Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Cosi2810 am 04.03.2022 09:21

Titel: Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
Beitrag von: Cosi2810 am 04.03.2022 09:21
Hallo zusammen,
ich hatte diese Woche ein Vorstellungsgespräch bei einem Amt das zum Bundesministerium der Justiz (BMJ) gehört und in München seinen Sitz hat.
Am Ende des Gesprächs hatte man mir gesagt, dass man wählen könnte, ob man sich verbeamten lassen (A13) möchte oder einfach für den öffentlichen Dienst arbeiten möchte.
Ich weiß natürlich nicht, ob ich überhaupt eine Zusage bekomme, aber mache mir schon einige Gedanken (das Gespräch lief auch sehr gut).
Ich bin 47 und frage mich, ob da eine Verbeamtung überhaupt noch Sinn macht oder möglich ist (aber dann hätten sie doch schon im Vorstellungsgespräch darauf hinweisen müssen ?) .
Wäre ein Eintritt in die PKV in meinen Alter nicht immens teuer. Ich habe auch 2 Kinder, die momentan mit mir Familienversichert sind.
Hat jmd hierzu Erfahrungen ?
Vielen Dank

Titel: Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
Beitrag von: Organisator am 04.03.2022 09:24
Ich bin 47 und frage mich, ob da eine Verbeamtung überhaupt noch Sinn macht oder möglich ist (aber dann hätten sie doch schon im Vorstellungsgespräch darauf hinweisen müssen ?) .
Wäre ein Eintritt in die PKV in meinen Alter nicht immens teuer. Ich habe auch 2 Kinder, die momentan mit mir Familienversichert sind.
Hat jmd hierzu Erfahrungen ?
Vielen Dank

Ja, hier im Forum wurden diese Erfahrungen dutzendfach geteilt.
Titel: Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
Beitrag von: Cosi2810 am 04.03.2022 10:42
In welcher Kategorie finde ich diese Beiträge ?
Titel: Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
Beitrag von: Max am 04.03.2022 11:09
Das Gehalt kannst du mit den Rechnern auf dieser Seite überschlagen. PKV z.B. auf kv-fux.de
Mehr Geld wirst du als Beamter verdienen, trotz PKV, wenn der Vergleich A13 gegenüber E13 ist.

Titel: Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
Beitrag von: EiTee am 04.03.2022 11:57
A13 höherer oder gehobener Dienst? Erfüllst Du in Person auch die Kriterien für die entsprechende Laufbahn?
 
Titel: Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
Beitrag von: Cosi2810 am 04.03.2022 12:16
Ich habe gerade einen Anruf und eine mündliche Zusage für den Job bekommen.
Ich soll dann zum Amtsarzt und ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen ...

Von daher denke ich, dass ich zumindest die formalen Kriterien erfülle.
Gibt es Besonderheiten, die ich kennen sollte ?
Wg. Fragen zum Amtsarzt mache ich besser einen neuen Thread auf ...

Titel: Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
Beitrag von: Organisator am 04.03.2022 12:31
In welcher Kategorie finde ich diese Beiträge ?

Kategorie Beamte.
Titel: Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
Beitrag von: EiTee am 04.03.2022 13:34
Von daher denke ich, dass ich zumindest die formalen Kriterien erfülle.

Denken ist nicht wissen. Als TB mag das vllt. unproblematisch sein, für die Verbeamtung müssen gewisse Fakten vorliegen.
Titel: Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
Beitrag von: Cosi2810 am 04.03.2022 14:27
Welche Fakten wären das ?
Titel: Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
Beitrag von: EiTee am 04.03.2022 15:01
BL? Welcher Abschluss liegt vor? Was genau war ausgeschrieben A13 gD oder hD?
Titel: Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
Beitrag von: Cosi2810 am 04.03.2022 15:42
In der Stellenausschreibung steht: ... eine Einstellung als Bundesbeamtin bzw. Bundesbeamter im höheren Dienst in der Besoldungsgruppe A 13 mit anschließender Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 14
Titel: Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
Beitrag von: Cosi2810 am 04.03.2022 16:12
Sehe ich das richtig, dass es für Beamte vom Bund und für Beamte von den Ländern unterschiedliche Gehaltstabellen gibt ?
Wenn also in der Stellenanzeige 'Bundesbeamter' erwähnt wird und mir gesagt wurde, dass die Stelle A13 Stufe 5 entspricht, dann ist das Bruttogehalt = 5433.86 EUR (Besoldungstabelle A Bund)?
Titel: Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
Beitrag von: EiTee am 04.03.2022 18:48
Sehe ich das richtig, dass es für Beamte vom Bund und für Beamte von den Ländern unterschiedliche Gehaltstabellen gibt ?
Ja

