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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: anonymus1453 am 11.03.2022 13:18

Titel: [Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: anonymus1453 am 11.03.2022 13:18
Hallo,

hat hier einer vlt. Erfahrung darin, ob man bei einem Wechsel vom Beamten zur Angestellten eine rückwirkende Zahlung in die Rentenversicherung leisten muss?

Da der Beamtenstatus für mich Gehaltmäßig gar nicht mehr lohnt, überlege ich einen Wechsel zu beantragen. Zur Zeit A6 (Beamter auf Probe), bei einem Wechsel würde ich EG 9a bekommen?
Titel: Antw:Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: McOldie am 11.03.2022 13:36
Beim Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis vor dem Eintritt in den Ruhestand führt der Dienstherr eine Nachversicherung durch, d.h. er entrichtet die Sozialversicherungsbeiträge für die Rentenversicherung (Arbeitnhmer- und Arbeitgeberanteil).
Ob hier die Voraussetzungen für ein "Altersgeld" vorliegen, dass dann an die Stelle der Nachversicherung tritt, kann nicht beurteilt werden.
zum Altersgeld siehe hier:
https://www.kvbw.de/pb/site/KVBW-2017-pb/get/documents_E47875961/kvbw/Datenquelle_2018/PDF-Dateien/Beamtenversorgung/Merkblaetter/026_Altersgeld.pdf
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: BausD am 14.03.2022 13:44
Da der Beamtenstatus für mich Gehaltmäßig gar nicht mehr lohnt, überlege ich einen Wechsel zu beantragen. Zur Zeit A6 (Beamter auf Probe), bei einem Wechsel würde ich EG 9a bekommen?

Habe dieselbe Konstellation Zuhause. Ist das bei deiner Dienststelle problemlos möglich? Hast du einen formlosen Antrag stellen können? Hier wurde gesagt, das wäre unüblich und ginge nicht. Dabei sind es mit LOB und Weihnachtsgeld knapp 5k mehr Netto als Angestellter bei weniger Arbeitszeit :-)
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: anonymus1453 am 15.03.2022 09:48
Noch habe ich keinen Antrag gestellt. Ich habe mich bis jetzt vom Personalrat beraten lassen und die meinten, dass es schon möglich wäre, aber der Amtsleiter es genehmigen müsse. Zur Zeit bin ich im Gespräch mit dem Personalamt.
Ist schon lächerlich, dass man die Beamten so da stehen lässt, dass sie drum betteln müssen um den Beamtenstatus zurückgeben zu können. Ein Quereinsteiger, ohne irgendeine Verwaltungsausbildung verdient zur Zeit mehr als ich auf der selben Stelle. Was für ein Anreiz soll denn der Beamtenstatus noch für mich haben!?
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: gerzeb am 15.03.2022 09:57
Noch habe ich keinen Antrag gestellt. Ich habe mich bis jetzt vom Personalrat beraten lassen und die meinten, dass es schon möglich wäre, aber der Amtsleiter es genehmigen müsse. Zur Zeit bin ich im Gespräch mit dem Personalamt.
Ist schon lächerlich, dass man die Beamten so da stehen lässt, dass sie drum betteln müssen um den Beamtenstatus zurückgeben zu können. Ein Quereinsteiger, ohne irgendeine Verwaltungsausbildung verdient zur Zeit mehr als ich auf der selben Stelle. Was für ein Anreiz soll denn der Beamtenstatus noch für mich haben!?

Weshalb bist du Beamter geworden? Wieder mal ein klassisches Beispiel dafür, dass du dich im Vorfeld deiner Verbeamtung nicht mit dem Berufsbeamtentum auseinandergesetzt hast. Von daher hält sich mein Mitleid sehr in Grenzen.
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: Bastel am 15.03.2022 10:22
Noch habe ich keinen Antrag gestellt. Ich habe mich bis jetzt vom Personalrat beraten lassen und die meinten, dass es schon möglich wäre, aber der Amtsleiter es genehmigen müsse. Zur Zeit bin ich im Gespräch mit dem Personalamt.
Ist schon lächerlich, dass man die Beamten so da stehen lässt, dass sie drum betteln müssen um den Beamtenstatus zurückgeben zu können. Ein Quereinsteiger, ohne irgendeine Verwaltungsausbildung verdient zur Zeit mehr als ich auf der selben Stelle. Was für ein Anreiz soll denn der Beamtenstatus noch für mich haben!?

