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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: SToRM am 07.03.2022 17:23
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Hallo zusammen,
Ein Mitarbeiter ist seid 01.01.2020 in Gruppe 3 Stufe 5 mit 75 %Arbeitszeit . Nun soll dieser in Gruppe 5 hochgruppiert werden mit 100 % Arbeitszeit.
In welche Stufe müsste der Mitarbeiter kommen?
Vielen Dank für eure Zeit
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Im TV-H 5, im TV-L 3.
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Die Höhergruppierung führt in Stufe 3 der neuen EG 5. Gezahlt wird das alte Tabellenentgelt der EG 3 Stufe 5 plus Garanziebetrag 100 EUR. Die Teilzeit ist für die Stufenfestsetzung nicht relevant und auch nicht für die Entgelthöhe, da ab der Höhergruppierung Vollzeit gearbeitet wird.
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Im TV-H erfolgt die Höhergruppierung stufengleich. Deine Aussage trifft lediglich im TV-L zu.
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Es geht um den TV-L, vielen Dank für die schnelle Antwort
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Im TV-H 5, im TV-L 3.
Wird wohl Zeit für ein vom TV-L getrenntes TV-H-Forum, bei all den Unterschieden...
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Im TV-H erfolgt die Höhergruppierung stufengleich. Deine Aussage trifft lediglich im TV-L zu.
Ich bin vom TV-L ausgegangen, weil der TV-H nicht genannt war.
Im TV-H 5, im TV-L 3.
Wird wohl Zeit für ein vom TV-L getrenntes TV-H-Forum, bei all den Unterschieden...
Das ist eine gute Idee.