Wenn also in der Stellenanzeige 'Bundesbeamter' erwähnt wird und mir gesagt wurde, dass die Stelle A13 Stufe 5 entspricht, dann ist das Bruttogehalt = 5433.86 EUR (Besoldungstabelle A Bund)?
Das klingt für nach einer Einstellung im Tarifbeschäftigtenverhältnis. Also was die da genau von Dir wollen und wie man Dich einstellen und entlohnen oder besolden will, das würde ich nochmal in Erfahrung bringen.
Wenn es sich um einen Dienstposten handelt und die Verbeamtung angestrebt ist, ergibt die zusätzliche Nennung der Stufe 5 ansonsten keinen Sinn.


Für die Verbeamtung sind u.a. notwendig:
- ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss
- ein Vorbereitungsdienst hD(Kann durch Berufserfahrung angerechnet werden, genaueres kann nur die Behörde mitteilen, wie es dort gehandhabt wird)
- eine nicht negative Aussage des Betriebsarztes
Titel: Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
Beitrag von: WasDennNun am 05.03.2022 09:11
Für die Verbeamtung sind u.a. notwendig:
- ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss
- ein Vorbereitungsdienst hD(Kann durch Berufserfahrung angerechnet werden, genaueres kann nur die Behörde mitteilen, wie es dort gehandhabt wird)
- eine nicht negative Aussage des Betriebsarztes
und die charakterliche Eignung  8)
Titel: Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
Beitrag von: Cosi2810 am 05.03.2022 12:40
Sie hatten mir gesagt, dass man als Beamter eingestellt wird. Außer man möchte das nicht.

Wieso macht die Nennung der Stufe keinen Sinn wenn man als Beamter eingestellt wird ?
In der Besoldungstabelle für Bundesbeamten gibt es doch auch Stufen soweit ich das gesehen habe ?!

Zu den Voraussetzungen:
- ich habe einen Master in Informatik und 15 Jahre Berufserfahrung
- was beim Amtsarzt raus kommt, weiß ich natürlich noch nicht sicher ....


Titel: Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
Beitrag von: EiTee am 05.03.2022 17:18
Die Stufenfestsetzung als Beamter ist an harte Kriterien gebunden. Es lässt sich nicht, wie bei TB, die Stufe verhandeln oder einfach nach Belieben setzen. Die 15 Jahre könnten die Stufe 5 in der Theorie rechtfertigen, wenn die Tätigkeit entsprechend war. Dennoch bezweifle ich eine vorherige, korrekte und eingehend Prüfung der Behörde, welche Stufe Du erhalten könntest. Daher kann ich Dir nur den Rat geben, das explizit nachzufragen und bestätigen zu lassen. Die Stufenfestsetzung ist ein offizieller, formaler Akt und hat auch entsprechend durchgeführt zu werden. Wenn es nach 6 Monaten plötzlich heißt, die Prüfung hat die Stufe 2 ergeben, weil XYZ nicht gleichwertig ist oder angerechnet werden kann, dann ist die Überraschung immer groß.
Titel: Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
Beitrag von: WasDennNun am 06.03.2022 10:04
Sie hatten mir gesagt, dass man als Beamter eingestellt wird. Außer man möchte das nicht.
Man wird nicht als Beamter eingestellt.

Hast du dir schon Gedanken darüber gemacht, welche Rechte und Pflichten du als Beamter eingehst?
Und worin der Unterschied besteht, Beamter zu sein oder als "freier Mensch" Angestellter?