Weshalb bist du Beamter geworden? Wieder mal ein klassisches Beispiel dafür, dass du dich im Vorfeld deiner Verbeamtung nicht mit dem Berufsbeamtentum auseinandergesetzt hast. Von daher hält sich mein Mitleid sehr in Grenzen.

Dem armen Männlein war halt nicht klar, dass man mit A6 und Familie nahe am Harz4 Nivau lebt. Fehler passieren halt.
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: anonymus1453 am 15.03.2022 12:07
Noch habe ich keinen Antrag gestellt. Ich habe mich bis jetzt vom Personalrat beraten lassen und die meinten, dass es schon möglich wäre, aber der Amtsleiter es genehmigen müsse. Zur Zeit bin ich im Gespräch mit dem Personalamt.
Ist schon lächerlich, dass man die Beamten so da stehen lässt, dass sie drum betteln müssen um den Beamtenstatus zurückgeben zu können. Ein Quereinsteiger, ohne irgendeine Verwaltungsausbildung verdient zur Zeit mehr als ich auf der selben Stelle. Was für ein Anreiz soll denn der Beamtenstatus noch für mich haben!?

Weshalb bist du Beamter geworden? Wieder mal ein klassisches Beispiel dafür, dass du dich im Vorfeld deiner Verbeamtung nicht mit dem Berufsbeamtentum auseinandergesetzt hast. Von daher hält sich mein Mitleid sehr in Grenzen.

Ganz einfach, ich wollte eine Ausbildung machen bei der Stadt und da war mir ehrlich gesagt wirklich nicht klar was der Unterschied zwischen den beiden Ausbildungen war.
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: anonymus1453 am 15.03.2022 12:11
Noch habe ich keinen Antrag gestellt. Ich habe mich bis jetzt vom Personalrat beraten lassen und die meinten, dass es schon möglich wäre, aber der Amtsleiter es genehmigen müsse. Zur Zeit bin ich im Gespräch mit dem Personalamt.
Ist schon lächerlich, dass man die Beamten so da stehen lässt, dass sie drum betteln müssen um den Beamtenstatus zurückgeben zu können. Ein Quereinsteiger, ohne irgendeine Verwaltungsausbildung verdient zur Zeit mehr als ich auf der selben Stelle. Was für ein Anreiz soll denn der Beamtenstatus noch für mich haben!?

Weshalb bist du Beamter geworden? Wieder mal ein klassisches Beispiel dafür, dass du dich im Vorfeld deiner Verbeamtung nicht mit dem Berufsbeamtentum auseinandergesetzt hast. Von daher hält sich mein Mitleid sehr in Grenzen.

Dem armen Männlein war halt nicht klar, dass man mit A6 und Familie nahe am Harz4 Nivau lebt. Fehler passieren halt.


Naia A6 ist erst mal vorübergehend. Ich werde jetzt diesen Sommer meine Probezeit beenden und nach und nach hätte ich die Möglichkeit jedes Jahr eine Besoldungsstufe höher zu kommen mind, bis A8 vlt. sogar A9, aber selbst dann hätte ich nicht Netto soviel wie wenn ich Angestellter auf EG 9a wäre (Weihnachtsgeld etc. miteinberechnet)
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: Bastel am 15.03.2022 13:40
Wenn du 2-3 Kinder machst, geht die Rechnung für den Beamten auf ;)
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: WasDennNun am 15.03.2022 15:09
Wenn du 2-3 Kinder machst, geht die Rechnung für den Beamten auf ;)
Das war und wird nie so sein.

Kinderlose werden immer mehr für sich monetär haben als die mit Kinder.

Aber eine Beamter mit 2-3 Kinder wird mehr für sich haben als ein Angestellter mit 1-2-3 Kinder, da hast du natürlich Recht.
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: gerzeb am 15.03.2022 15:41
Noch habe ich keinen Antrag gestellt. Ich habe mich bis jetzt vom Personalrat beraten lassen und die meinten, dass es schon möglich wäre, aber der Amtsleiter es genehmigen müsse. Zur Zeit bin ich im Gespräch mit dem Personalamt.
Ist schon lächerlich, dass man die Beamten so da stehen lässt, dass sie drum betteln müssen um den Beamtenstatus zurückgeben zu können. Ein Quereinsteiger, ohne irgendeine Verwaltungsausbildung verdient zur Zeit mehr als ich auf der selben Stelle. Was für ein Anreiz soll denn der Beamtenstatus noch für mich haben!?

