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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: CaptainHarris am 03.03.2022 19:05

Titel: Umstellung der Lohnzahlung, dadurch ein Montat ohne Gehalt
Beitrag von: CaptainHarris am 03.03.2022 19:05
Hallo zusammen,
es geht hier um ein Thema in der freien Wirtschaft, aber ich denke hier werde ich von den kompetenten Migliedern wesentlich besser beraten, als in einem anderen Forum.
Aktuell bekommt meine Verlobte ihr gehalt für das laufende Monat zum 15. des Monats quasi teilweise im Voraus.
Dadurch, dass die Firma aufgekauft wurde gibt es jetzt quasi einen neuen Arbeitgeber.
Nun soll die Lohnzahlung so umgestellt werden, dass der AN sein Gehalt für seine getane Arbeit im nachhinein bekommt.
Um dies zu realisieren bekommt sie zum 15. März ihr gehalt vom März nochmal voll im Voraus.
Am 15.April dann die Hälfte für April und am 10.Mai die zweite Hälfte vom April Gehalt.
Ab Juni bekommt die zum 10.Juni wieder volles gehalt, dann für den Monat Mai.

Es geht ja kein Geld verloren, die Bezahlung verschiebt sich nur von Voraus auf im Nachhinein.

ABER , Wie soll man so schnell Geld für ein ausfallendes Monatsgehalt zur Seite bringen, wenn man noch keine Rücklagen hat, weil man erst seit kurzer Zeit ausgelernt und im Arbeitsleben angekommen ist?
Ist es rechtlich ok, mit so kurzer Vorlaufzeit eine solche Entlohnungsumstellung durchzuziehen? (von der Menschlichen Seite wollen wir jetzt mal garnicht sprechen)

Gibt es irgendwelche Fristen oder Regelungen aus dem AN Recht, die eine solche Umstellung am Bedingungen knüpfen?

Bisher gibt es noch keine offizielle Ankündigung zu dieser Umstellung, nur die Info in einer WhatsApp Gruppe.
Die Arbeitsverträge des vorherigen AG, der aufgekauft wurde bestehen weiter unverändert.

Vielen Dank für euren Rat!
Viele Grüße und bleibt gesund  :)
euer Captain
Titel: Antw:Umstellung der Lohnzahlung, dadurch ein Montat ohne Gehalt
Beitrag von: XTinaG am 03.03.2022 19:18
Ich sehe nicht, daß der Arbeitgeber überhaupt einseitig eine Änderung seiner Hauptleistung aus dem Arbeitsverhältnis vornehmen könnte.
Titel: Antw:Umstellung der Lohnzahlung, dadurch ein Montat ohne Gehalt
Beitrag von: Isie am 03.03.2022 21:54
Gibt es eine Tarifbindung und falls ja, wie ist dort die Fälligkeit geregelt?
Titel: Antw:Umstellung der Lohnzahlung, dadurch ein Montat ohne Gehalt
Beitrag von: CaptainHarris am 03.03.2022 22:30
Gibt es eine Tarifbindung und falls ja, wie ist dort die Fälligkeit geregelt?
Hallo,
Leider gibt es keinen Tarifvertrag.
Titel: Antw:Umstellung der Lohnzahlung, dadurch ein Montat ohne Gehalt
Beitrag von: Max am 04.03.2022 00:21
Ist die Fälligkeit nicht im Arbeitsvertrag festgehalten?
Titel: Antw:Umstellung der Lohnzahlung, dadurch ein Montat ohne Gehalt
Beitrag von: Opa am 04.03.2022 10:54
Die Fälligkeit kann im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag geregelt sein, eher unüblich wäre noch eine Regelung durch „betriebliche Übung“ oder Betriebsvereinbarung. Wenn AV und TV nichts regeln, gilt nachträgliche Fälligkeit gem. §614 BGB, also zum Monatsersten, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde.