Als Bundesbeamter kannst du z.B. (gegen deinen Willen) Bundesweit eingesetzt werden.
Kommt nicht oft vor, aber sollte man schon wissen, wenn man das Dienstverhältnis eingeht.

Ich habe es steht abgelehnt Beamter zu werden, bin auch Informatiker und habe es bisher nicht eine Sekunde bereut.
Titel: Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
Beitrag von: XTinaG am 06.03.2022 10:11
Als Tarifbeschäftigter kann man auch bundesweit gegen den eigenen Willen versetzt werden.
Titel: Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
Beitrag von: Cosi2810 am 06.03.2022 10:42
Das sind alles sehr gute Punkte.

Vor dem Vorstellungsgespräch musste ich einen Personalfragebogen ausfüllen und alle Infos zu meinem Studium und meiner beruflichen Laufbahn angeben.
Ich denke, dass sie anhand dieser Infos die Stufe festgestellt haben.

Unterschreibt man nicht, wie in der freien Wirtschaft, einen Arbeitsvertrag oder Ähnliches wo die Stufe noch mal explizit erwähnt wird ?

Hmm das mit dem versetzt werden, hört sich natürlich nicht so gut an.

@WasDennNun: welche Vorteile siehst du noch darin sich nicht verbeamten zu lassen ?
Von der möglichen Versetzung abgesehen, wieso ist man als Beamter kein freier Mensch mehr ?

Noch ein weiterer Punkt: hat jemand Erfahrung mit Personalgewinnungsprämien oder IT-Fachkräftezulagen ?
Unter welchen Voraussetzungen bekommt man das und in wie weit kann man hier verhandeln ?
In der Stellenausschreibung steht Folgendes:
.... bei Vorliegen der Voraussetzung des § 43 BBesG bzw. des BMI Rundschreibens D5-31002/4#25 vom 18. Dezember 2020 ist die Zahlung einer Personalgewinnungsprämie bzw. einer IT-Fachkräftezulage möglich

Titel: Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
Beitrag von: XTinaG am 06.03.2022 10:49
Das Beamtenverhältnis ist ein Herrschaft-Knechtsverhältnis, bei dem einseitig die Bedingungen bestimmt werden können. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind hingegen Vertragspartner auf Augenhöhe.
Titel: Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
Beitrag von: Cosi2810 am 06.03.2022 11:09
@XTinaG: wie macht sich dieser Herrschafts-Knechtsverhältnis im Arbeitsalltag bemerkbar ?
Ich kann mir das wahrscheinlich nicht vorstellen, da ich bis jetzt immer in der freien Wirtschaft gearbeitet habe.
Titel: Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
Beitrag von: XTinaG am 06.03.2022 11:33
Beim Dienstherrn und seinem Knecht legt ersterer einseitig die Bedingungen fest, beim Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis gibt es einen zwischen den Parteien ausgehandelten Arbeitsvertrag. Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte im vereinbarten Umfang verpflichtet, Nebentätigkeiten muß er lediglich anzeigen, für Überstunden sind die durch Rechtsprechung entwickelten Ankündigungsfristen zu wahren, sobald der Arbeitgeber sein Direktionsrecht hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit ausgeübt hat, ist er daran gebunden. Beamte haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen, Nebentätigkeiten müssen sie sich genehmigen lassen, der Dienstherr verfügt nach Belieben über den Knecht.
Titel: Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
Beitrag von: EiTee am 06.03.2022 12:19
Vor dem Vorstellungsgespräch musste ich einen Personalfragebogen ausfüllen und alle Infos zu meinem Studium und meiner beruflichen Laufbahn angeben.
Ich denke, dass sie anhand dieser Infos die Stufe festgestellt haben.

Sowas wäre wünschenswert, ich kenne keinen Fall in dem dies vorab und auch noch in so kurzer Zeit, erfolgt ist. Evlt. ist Dein Fall der Ersten, den ich mitbekommen darf. Es gab genug Kollegen, die das Thema genau so angegangen sind und dann plötzlich enttäuscht waren, weil die Stufe nicht passte. Die, die die Mühe nicht scheuten haben die Rolle rückwärts in die Tarifbeschäftigung gemacht, es verschenkt halt niemand gerne mehrere hunderte Euro netto.

