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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Kuecken am 10.03.2022 14:22
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Hallo,
Ich wollte mal fragen, ob hier jemand die rechtliche Seite kennt(vlt den einen oder anderen Paragrafen), konnte dazu irgendwie nichts gescheites finden...
Geht um die Arbeit in einer Kita...
1. Verfallen im Tvöd am Jahresende die Minusstunden?
2. Wenn ich mit 39,5 Std den Monat eingeteilt bin, darf die Leitung mich dann konsequent weniger arbeiten lassen, mich also ohne Grund ins Minus schicken?
3. Darf die Leitung mir Minusstuden geben, für eine Teambildung, die aufgrund von Corona aber abgesagt wurde? - Stattdessen hätte man halt Portfolio ect machen können-wurde aber abgelehnt seitens der Leitung
4. Wenn die Leitung einen nach Hause schickt, weil keine Kinder mehr da sind, darf sie mir dafür Minusstunden schreiben, obwohl ich ja auch etwas anderes hätte machen können?( Vor und Nachbereitungszeit zb.)
Ich habe mittlerweile knapp 20 unverschuldete Minusstunden(und das Anfang März), die bei Vollzeit schwer wieder abzubauen sind , wenn dazu noch weitere Minusstunden verlangt werden 🙈
LG
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Das Risiko für eine Beschäftigung im vereinbarten Umfang (und auch die Pflicht für eine tatsächliche solche) liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber.
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Führt ihr denn ein Arbeitszeitkonto? Wenn nein, sind sämtliche Rechnereien eh hinfällig. Wenn ja, dann gibt es in der Vereinbarung Regelungen wie das zu führen ist. Dort muss geregelt sein wie viele Minusstunden max. auflaufen dürfen, wie das AZ-Konto geführt wird und von wem.
Ich war anfangs auch so "blöd" und bin gegangen wenn wenig Kinder da waren, so wie Chefin das wollte. Ihre Anweisung war, dass 20 Minusstunden als Puffer aufgebaut werden müssten.
Nur muss man die Stunden dann nachholen, was irgendwann kaum möglich ist. Und ich es auch nicht mehr eingesehen habe, mit 30 Wochenstunden in den Ferien auf 20h zu laufen, danach aber 6 Wochen auf 40h. Das AZ-Konto ist nicht zum Aufbau von Minusstunden gedacht, sondern um kurzfristige Mehrarbeit abzufangen und auszugleichen. Also erst Plus machen, dann Minus.Nicht umgekehrt.
Wenn ich tatsächlich mal eher gehen könnte, schreibe ich mir die restliche Zeit für zusätzliche Dinge zu denen man sonst nicht kommt: Dokumentation, Portfolio, Gruppenraum reinigen (staubwischen etc ist unsere Aufgabe), Recherche von Fachliteratur etc. Wir bekommen nämlich keine Vor- und Nachbereitungszeit, die muss sich jeder einfordern. Gerade zu Coronazeiten liefen anfangs bei Kollegen 50 Minusstunden auf, denn bei 10 Kindern in der Notbetreuung brauchte man keine 8 Kollegen.
Du solltest also in Erfahrung bringen was zum AZ-Konto geregelt ist. Wenn der AG seinen Dienstplan so macht dass du keinen Einfluss darauf hast würdest du bei strittigen Minusstunden gerichtlich sogar gut da stehen.
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Also bei uns wird halt plus wie auch minusstunden am Monatsende erfaßt und zum Träger geschickt. Nur lässt unsere Leitung gerade alle Kollegen sinnlos ins Minus laufen, damit alle mehr arbeiten"müssen" wenn es zb in den Ferien zu Engpässen kommt.. und da wollt ich mal wissen, ob die Leitung das so überhaupt darf und was ich für Möglichkeiten habe 😖
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Also bei uns wird halt plus wie auch minusstunden am Monatsende erfaßt und zum Träger geschickt. Nur lässt unsere Leitung gerade alle Kollegen sinnlos ins Minus laufen, damit alle mehr arbeiten"müssen" wenn es zb in den Ferien zu Engpässen kommt.. und da wollt ich mal wissen, ob die Leitung das so überhaupt darf und was ich für Möglichkeiten habe 😖
Gibt es keinen Personalrat?
