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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Fireball08 am 05.03.2022 21:39

Titel: Rufbereitschaft und Arbeitszeit
Beitrag von: Fireball08 am 05.03.2022 21:39
Ich wollte mal fragen wie das mit der Rufbereitschaft ist. Man macht zum Beispiel eine Woche Rufbereitschaft im Monat alle paar Monate. Bekommt man die Woche die man in Rufbereitschaft ist zusätzlich normal bezahlt oder ist das quasi unbezahlte Freizeit ? Ich blicke da nicht genau durch...
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Arbeitszeit
Beitrag von: XTinaG am 05.03.2022 21:43
Die Vergütung der Rufbereitschaft ist in § 8 Abs. 3 TVÖD geregelt.
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Arbeitszeit
Beitrag von: Fireball08 am 05.03.2022 21:51
Das hab ich schon gelesen. Ich meinte ob die Woche normal bezahlt wird oder ob man den Monat nur drei Wochen gearbeitet hat. Da man ja in Rufbereitschaft und nicht in der Firma ist
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Arbeitszeit
Beitrag von: XTinaG am 05.03.2022 21:53
Hä?
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Arbeitszeit
Beitrag von: Fireball08 am 05.03.2022 21:59
Also man arbeitet ganz normal und macht zusätzlich  Rufbereitschaft  ?
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Arbeitszeit
Beitrag von: XTinaG am 05.03.2022 22:01
Das ist die übliche Verfahrensweise.
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Arbeitszeit
Beitrag von: WasDennNun am 06.03.2022 10:06
ist das quasi unbezahlte Freizeit ?
Eher schlecht bezahlte Freiheitseinschränkungen während der Freizeit.
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Arbeitszeit
Beitrag von: BAT am 06.03.2022 11:30
Sind Teilzeitkräfte hier im Vorteil?
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Arbeitszeit
Beitrag von: XTinaG am 06.03.2022 11:34
Inwiefern?
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Arbeitszeit
Beitrag von: BAT am 06.03.2022 11:40
Mmh, oder eher ein Nachteil?

Bei einer 4-Tage- Woche wird der freie Freitag nur mit dem zweifachen Stundensatz vergütet...
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Arbeitszeit
Beitrag von: XTinaG am 06.03.2022 11:59
Hä? Rufbereitschaft wird doch üblicherweise für Zeiten angeordnet, die außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeiten liegt. Es ist also völlig wumpe, ob man die volle betriebsübliche Arbeitszeit arbeitet oder nicht.
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Arbeitszeit
Beitrag von: BAT am 07.03.2022 08:56
Das ist bei uns außerhalb der Kernzeiten so.

Also wäre es so, daß - solange in Teilzeit nicht mal die Kernzeiten abdeckt - Vollzeitkräfte ihre Rufbereitschaft im laufenden Dienst machen, Teilzeitkräfte zu den gleichen Uhrzeiten in Ihrer Freizeit.
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Arbeitszeit
Beitrag von: XTinaG am 07.03.2022 08:57
Rufbereitschaft findet stets in der Freizeit statt, ansonsten ist es keine Rufbereitschaft.
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Arbeitszeit
Beitrag von: BAT am 07.03.2022 09:09
Das ist bei uns anders. Also würde man die Zeiten in Rufbereitschaft, in denen man gleichzeit am eigentlichen Arbeitsplatz ist, nicht als Rufbereitschaft bezeichnen können?
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Arbeitszeit
Beitrag von: XTinaG am 07.03.2022 09:11
Es gibt da kein "bei uns". Es ist Wesensmerkmal der Rufbereitschaft, daß sie in der Freizeit geleistet wird.
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Arbeitszeit
Beitrag von: BAT am 07.03.2022 09:15
Es gibt da kein "bei uns". Es ist Wesensmerkmal der Rufbereitschaft, daß sie in der Freizeit geleistet wird.

Warum?
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Arbeitszeit
Beitrag von: Lars73 am 07.03.2022 09:22
Wegen der Definition der Rufbereitschaft im Tarifvertrag. Daneben auch über den Zweck der Rufbereitschaft. Wenn jemand Arbeitet kann der Arbeitgeber ihm sowieso sagen, dass er nun Aufgabe B statt A erfüllen muss. Dafür braucht es keine Rufbereitschaft.
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Arbeitszeit
Beitrag von: BAT am 07.03.2022 09:26
Wegen der Definition der Rufbereitschaft im Tarifvertrag. Daneben auch über den Zweck der Rufbereitschaft. Wenn jemand Arbeitet kann der Arbeitgeber ihm sowieso sagen, dass er nun Aufgabe B statt A erfüllen muss. Dafür braucht es keine Rufbereitschaft.

Es gibt aber keinen Anspruch auf Direktion in der Gleitzeit. Die lege nur ich fest und kein Anderer. Im Sommer mache ich sie gar nicht, im  Winter jeden Tag.
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Arbeitszeit
Beitrag von: XTinaG am 07.03.2022 09:31
Aber in der Arbeitszeit, die, wie auch immer festgelegt, nunmal nicht Freizeit ist. Und nur in der Freizeit gibt es Rufbereitschaft. Ansonsten ist man nicht in Rufbereitschaft, sondern arbeitet. So einfach ist das.
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Arbeitszeit
Beitrag von: Lars73 am 07.03.2022 09:35
Nur wenn der Arbeitgeber tatsächlich vollständig auf seine Direktion in der Gleitzeit verzichtet, Dazu besteht kein Anlass als Arbeitgeber.
Daneben besteht in der Zeit wo dann normal gearbeitet wird, kein Anspruch auf Zahlung der Pauschale. Da schlicht keine Rufbereitschaft für diese Zeit vorliegt.
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Arbeitszeit
Beitrag von: BAT am 07.03.2022 10:10

Daneben besteht in der Zeit wo dann normal gearbeitet wird, kein Anspruch auf Zahlung der Pauschale. Da schlicht keine Rufbereitschaft für diese Zeit vorliegt.

Tatsächlich ja. Natürlich habe ich das Rufbereitschaft Rechtlich aber wohl nicht.