Weshalb bist du Beamter geworden? Wieder mal ein klassisches Beispiel dafür, dass du dich im Vorfeld deiner Verbeamtung nicht mit dem Berufsbeamtentum auseinandergesetzt hast. Von daher hält sich mein Mitleid sehr in Grenzen.

Ganz einfach, ich wollte eine Ausbildung machen bei der Stadt und da war mir ehrlich gesagt wirklich nicht klar was der Unterschied zwischen den beiden Ausbildungen war.

Ich sage es ja, klassisches Beispiel dafür... Muss man sich vorher informieren. Nicht immer nur wie ein trotziges Kleinkind irgendwas wollen und sich nachher beschweren...
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: Leon1981 am 16.03.2022 10:39
Und bei uns wollen viele Angestellte lieber in den Beamtenstatus wechseln. Weil es Beamten ja so gut geht.

Da sieht man einfach mal wieder, dass eben alles seine Vor- und Nachteile hat.

Ich würde allerdings dazu raten, sich jetzt sehr gut beraten zu lassen und vor allem sich auch die Nachteile eines solchen Schrittes aufzeigen lassen. 

Schnell mehr Geld ist auf lange Sicht nicht immer das Beste.
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: Bastel am 16.03.2022 15:03
Und bei uns wollen viele Angestellte lieber in den Beamtenstatus wechseln. Weil es Beamten ja so gut geht.

Eventuell sollte man zwischen mD, Gas und hD differenzieren.
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: Organisator am 16.03.2022 15:11
Ab Ende Gas bzw. dem hD macht es zumindest finanziell bemerkbare Unterschiede.
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: Prüfer SH am 16.03.2022 19:00
Also in einem mir bekannten Fall wurde seitens des Landes nur der AG-Anteil nachversichert. Warum sollte das Land auch den AN-Anteil übernehmen?

Deine Rechnung geht vielleicht unter den jetzigen Konstellationen auf (A6), aber mit Sicherheit (sollten Beförderungen tatsächlich in dem von dir darlegten Tempo möglich sein) nicht in mittelfristiger Zukunft.

Und erst Recht nicht, wenn du als Beamter bis zu 71,75% Pension deiner letzten ruhegehaltsfähigen Bezüge erhältst.

Darüber hinaus hast du als Beamter in der Regel wesentlich mehr "Erfahrungsstufen", wonach mit der Zeit deutlich höhere Einkünfte zu erwarten sind.

In welchem Bereich bzw. in welchem Land bist du denn tätig? So hoch können die Unterschiede doch gar nicht sein? Das würde ich mir ganz genau durchrechen, erst Recht vor dem Hintergrund der Pension / Rente . Und dann noch mit den verminderten Renteneinzahlungen, weil der AG eben nicht beide Anteile nachversichert, so jedenfalls ist mein Kenntnisstand.

Wenn ich mich irre, freue ich mich über Rechtsgrundlagen hierzu. Denn dann sähe die Rechnung ggf. anders aus, zumindest für diejenigen, die nach deutlich längerer Zeit als Beamter überlegen, sich nachversichern zu lassen.
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: Organisator am 17.03.2022 08:34
Wenn ich mich irre, freue ich mich über Rechtsgrundlagen hierzu. Denn dann sähe die Rechnung ggf. anders aus, zumindest für diejenigen, die nach deutlich längerer Zeit als Beamter überlegen, sich nachversichern zu lassen.

§ 181 Abs. 5 SGB VI
Der Dienstherr trägt den kompletten Beitrag. Ergibt sich auch insoweit logisch aus dem Umstand, das der Dienstherr auch die Pensionslasten alleine trägt.

Weiterhin entspricht die Altersversorgung von Angestellten im öffentlichen Dienst in etwa der Pension von Beamten bei vergleichbarer Erwerbsbiographie.
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: WasDennNun am 17.03.2022 08:43
Weiterhin entspricht die Altersversorgung von Angestellten im öffentlichen Dienst in etwa der Pension von Beamten bei vergleichbarer Erwerbsbiographie.
Nein.
Ein AN, der von Anfang an in der Endgruppe arbeitet, der hat ca.5% Netto für sich weniger.
Das ist aber nicht eine vergleichbare Erwerbsbiografie, denn ein AN, der mit EG5 einsteigt und dann mit EG10 in Rente geht, der hat wesentlich mehr weniger.