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Es muss eine Regelung zur maximalen Anzahl der Minusstunden geben. Was hast du denn zum Thema AZ-Konto im AV stehen? Zusatzvereinbarung?
Und wenn du selber keinen Einfluss auf den DP hast dann braucht man auch kein AZ-Konto führen. Angeordnete Minusstunden sind ein Problem des AG, nicht des AN. Wenn er keine Arbeit für dich hat ist das sein Risiko.
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Woraus schließt Du, daß es überhaupt ein Arbeitszeitkonto im Sachverhalt gebe? Und warum sollte es eine solche Regelung geben?
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Ohne Arbeitszeitkonto keine Minusstunden.
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Innerhalb des Ausgleichszeitraums nach §6 Abs. 2 TVÖD kann sehr wohl eine Zeitschuld aufgebaut werden, ohne daß es eines Arbeitszeitkontos bedarf. Genau genommen ist es sogar der Regelfall.
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Und was hat der Ausgleichszeitraum mit der Dokumentation der Stunden zu tun
§ 10 Abs. 3 TVöD:
"(3) 1Auf das Arbeitszeitkonto können Zeiten, die bei Anwendung des nach § 6 Abs. 2 festgelegten Zeitraums als Zeitguthaben oder als Zeitschuld bestehen bleiben, nicht durch Freizeit ausgeglichene Zeiten nach § 8 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 2 sowie in Zeit umgewandelte Zuschläge nach § 8 Abs. 1 Satz 4 gebucht werden. 2Weitere Kontingente (z.B. Rufbereitschafts-/Bereitschaftsdienstentgelte) können durch Betriebs-/ Dienstvereinbarung zur Buchung freigegeben werden. 3Die/Der Beschäftigte entscheidet für einen in der Betriebs-/Dienstvereinbarung festgelegten Zeitraum, welche der in Satz 1 genannten Zeiten auf das Arbeitszeitkonto gebucht werden."
Deshalb meine Frage, ob überhaupt der AN Einfluss auf die Stunden hat oder nicht. Denn wenn der AG keine Arbeit hat ist das nicht das Problem des AN.
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Inwiefern ginge es überhaupt um die Dokumentation von Stunden? Und was hätte ein Arbeitszeitkonto mit der Dokumentation von Stunden zu tun?
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Achso, die Leitung würfelt die Minusstunden einfach aus oder wie?
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Die Dokumentation und die tatsächliche Leistung von Arbeitszeiten und sich daraus ergebende Zeitsalden während des Ausgleichszeitraums haben schlicht und ergreifend nichts mit Arbeitszeitkonten zu tun. Wenn man einen Schichtplan mit einem Turnus von 4 Wochen erstellt und bei einer 40h-Sollzeit pro Woche in den ersten beiden Wochen je 4 Schichten von 8 Stunden plane, in den letzten beiden Wochen je 6 Schichten von 8 Stunden, dann entsteht zunächst eine Zeitschuld, die im weiteren Verlauf ausgeglichen wird. Und das völlig ohne Arbeitszeitkonto.
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Es wird aber kein Dienstplan erstellt und danach gearbeitet, sondern die Leitung schickt entgegen dem geplanten Dienst nach Hause. Und wenn der AG keine Arbeit für den AN hat kann er das nicht einfach als Minus werten/aufschreiben und später abfordern. Es sei denn, es ist entsprechend vereinbart (wie z.B. bei Saisonarbeiten, Winterdienst etc)
Und wenn hier ein DP vorliegen würde der irgend etwas ausgleicht müsste die Leitung die Plus/Minusstunden nicht dem Träger melden. Dann würde so etwas nicht anfallen bzw. sich ausgleichen. Zumal mal in der Kita keine 6-Tage-Woche geht und mit Vollzeit Minusstunden schwer ausgleichen kann.
Wäre die erste Kita die mir unterkommt die überhaupt einen DP hat der länger als 2 Wochen in die Zukunft reicht. Solche DP kann man in dem Bereich kaum machen, da man immer entsprechend der Situation reagieren und planen muss.