Bei einem Betriebsübergang tritt der neue Eigentümer in alle Rechte und Pflichten gegenüber den Beschäftigten ein, das umfasst auch die Fälligkeit der Gehaltszahlung.

Falls es also vorher eine Regelung über den 15. des laufenden Monats gab, müsste diese zunächst einmal gekündigt werden, wenn man etwas anderes möchte.
Sprich:
Regelung im Arbeitsvertrag -> Änderungsvereinbarung zum AV, die nur mit Beteiligung jedes einzelnen AN erfolgen kann
Regelung im Tarifvertrag-> Tarifverhandlungen über eine Änderung und entsprechender Abschluss, alternativ Austritt aus dem Geltungsbereich des TV (unwahrscheinlich).
Regelung durch betriebliche Übung oder Betriebsvereinbarung -> unterliegt z.B. im ÖD der Mitbestimmung, das dürfte im Betriebsverfassungsgesetz identisch sein, da der Wortlaut im Gesetz (§87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG) gleich ist.
Titel: Antw:Umstellung der Lohnzahlung, dadurch ein Montat ohne Gehalt
Beitrag von: BAT am 04.03.2022 10:57
Jetzt mal ganz ehrlich. Man bekommt ja für jeden Monat sein Geld. Der Zeitpunkt wird einmalig geändert, dauerhaft ist es fast wumpe für welchen Monat das Geld dann ist.

Kann man das nicht pragmatisch so hinnehmen? Zumal bei Berufsanfänger die Zahlung nicht so hoch ist.

Alternativ machen viele AG auch Vorschuss/Abschlag.
Titel: Antw:Umstellung der Lohnzahlung, dadurch ein Montat ohne Gehalt
Beitrag von: XTinaG am 04.03.2022 10:59
Warum sollte man eine nachteilige Änderung einfach hinnehmen?
Titel: Antw:Umstellung der Lohnzahlung, dadurch ein Montat ohne Gehalt
Beitrag von: cyrix42 am 04.03.2022 14:47
Jetzt mal ganz ehrlich. Man bekommt ja für jeden Monat sein Geld. Der Zeitpunkt wird einmalig geändert, dauerhaft ist es fast wumpe für welchen Monat das Geld dann ist.

Der AG spart sich so einen Monat Lohnkosten. Bzw. umgekehrt: Die AN räumen dem neuen AG einen zinslosen Kredit ein. Man könnte ja umgekehrt auch auf die Idee kommen, einfach mal eigenmächtig einen Monat nicht zur Arbeit zu erscheinen und dann zu sagen, man arbeitet den Spaß nach. Dann ist die Tätigkeit, die man akut erbringt eben die Nacharbeit für den letzten Monat. "Der Zeitpunkt wird einmalig geändert, dauerhaft ist es fast wumpe für welchen Monat die Arbeitsleistung dann ist" ...
Titel: Antw:Umstellung der Lohnzahlung, dadurch ein Montat ohne Gehalt
Beitrag von: Max am 04.03.2022 16:44
Die Norm ist aber,  dass man nach dem erbringen der Arbeitsleistung bezahlt wird. Ich sehe auch nicht wo der Arbeitgeber Lohnkosten spart. Bezahlen will er doch, nur eben erst nachgelagert.
Das alles hilft aber dem TE nicht,  wenn die Finanzen so auf Kante genäht sind,  dass man dadurch in Zahlungsschwierigkeiten kommt.
Titel: Antw:Umstellung der Lohnzahlung, dadurch ein Montat ohne Gehalt
Beitrag von: XTinaG am 04.03.2022 16:54
Sofern nichts vereinbart ist und auch keine betriebliche Übung bestünde, wäre das Entgelt am 1. des Folgemonats fällig. Der Arbeitgeber möchte aber erst am 10. des Folgemonats zahlen. Das kann ohnehin nur durch Vereinbarung geschehen und nicht einseitig. Zudem steht eine betriebliche Übung zu vermuten. Auch von dieser kann der Arbeitgeber nicht einseitig abweichen. Da ein Feststellungsinteresse hinsichtlich der Existenz einer betrieblichen Übung besteht, kann ein entsprechender Antrag ans zuständige Arbeitsgericht gerichtet werden. Das könnte auch dazu führen, daß der Arbeitgeber sein beabsichtigtes Handeln unterläßt.
Titel: Antw:Umstellung der Lohnzahlung, dadurch ein Montat ohne Gehalt
Beitrag von: BAT am 04.03.2022 17:21
Warum sollte man eine nachteilige Änderung einfach hinnehmen?

