Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Harry7 am 08.03.2022 14:13
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Hallo zusammen,
weiß jemand, ob es geplant ist die Corona-Sonderzahlung auch auf den TVÖD-VKA zu übertragen?
Danke :)
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Derart Planungen sind nicht bekannt. Würde mich auch wundern, schließlich gabs im VKA ja auch eine Erhöhrung der Entgelte. Im TV-L ist die Corona-Sonderzahlung ja nur als schlechte Kompensation der Nullrunde zu verstehen.
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Im TVÖD-VKA gab es im Dezember 2020 eine Corona Sonderzahlung, die haben die Leute im TV-L auch nicht bekommen ;)
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Derart Planungen sind nicht bekannt. Würde mich auch wundern, schließlich gabs im VKA ja auch eine Erhöhrung der Entgelte. Im TV-L ist die Corona-Sonderzahlung ja nur als schlechte Kompensation der Nullrunde zu verstehen.
Das war sie im VKA genau so. Coronaprämie genannt,damit sie wenigstens steuerfrei ist, weil Tariferhöhung erst ein halbes Jahr später begonnen hat. Genau so eine Kompensation.
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Derart Planungen sind nicht bekannt. Würde mich auch wundern, schließlich gabs im VKA ja auch eine Erhöhrung der Entgelte. Im TV-L ist die Corona-Sonderzahlung ja nur als schlechte Kompensation der Nullrunde zu verstehen.
Das war sie im VKA genau so. Coronaprämie genannt,damit sie wenigstens steuerfrei ist, weil Tariferhöhung erst ein halbes Jahr später begonnen hat. Genau so eine Kompensation.
Das kapiert hatl der Durchschnittsverdianer nicht. Und der Pöbel hetzt, wie kann man den faulen Beamten einen Bonus zahlen. Die schaffen doch eh nix ;D ;D
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Gilt die Corona-Sonderzahlung eigentlich auch für den TVöD-SuE?
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Die Leistungen nach den Tarifverträgen TV Corona-Sonderzahlung 2020 (sollte längst abgewickelt sein) und TV Corona-Sonderprämie ÖGD sind unabhängig von der Grundlage der Eingruppierung.
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Der Arbeitgeber meiner Frau (Amt XXX, Der Bürgermeister) ist der Meinung, dass die letzte Sonderprämie eine freiwillige Leistung ist.
Kann sich das Amt die Sonderprämie nicht leisten, ist diese angeblich nicht zu zahlen.
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Der Arbeitgeber meiner Frau (Amt XXX, Der Bürgermeister) ist der Meinung, dass die letzte Sonderprämie eine freiwillige Leistung ist.
Kann sich das Amt die Sonderprämie nicht leisten, ist diese angeblich nicht zu zahlen.
Es geht um die Zahlung 2020 oder jetzt?
2020 bestand ggf. Anspruch. Aber der wäre inzwischen verfallen. 2022 besteht im TVöD kein Anspruch.
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ok danke. ja es ging um die in 2022
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Es geht um die Zahlung 2020 oder jetzt?
2020 bestand ggf. Anspruch. Aber der wäre inzwischen verfallen. 2022 besteht im TVöD kein Anspruch.
Ich habe gerade eine ausgezahlt bekommen (TVÖD-VKA).
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Natürlich kann der Arbeitgeber eine Auszahlen. Aber darauf besteht kein tariflicher Anspruch.
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Das war unsere Hausmitteilung hierzu:
gemäß Tarifvertrag über eine Corona-Sonderprämie Öffentlicher Gesundheitsdienst erhalten Beschäftigte, die im Zeitraum vom 01.03.2021 bis zum 28.02.2022 in einem Gesundheitsamt für mindestens „einen Monat“ überwiegend zur Bewältigung der Corona-Pandemie eingesetzt waren, mit dem Entgelt für den Monat Mai 2022 eine Einmalzahlung. Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem Umfang des Einsatzes und hängt u.a. von der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit ab. Bei einer Vollzeittätigkeit beträgt die Höhe des Teilbetrags pro „Monat“, der jeweils 15 Arbeitstagen entspricht, 50 Euro.
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Also nur, wenn Du im Gesundheitsamt gearbeitet hast. Alle anderen nicht.
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Es ist ein tariflicher Anspruch.
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...aus dem TVöD
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...aus dem TVöD
Details waren nicht Teil der Aussage, welcher meine Widerrede galt. ;)
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für Leute im Gesundheitsamt. Für alle anderen nicht.
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Also nur, wenn Du im Gesundheitsamt gearbeitet hast. Alle anderen nicht.
Das ist so nicht korrekt:
Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten
eine Einmalzahlung (Corona-Sonderprämie ÖGD) mit dem Entgelt für den Monat
Mai 2021 ausgezahlt, wenn sie innerhalb des Zeitraums vom 1. März 2020 bis
zum 28. Februar 2021 mindestens einen Monat überwiegend zur Bewältigung
der Corona-Pandemie eingesetzt worden sind.
Für den Zeitraum vom 1. März
2021 bis zum 28. Februar 2022 gilt Satz 1 entsprechend; die Auszahlung erfolgt
mit dem Entgelt für den Monat Mai 2022.
