Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: sabienchen am 04.03.2022 16:05
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Hallo zusammen,
an wen muss man sich wenden, wenn ein Dienstvergehen eines hessischen Landes-Beamten vorliegt?
"Nur" der Dienstherr oder noch andere Ansprechpartner beim AG oder andere Gremien (PR ...) oder gibt es sogar eine externe Aufsichtsbehörde und, oder Beschwerdestelle?
Danke.
MfG
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http://www.besoldung-hessen.de/beamtenrecht_in_hessen/hessisches_beamtengesetz/hessen_landesbeamtengesetz_paragraf_4
https://innen.hessen.de/ und, oder evtl. noch ein anderes Ministerium - je nach Arbeitgeber
https://www.hessen.de/Staatskanzlei