Unterschreibt man nicht, wie in der freien Wirtschaft, einen Arbeitsvertrag oder Ähnliches wo die Stufe noch mal explizit erwähnt wird ?

Nein, Du wirst ernannt, nimmst die Urkunde an, da gibt es keinen Vertrag oder sonstige schriftliche Fixierung.
Titel: Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
Beitrag von: WasDennNun am 06.03.2022 16:26
@XTinaG: wie macht sich dieser Herrschafts-Knechtsverhältnis im Arbeitsalltag bemerkbar ?
Ich kann mir das wahrscheinlich nicht vorstellen, da ich bis jetzt immer in der freien Wirtschaft gearbeitet habe.
Du solltest dich etwas ausführlicher mit dem Prinzipien des Beamtendaseins beschäftigen.

Du kannst nichts verhandeln, alles was dir nicht passt kannst du maximal versuchen über den Klageweg zu regeln.

Wenn mich mein AG mich z.B. von M nach B versetzen will und ich war so deppert nichts vertraglich geregelt zu haben, dann sage ich einfach NEIN und er kann es sich überlegen, ob man getrennte Wege geht, oder nicht.
Als Beamter hast du da idR keine Wahl. Ausser aus dem Beamtenverhältnis mit den damit verbundenen monetären Nachteilen auszuscheiden (geringere Rente und PKV).

Einkommenstechnisch musst du dir es einfach mal anschauen, was du mit EG13/EG14 Stufe 6 bekommst und was du als Beamter A13 / A14 abzgl. PKV bekommst. (Wenn es denn unbedingt öD sein soll)
Sollte monetär pro Beamter ausgehen.

Es sind halt 20 Jahre die du dich dem Dienstherren verpflichtest, wenn es Passt, dann kann es OK sein, aber du hast damit wesentlich weniger Wahlmöglichkeiten dich umzuorientieren, als wenn du Angestellter bleibst.

Titel: Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
Beitrag von: Fakon am 09.03.2022 11:18
Hallo,

auch die PKV ist mit 47 vermutlich kein Grund mehr eine Besserstellung zu erreichen. Im übrigen hast du auch die Wahl der PKV als Angestellter mit EG13S6 da du mit dem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegst und demzufolge in die freiwillige GKV rutschst, als Beamter nicht.

Maximalbeitrag GKV wird vermutlich bei 47 (mit Vorerkrankungen?) niedriger sein als 50% PKV Beamter.

Gruß
Titel: Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
Beitrag von: WasDennNun am 09.03.2022 12:47
Maximalbeitrag GKV wird vermutlich bei 47 (mit Vorerkrankungen?) niedriger sein als 50% PKV Beamter.
Also als Beamte sollte man auch mit 47 und 2 Kinder durchaus eine PKV finden, die weniger als 700€ kostet, dass wäre ja ca. der Betrag für die GKV, oder?
Titel: Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
Beitrag von: Isie am 09.03.2022 13:15
Als  Arbeitnehmer und Versicherter in der GKV zahlst du aber nur die Hälfte des Beitrages. Die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber.
Titel: Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
Beitrag von: Fakon am 09.03.2022 13:29
Maximalbeitrag GKV wird vermutlich bei 47 (mit Vorerkrankungen?) niedriger sein als 50% PKV Beamter.
Also als Beamte sollte man auch mit 47 und 2 Kinder durchaus eine PKV finden, die weniger als 700€ kostet, dass wäre ja ca. der Betrag für die GKV, oder?

Man zahlt nur 50% als GKV Versicherter Angestellter, als GKV Versicherter Beamter zahlst du 100%
Bsp.:
Beamter mit Kinder, freiwillige GKV: 885,26€
Angestellter mit Kinder, freiwillige GKV: 442,62€
Beamter ü40 mit Kinder und 50% Beihilfe: je nach Versicherung und Gesundheitszustand min. 350€, pro Kind min. 100€
Titel: Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
Beitrag von: Lars73 am 09.03.2022 13:40
@Fakon
Der Beamte zahlt in der GKV einen ermäßigten Beitrag (-0,6%-Punkte) (weil er keinen Krankengeldanspruch benötigt). Aber das ändert die Rechnung nur geringfügig.
Titel: Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
Beitrag von: Bob Kelso am 09.03.2022 17:07
Als Tarifbeschäftigter kann man auch bundesweit gegen den eigenen Willen versetzt werden.

