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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Jake am 03.03.2022 22:01
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Hallo!
Ich bin derzeitig in einem Arbeitsverhältnis über den TV-L. zum 01.08.2022 mache ich eine Ausbildung nach dem TV-aÖD um dann in einem Arbeitsverhältnis nach dem TV-ÖD eingruppiert zu werden.
In meinem jetztigen Vertrag bin ich in der Erfahrungsstufe 2 Eingruppiert. Wenn ich die Ausbildung beendet haben, wird die Stufe 2 + Die Monate im TV-L für den TV-ÖD, nach der Ausbildung angerechnet oder wie würde das dann genau laufen?
Danke für die Antworten!
LG Jake
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Es gibt weder im TV-L noch im TVÖD Erfahrungsstufen. Bei Einstellung besteht Anspruch auf Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. drei Jahren und dadurch auf Stufe 2 bzw. 3. Einschlägige Berufserfahrung liegt vor, wenn die vorherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Sie kann durch Zeitablauf entwertet und grundsätzlich nicht in einer niedrigeren Entgeltgruppe erworben werden. Ansonsten besteht Anspruch lediglich auf Stufe 1. Berufserfahrung gleich welcher Qualität kann nicht in einem Ausbildungsverhältnis erworben werden.
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Wenn der AG will kann er deine berufliche Tätigkeiten im TV-L als förderliche Zeiten anerkennen.
Muss er aber nicht.
Du wirst also in der Stufe 1 bei deinem neuem AG anfangen.