Da wäre erst zu klären, ob es nachteilig ist. Bei 5 % über Basiszinssatz bei Geldschulden nach BGB sehe ich das nicht. Da kann er auch gerne - Monate später zahlen.
Titel: Antw:Umstellung der Lohnzahlung, dadurch ein Montat ohne Gehalt
Beitrag von: XTinaG am 04.03.2022 17:29
Mindestens durch die augenblickliche Inflation ist das Geld einen Monat später weniger wert.
Titel: Antw:Umstellung der Lohnzahlung, dadurch ein Montat ohne Gehalt
Beitrag von: BAT am 04.03.2022 17:39
Mindestens durch die augenblickliche Inflation ist das Geld einen Monat später weniger wert.

Es geht nicht um einen Monat.
Titel: Antw:Umstellung der Lohnzahlung, dadurch ein Montat ohne Gehalt
Beitrag von: XTinaG am 04.03.2022 17:41
Das ist für meine Aussage irrelevant. Vom 15. des Monats auf den 10. des Folgemonats ist lang genug.
Titel: Antw:Umstellung der Lohnzahlung, dadurch ein Montat ohne Gehalt
Beitrag von: cyrix42 am 04.03.2022 21:32
Ich sehe auch nicht wo der Arbeitgeber Lohnkosten spart. Bezahlen will er doch, nur eben erst nachgelagert.

Eben, nachgelagert. Es wird einfach einen Monat lang nichts ausgezahlt. Den Monat hat der AG die gesamten Lohnkosten gespart. Ab dann läuft alles "wie bisher". Im Jahr 2022 fallen dann nur 11 Gehaltszahlungen an, ab 2023 dann wieder reguläre 12. Nun frage ich dich, wo die 12. Gehaltszahlung aus dem Jahr 2022 hin ist. Richtig, die wurde gespart. (Ist ja jetzt nicht so, dass der AG von vorn herein nur x Monate existieren würde und nun einen Monat nach dessen Auflösung die letzte -- vormals erste -- Gehaltszahlung nachholen würde.)

In meinem Beispiel macht der AN das genauso: Er "spart" einen Monat seine Arbeitsleistung und arbeitet dann genauso, "nur eben erst nachgelagert"...
Titel: Antw:Umstellung der Lohnzahlung, dadurch ein Montat ohne Gehalt
Beitrag von: Max am 05.03.2022 11:39
Die aus deiner Sicht gesparte 12. Gehaltszahlung wandert ans Ende des Arbeitsverhältnis. Verloren ist da nichts,  da jeder Monat bezahlt wird,  nur eben zu einem anderen Zeitpunkt.
Was würden denn die Leute machen die von Anfang an am 1. oder 15. des Folgemonats bezahlt werden? Nach deiner Rechnung wäre da ja auch eine Gehaltszahlung verloren gegangen.