Und gegen seinen Willen "betriebsbedingt" entlassen werden!
Und gegen seinen Willen im Rentenalter sich mit Altersarmut auseinandersetzen zu müssen.
Und gegen seinen Willen nicht "beihilfeberechtigt" zu sein!
Titel: Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
Beitrag von: Fakon am 09.03.2022 17:51
Als Tarifbeschäftigter kann man auch bundesweit gegen den eigenen Willen versetzt werden.

Und gegen seinen Willen "betriebsbedingt" entlassen werden!
Und gegen seinen Willen im Rentenalter sich mit Altersarmut auseinandersetzen zu müssen.
Und gegen seinen Willen nicht "beihilfeberechtigt" zu sein!

Na ganz so schlimm ist es nicht.
1. Ein besonderer tariflicher Kündigungsschutz ("Unkündbarkeit") besteht für Beschäftigte im Tarifgebiet West, die mindestens 15 Jahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren und mindestens 40 Jahre alt sind.
2. VBL-Rente ist als Betriebsrente nicht zu unterschätzen, macht bei mir ca. 1/3 der Gesamtrente aus (2/3 gRV), natürlich immer noch weit weg von der Pension und der Versorgung Angehöriger. Aber man muss erstmal bis dahin kommen ... in den heutigen Zeiten mit Pandemien und Kriegen .. ;-)
3. Die Beihilfe ist zwar gut, aber extrem nervig wenn ich die Arztbesuche von meiner Frau (Beamtin) und mir vergleiche. Das Geld von der Beihilfe kommt erst nach Monaten, dass von der Versicherung nach wenigen Tagen. Auch die App zur Einreichung der Belege hat kaum Verbesserung diesbzgl. gebracht. Insbesondere wenn man schwer erkrankt und dazu mit dem behördlichen Verwaltungsirrsinn beschäftigen muss, nicht gut. Das macht die bessere Versorgung auch kaum weg.

Gruß
Titel: Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
Beitrag von: WasDennNun am 09.03.2022 19:10
1.) der besondere Versicherungsschutz hilft einen aber nichts, wenn man betriebsbedingt gekündigt wird.
Selbst ITler werden gerne mal "geoutsourced"
2.) ja wenn man lebenslang im öD ist, von anfang an in der Eg die man zur Rente hat, dann ist der Unterschied ~Netto 5%
3.) Tja, das Ding mit der lästigen Verwaltung.
Titel: Antw:Öffentlicher Dienst oder Verbeamtung ?
Beitrag von: Organisator am 10.03.2022 08:51
2. VBL-Rente ist als Betriebsrente nicht zu unterschätzen, macht bei mir ca. 1/3 der Gesamtrente aus (2/3 gRV), natürlich immer noch weit weg von der Pension und der Versorgung Angehöriger. Aber man muss erstmal bis dahin kommen ... in den heutigen Zeiten mit Pandemien und Kriegen .. ;-)
3. Die Beihilfe ist zwar gut, aber extrem nervig wenn ich die Arztbesuche von meiner Frau (Beamtin) und mir vergleiche. Das Geld von der Beihilfe kommt erst nach Monaten, dass von der Versicherung nach wenigen Tagen. Auch die App zur Einreichung der Belege hat kaum Verbesserung diesbzgl. gebracht. Insbesondere wenn man schwer erkrankt und dazu mit dem behördlichen Verwaltungsirrsinn beschäftigen muss, nicht gut. Das macht die bessere Versorgung auch kaum weg.

Zu 2. nicht wirklich weit weg. Durch die VBL sogar sehr nahe dran!
Zu 3. So wie es schlechte Arbeitgeber gibt, kann es auch schlechte Dienstherrn geben. Ansonsten kann man eine "Beihilfeberechtigung" bzw. KV auf Privat-Niveau auch durch Zusatzversicherungen sicherstellen.