022 19:28
Nicht einmal das. Der Arbeitgeber könnte auch ein Handbuch veröffentlichen, einen Aushang am Schwarzen Brett machen, es auf einer Versammlung der Mitarbeiter mündlich verkünden, ein gesungenes Telegramm senden…
Titel: Antw:Grundlage organisatorische Abläufe Arbeitsverhältnis!? Arbeitsvertrag!?
Beitrag von: wursthans am 01.03.2022 19:35
Aber es muss konkret nachweislich einem AN oder den ANs verkündet werden, worauf sich der AG oder ein Vorgesetzter berufen kann?
Titel: Antw:Grundlage organisatorische Abläufe Arbeitsverhältnis!? Arbeitsvertrag!?
Beitrag von: XTinaG am 01.03.2022 19:41
Nein, ein solcher Zwang besteht nicht.
Titel: Antw:Grundlage organisatorische Abläufe Arbeitsverhältnis!? Arbeitsvertrag!?
Beitrag von: Organisator am 02.03.2022 08:48
Wie ist das bei euch? Gibt es bei euch eine Dienstvereinbarung oder anderes, woraus hervorgeht, dass man sich als Arbeitnehmer in Fragen X erst und nur ausschließlich an den direkten Vorgesetzten wenden muss?

Nein und wie von Tina ausgeführt auch nicht notwendig. Wenn gesunder Menschenverstand und Kenntnis der Ablauforganisation nicht ausreicht würde ich einfach die Führungskraft fragen, an wen man sich wenden sollte.