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Du scheinst grundlegende Dinge nicht zu verstehen. Die Lage der Arbeitszeit steht grundsätzlich zur einseitigen Disposition des Arbeitgebers. Dazu bedarf es auch keines Dienstplans oder eines Arbeitszeitkontos. Diese Dispositionsmacht wird durch den Tarifvertrag nur sehr begrenzt eingeschränkt, dafür aber durchaus enorm erweitert, denn der Beschäftigungsumfang in Wochenstunden muß sich lediglich innerhalb des Ausgleichszeitraums zeitigen. Und der kann lang sein...
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Es wird aber kein Dienstplan erstellt und danach gearbeitet, sondern die Leitung schickt entgegen dem geplanten Dienst nach Hause.
Also gibt es keinen Dienstplan, aber einen „geplanten Dienst“?
Es wäre hier von Bedeutung, welche Verbindlichkeit dieser „geplante Dienst“ für beide Seiten hat. Und unter welchen Voraussetzungen jede Seite davon abweichen kann.
Wenn in einem wie auch immer gestalteten verbindlichen Plan festgelegt ist, dass ich heute bis 18 Uhr arbeiten muss und der AG schickt mich spontan um 15 Uhr nach Hause, sind die 3 Stunden sein Problem.
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Wenn ich es richtig verstehe, dann ist es also so:
Wenn es keine Dienstvereinbarung bzgl. der Arbeitszeit, Gleitzeit etc. gibt und wenn es keinen Dienstplan gibt, dann kann der AG dir mitteilen, wann du morgen zu erscheinen hast und er kann dich dann nach belieben wieder nach hause schicken.
Er muss nur dafür sorgen, dass innerhalb eines Jahres (dem Ausgleichszeitraum, wenn ich es richtig verstehe) die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit erreicht wird.
Es stellt also kein Problem dar, wenn er 20-30 Minusstunden auflaufen lässt und kann dann auch locker 6x 44h Wochen anordnen um die Stunden wieder reinzuholen.
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Nicht ganz. Auch hier dürfte die Ankündigungsfrist, die sich in der Rechtsprechung aus analoger Anwendung von § 12 TzBfG entwickelt hat, einzuhalten sein.
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Also 4 Tage vorher mitteilen wie mein geplante Arbeitszeit ist?
Und darf er mich dann trotzdem Mittags wg. nix zu tun nachhause schicken und man hat dann Minusstunden?
Oder darf er das auch nur 4 Tag vorher?
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Ja.
Nein.
Grundsätzlich nur dann überhaupt, wenn er noch keine Arbeitszeit festgelegt hat.
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Hallo,
Ich wollte mal fragen, ob hier jemand die rechtliche Seite kennt(vlt den einen oder anderen Paragrafen), konnte dazu irgendwie nichts gescheites finden...
Geht um die Arbeit in einer Kita...
1. Verfallen im Tvöd am Jahresende die Minusstunden?
2. Wenn ich mit 39,5 Std den Monat eingeteilt bin, darf die Leitung mich dann konsequent weniger arbeiten lassen, mich also ohne Grund ins Minus schicken?
3. Darf die Leitung mir Minusstuden geben, für eine Teambildung, die aufgrund von Corona aber abgesagt wurde? - Stattdessen hätte man halt Portfolio ect machen können-wurde aber abgelehnt seitens der Leitung
4. Wenn die Leitung einen nach Hause schickt, weil keine Kinder mehr da sind, darf sie mir dafür Minusstunden schreiben, obwohl ich ja auch etwas anderes hätte machen können?( Vor und Nachbereitungszeit zb.)
Ich habe mittlerweile knapp 20 unverschuldete Minusstunden(und das Anfang März), die bei Vollzeit schwer wieder abzubauen sind , wenn dazu noch weitere Minusstunden verlangt werden 🙈
LG
Sind dann die Antworten auf die obigen Fragen dann wie folgt?
1.) Nein, sie verfallen nur wenn sie nicht im Ausgleichszeitraum (also nach einem Jahr, nicht am Jahresende) abgerufen wurden
2.) Wenn die Arbeitszeit im Vorfeld festgelegt wurde, dann kann der AG dir nicht einfach kurzfristig eine andere Arbeitszeit (z.B. Reduktion) anordnen.
Frage: welche Möglichkeiten und Fristen hat da der AG einzuhalten, wenn er die Zeiten ändern möchte?
3.) siehe 2.
4.) s. 2.
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Keine, da ihm das einseitig grundsätzlich verwehrt ist.