Teilzeit etc mal aussen vorgelassen.
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: Organisator am 17.03.2022 08:46
Weiterhin entspricht die Altersversorgung von Angestellten im öffentlichen Dienst in etwa der Pension von Beamten bei vergleichbarer Erwerbsbiographie.
Nein.
Ein AN, der von Anfang an in der Endgruppe arbeitet, der hat ca.5% Netto für sich weniger.
Das ist aber nicht eine vergleichbare Erwerbsbiografie, denn ein AN, der mit EG5 einsteigt und dann mit EG10 in Rente geht, der hat wesentlich mehr weniger.

Teilzeit etc mal aussen vorgelassen.

Doch.
Deswegen schrieb ich von vergleichbar.
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: WasDennNun am 17.03.2022 08:51
Weiterhin entspricht die Altersversorgung von Angestellten im öffentlichen Dienst in etwa der Pension von Beamten bei vergleichbarer Erwerbsbiographie.
Nein.
Ein AN, der von Anfang an in der Endgruppe arbeitet, der hat ca.5% Netto für sich weniger.
Das ist aber nicht eine vergleichbare Erwerbsbiografie, denn ein AN, der mit EG5 einsteigt und dann mit EG10 in Rente geht, der hat wesentlich mehr weniger.

Teilzeit etc mal aussen vorgelassen.

Doch.
Deswegen schrieb ich von vergleichbar.
Dann sind 8-10% weniger für mich keine vergleichbare Altersversorgung, sondern eine wesentlich geringere bei vergleichbarer Erwerbsbiografie.

Ich bin aber bei dir, dass die Unterschiede zwischen TB und Beamter nicht so krass sind wie sie gerne von der Presse gemalt werden.
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: Organisator am 17.03.2022 09:03
Dann sind 8-10% weniger für mich keine vergleichbare Altersversorgung, sondern eine wesentlich geringere bei vergleichbarer Erwerbsbiografie.

Ich bin aber bei dir, dass die Unterschiede zwischen TB und Beamter nicht so krass sind wie sie gerne von der Presse gemalt werden.
[/quote]

Das stimme ich dir zu. Bin aber auch der Ansicht, dass es maximal 5% sind, eher weniger. Gerade bei sehr langen Erwerbsbiographien (Ausbildungsbeginn mit 17) tendiert es eher zugunsten der Tarifbeschäftigten.
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: WasDennNun am 17.03.2022 09:21
Dann sind 8-10% weniger für mich keine vergleichbare Altersversorgung, sondern eine wesentlich geringere bei vergleichbarer Erwerbsbiografie.

Ich bin aber bei dir, dass die Unterschiede zwischen TB und Beamter nicht so krass sind wie sie gerne von der Presse gemalt werden.

Das stimme ich dir zu. Bin aber auch der Ansicht, dass es maximal 5% sind, eher weniger. Gerade bei sehr langen Erwerbsbiographien (Ausbildungsbeginn mit 17) tendiert es eher zugunsten der Tarifbeschäftigten.
[/quote]im mD kann das so sein, weil da von Anfang an eingezahlt wird.
Wenn aber 20Jahre kleiner eg6 und 20 Jahre eg9a eingezahlt wird, dann ist die Rente auch nicht annähernd so hoch, wie bei jemanden der 40 Jahre 9a hatte.
Der Beamte der 30Jahre auf seien A9 wartet, der steht da schon entschieden besser da.
Und das sind dann wesentlich mehr als nur 5%.
Die 5% sind maximal erreichbar bei jemanden der nach Ausbildung lebenslang auf 9a sitzt.

im gD hD sieht es nochmal anders aus.
Ein studierter schafft es ja noch nicht mal auf 45Jahre Erwerbstätigkeit.
Abi Studium da fängt das einzahlen erst mit 25+ an.
Und zuguter letzt dauert es ja auch 16Jahre bis man voll einzahlt.
Das drückt alles die Rentenpunkte die man sich erwirtschaftet.
Da stehen die Beamten in der Altersversorgung mehr als 5% netto besser da.
 und können noch div Jahre Teilzeit ohne einbußen nehmen.
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: Organisator am 17.03.2022 11:07
im mD kann das so sein, weil da von Anfang an eingezahlt wird.
Wenn aber 20Jahre kleiner eg6 und 20 Jahre eg9a eingezahlt wird, dann ist die Rente auch nicht annähernd so hoch, wie bei jemanden der 40 Jahre 9a hatte.
Der Beamte der 30Jahre auf seien A9 wartet, der steht da schon entschieden besser da.
Und das sind dann wesentlich mehr als nur 5%.
Die 5% sind maximal erreichbar bei jemanden der nach Ausbildung lebenslang auf 9a sitzt.