Voraussetzung sind Monate, in denen man überwiegend zur Bewältigung der Pandemie eingesetzt war - das kann auch in einer anderen Organisationseinheit sein und Menschen, die im Gesundheitsamt andere Tätigkeiten wahrgenommen haben oder krank waren, zählen auch nicht dazu.
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Die Auszahlung erfolgte bei uns übrigens im März und nicht im Mai, da sie im März noch steuerfrei ist.
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Das haben wir auch so gehandhabt.
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Also nur, wenn Du im Gesundheitsamt gearbeitet hast. Alle anderen nicht.
Das ist so nicht korrekt:
Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen...
Voraussetzung sind Monate, in denen man überwiegend zur Bewältigung der Pandemie eingesetzt war - das kann auch in einer anderen Organisationseinheit sein und Menschen, die im Gesundheitsamt andere Tätigkeiten wahrgenommen haben oder krank waren, zählen auch nicht dazu.
Leider ist das doch korrekt, so sehr es den entsprechenden Kolleginnen und Kollegen zu gönnen wäre. Wer unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fällt, kann man § 1 entnehmen. Und da steht:
"...und im Zeitraum zwischen dem 1. März 2020 und 28. Februar 2022 vorübergehend oder dauerhaft in einem Gesundheitsamt/einer Gesundheitsbehörde eingesetzt sind."
Darauf wird in den Ausführungshinweisen des KAV noch einmal sehr nachdrücklich hingewiesen. Eine Zahlung an Beschäftigte, die nicht in einem Gesundheitsamt / einer Gesundheitsbehörde eingesetzt sind, wäre somit außertariflich. Das ist möglich, verstieße aber gegen die Mitgliedsbedingungen der Verbände.
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Darauf wird in den Ausführungshinweisen des KAV noch einmal sehr nachdrücklich hingewiesen. Eine Zahlung an Beschäftigte, die nicht in einem Gesundheitsamt / einer Gesundheitsbehörde eingesetzt sind, wäre somit außertariflich. Das ist möglich, verstieße aber gegen die Mitgliedsbedingungen der Verbände.
Häh? Es geht doch um Leute wie Hain (?) und mich, die im Gesundheitsamt vorübergehend eingesetzt waren und das ist eine tarifliche Leistungen für Beschäftigte aus dem Rechtskreis TVÖD-VKA...
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Also nur, wenn Du im Gesundheitsamt gearbeitet hast. Alle anderen nicht.
Das ist so nicht korrekt:
Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen...
Voraussetzung sind Monate, in denen man überwiegend zur Bewältigung der Pandemie eingesetzt war - das kann auch in einer anderen Organisationseinheit sein und Menschen, die im Gesundheitsamt andere Tätigkeiten wahrgenommen haben oder krank waren, zählen auch nicht dazu.
Leider ist das doch korrekt, so sehr es den entsprechenden Kolleginnen und Kollegen zu gönnen wäre. Wer unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fällt, kann man § 1 entnehmen. Und da steht:
"...und im Zeitraum zwischen dem 1. März 2020 und 28. Februar 2022 vorübergehend oder dauerhaft in einem Gesundheitsamt/einer Gesundheitsbehörde eingesetzt sind."
Darauf wird in den Ausführungshinweisen des KAV noch einmal sehr nachdrücklich hingewiesen. Eine Zahlung an Beschäftigte, die nicht in einem Gesundheitsamt / einer Gesundheitsbehörde eingesetzt sind, wäre somit außertariflich. Das ist möglich, verstieße aber gegen die Mitgliedsbedingungen der Verbände.
In Niedersachsen gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Gesundheitsamt, sondern Aufgaben des ÖGD, die in Fachdiensten wahrgenommen werden (geregelt im NGÖGD). Die Behörde ist der Dienstherr insgesamt. Die Aufgaben des ÖGD wurden in der Pandemie weiteren Teilen der Dienststelle übertragen. Menschen, die in diesen Dienststellen unmittelbare Aufgaben des NGÖGD mit Bezug zur Pandemie wahrgenommen haben, haben die Prämie erhalten. Beschäftigte in Querschnittsbereichen, zu denen ich als Personaler gehöre, haben sie nicht erhalten (es ist keine Aufgabe nach dem NGÖGD).
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Das hat unser Personalamt auch (Aufgabe nach ÖGD) erst so definiert und dann Stress bekommen.
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Moin zusammen,
es ist ja sicherlich schön wenn die Beamten jetzt im März 1300,- Coronazulage bekommen haben aber das Spiegelt sich ja nicht im VKA wieder. ( 600,- im Jahr 2020 bekommen )
Meiner Meinung nach ist das nicht gerechtfertigt ,denn wir haben auch unter erschwerten Bedingungen in der Krise Arbeiten müssen.
Weiss einer ,ob da noch nachgelegt wird seitens des AG oder der Regierung ?
Danke für eure Antworten,
gruss aus der Lüneburger Heide
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Auf die Beamten wird i.d.R. das Tarifergebnis des TV-L übertragen.
Deshalb bekommen die auch den "Bonus". Dafür hast du zum 01.04 eine Gehaltserhöhung von 1,8% bekommen. ::)
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Welche erscharten Bedingungen sollten eine Corona-Sonderzahlung begründen? Welche Umstände überhaupt solten solch eine Zahlung begründen?
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Der Verzicht auf Lohnerhöhung ist doch ein Top Grund :-[