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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: fresh21 am 10.03.2022 13:54
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Hallo zusammen,
wenn man als Tarifbeschäftigter vom Ministerium (NRW) in eine Landesoberbehörde (NRW) versetzt wird,
hat man da einen Anspruch gegenüber dem Ministerium auf ein Arbeitszeugnis oder lediglich einen Anspruch auf einen Zwischenzeugnis?
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Da das Arbeitsverhältnis nicht beendet wird, kannst du allenfalls ein Zwischenzeugnis verlangen (§ 35 Abs. 2). Ein solches setzt einen triftigen Grund voraus - eine Versetzung ist ein solcher.
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Ehmm, falls jedoch im vorliegenden Fall das Ministerium (wieso auch immer) ein Arbeitszeugnis übersendet, anstatt eines Zwischenzeugnisses, wie sollte der Arbeitnehmer handeln? Abänderung in Zwischenzeugnis verlangen? Oder einfach nichts machen, weil für ihn kein Nachteil besteht?
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Wenn man damit ein Problem hat, dann bittet man um entsprechender Änderung.
Ich würde es machen, um den naiven kalkriesel Deppen eins reinzuwürgen, aber nicht weil ich da drin ein Problem shen würde.
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Was steht da denn als Schlussklausel? Bzw. steht da etwas, dass das Zeugnis erstellt wurde, weil der Tätigkeitsbereich/Behörde gewechselt wird?
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Es steht nur drin, dass die Behörde auf eigenen Wunsch verlassen wurde.
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Hierauf angesprochen erklärt die zeugnisausstellende Behörde, dass vorliegend kein Zwischenzeugnis erteilt werden könne.
Dies wäre nur möglich, wenn man weiterhin bei derselben Behörde arbeiten würde.
An wen könnte man sich nun wenden, da die o.g. Ansicht der Behörde offensichtlich falsch ist.
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Arbeitsgericht 8) ;D
Wenn man nichts besseres zu tun hat.