Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: sabienchen am 04.03.2022 15:29
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Hallo zusammen,
an wen muss man sich wenden, wenn ein Dienstvergehen eines hessischen Landes-Beamten vorliegt?
"Nur" der Dienstherr oder noch andere Ansprechpartner beim AG oder andere Gremien (PR ...) oder gibt es sogar eine externe Aufsichtsbehörde und, oder Beschwerdestelle?
Danke.
MfG
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Das ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.