Das gleiche gibt's auch umgekehrt bei Verbeamtung. Da trifft meist die nachgelagerte Bezahlung als Angestellter mit der vorgelagerten Besoldung als Beamter zusammen,  also dann Geld für 13 Monate in einem Jahr. Deshalb hat man aber längst kein zusätzliches Gehalt bekommen oder einen Monat doppelt bezahlt bekommen.
Titel: Antw:Umstellung der Lohnzahlung, dadurch ein Montat ohne Gehalt
Beitrag von: Britta2 am 06.03.2022 10:37
Wir bekamen früher auch stets am 15.d.M. unsere Gehälter. Wenn ich mich nicht irre, war die Umstellung auf Monatsletzten verbunden mit der Umstellung von BAT. Wir haben damals auch gespuckt, aber was will man machen. Wichtiger ist doch, dass es seitdem so geblieben ist und man sicher ist, aller 4 Wochen sein Geld zu bekommen.
Titel: Antw:Umstellung der Lohnzahlung, dadurch ein Montat ohne Gehalt
Beitrag von: XTinaG am 06.03.2022 10:47
Da hat sich der Tarifvertrag geändert. Das hat keinen Bezug zum Sachverhalt.
Titel: Antw:Umstellung der Lohnzahlung, dadurch ein Montat ohne Gehalt
Beitrag von: cyrix42 am 06.03.2022 13:34
Die aus deiner Sicht gesparte 12. Gehaltszahlung wandert ans Ende des Arbeitsverhältnis. Verloren ist da nichts,  da jeder Monat bezahlt wird,  nur eben zu einem anderen Zeitpunkt.

Das Unternehmen hat aber keinen "Ende des Arbeitsverhältnis"'ses. Das existiert einfach weiter. Und hat ein Auszahlungsdatum übersprungen, mithin also für einen Monat die Lohnkosten gespart. Du hängst zu sehr an der Betrachtung des individuellen AN und schaust nicht auf den AN, dessen Perspektive ich hier erläutert habe.

Das Unternehmen existiert per se "unendlich lange" -- hat jedenfalls anders als ein AN kein "Ablaufdatum". Insofern gibt es für das Unternehmen in seiner Kalkulation kein "nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses" bzw. in dem Fall eher "nach dem Ende der Existenz des Unternehmens". Natürlich liegen diese bei Umstellung des Auszahlungstermin eingesparten Lohnkosten weiterhin als Verbindlichkeiten in der Abrechnung des Unternehmens herum, werden aber in eine graue Zukunft -- nämlich, wenn das Unternehmen liquidiert wird, was nach Planung der Geschäftsführung nie passieren wird -- verschoben.

Der Unterschied zwischen der AN- und der AG-Seite ist hier, dass der AG prinzipiell unendlich lang existieren kann und damit die durch die Verschiebung des Auszahlungstermin eingesparten Lohnkosten nicht mehr von Relevanz sind.

Zitat
Was würden denn die Leute machen die von Anfang an am 1. oder 15. des Folgemonats bezahlt werden? Nach deiner Rechnung wäre da ja auch eine Gehaltszahlung verloren gegangen.

Korrekt: Bei einer Umstellung des Auszahlungstermins vom 1. auf den 15. des Folgemonats spart das Unternehmen Lohnkosten im Umfang der Hälfte der Monatsausgaben ein, weil eben die AN einen halben Monat "umsonst" arbeiten.

Generell gilt, dass bei einer nicht-kontinuierlichen Auszahlung immer irgendwer -- AN oder AG -- in Vorleistung geht. Bei einer Lohnzahlung am Ende des laufenden Monats hat der AN den gesamten Monat über gearbeitet, aber keinen Lohn dafür erhalten, räumt also während dieser Zeit dem AN einen zinslosen Kredit ein. Erst am Ende des Monats löst der AG hier seine Verbindlichkeiten durch Zahlung des dem AN für seine geleistete Arbeit zustehenden Lohns auf. Wenn er nun den Auszahlungstermin auf den 15. des Folgemonats verschiebt, so verlängert er sich eigenmächtig die Kreditlinie, indem nun der AN nicht mehr nur einen Monat ohne Gehaltszahlung arbeiten muss, sondern 1,5. Ausgezahlt bekommt er aber -- bezogen auf den Zeitpunkt der Auszahlungsverschiebung -- nicht 1,5 Monatsgehälter sondern nur 1. Wo ist also das halbe Monatsgehalt hin? Richtig: Es hat der AG eingespart.