Deswegen meine ich auch vergleichbar. Nicht jeder Beamte erreicht das Endamt, nicht jeder Angestellte beginnt in der Eingangsentgeltgruppe.

im gD hD sieht es nochmal anders aus.
Ein studierter schafft es ja noch nicht mal auf 45Jahre Erwerbstätigkeit.
Abi Studium da fängt das einzahlen erst mit 25+ an.
Und zuguter letzt dauert es ja auch 16Jahre bis man voll einzahlt.
Das drückt alles die Rentenpunkte die man sich erwirtschaftet.
Da stehen die Beamten in der Altersversorgung mehr als 5% netto besser da.
 und können noch div Jahre Teilzeit ohne einbußen nehmen.

im hD kann das gut möglich sein, da es dort auch ein großes Delta beim Einkommen zwischen Tarif und Beamten kommt - das können sich die Gewerkschaften zurechnen lassen. Im gD kommt man typischerweise auch auf 45 Jahre. Mit 19 Abi, 3 Jahre Bachelor, mit 22 fertig.
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: WasDennNun am 17.03.2022 18:51
Vergleichbar sind dann doch nur die, die eine ähnliche monetäre Nettoeinkommensstruktur in ihrem Leben hatten.
Und der A12 bekommt halt 5% mehr netto wie der lebenslang eg13er
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: Organisator am 18.03.2022 08:26
Vergleichbar sind dann doch nur die, die eine ähnliche monetäre Nettoeinkommensstruktur in ihrem Leben hatten.
Und der A12 bekommt halt 5% mehr netto wie der lebenslang eg13er

Genau, ab Ende gD gehts dann auseinander.
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: WasDennNun am 18.03.2022 10:49
Vergleichbar sind dann doch nur die, die eine ähnliche monetäre Nettoeinkommensstruktur in ihrem Leben hatten.
Und der A12 bekommt halt 5% mehr netto wie der lebenslang eg13er

Genau, ab Ende gD gehts dann auseinander.
nicht wirklich, auch der A8er hat gegenüber dem lebenslangen EG9a 5% Netto mehr Alterseinkommen
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: Organisator am 18.03.2022 11:06
nicht wirklich, auch der A8er hat gegenüber dem lebenslangen EG9a 5% Netto mehr Alterseinkommen

Da würde mich mal die Berechnung interessieren.
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: WasDennNun am 18.03.2022 14:57
nicht wirklich, auch der A8er hat gegenüber dem lebenslangen EG9a 5% Netto mehr Alterseinkommen

Da würde mich mal die Berechnung interessieren.
Gabs mal im altem Forum.
Wenn ich mal wieder in längere Dienstreise im Zug machen und beim Bier mich Langeweile, dann stelle das vielleicht mal zusammen.
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: Organisator am 18.03.2022 15:00
nicht wirklich, auch der A8er hat gegenüber dem lebenslangen EG9a 5% Netto mehr Alterseinkommen

Da würde mich mal die Berechnung interessieren.
Gabs mal im altem Forum.
Wenn ich mal wieder in längere Dienstreise im Zug machen und beim Bier mich Langeweile, dann stelle das vielleicht mal zusammen.

Alles klar, eilt ja nicht. Würde mich nur interessieren, weil eine - auch irgendwann mal gemachte - überschlägige Berechnung von mir zu einem anderen Ergebnis kam. Wer weiß, vielleicht hab ich ja was übersehen.
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: WasDennNun am 18.03.2022 15:42
Da sind wir ja schon zwei😉 die es interessiert.
da würde ich jetzt Lehre ab 19 und berufseinstieg mit 22 auf 9a Stelle wählen, volles Gehalt dann mit 38
Rente mit 67 komplett vollzeit
Gibts da eigentlich nen aktuellen VBL Rechner irgendwo gab es da mal ne excel Anwendung.
.
Beim Beamten ist es ja leichter auszurechnen :) A8 mal 71,..% gleich Bruttosold
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: Organisator am 21.03.2022 08:39
Gibts da eigentlich nen aktuellen VBL Rechner irgendwo gab es da mal ne excel Anwendung.

auf vbl.de gibt es einen Rechner, Einkommensänderungen im Laufe der Erwerbsbiographie sind da aber nur in Form von prozentualen Steigerungen darstellbar. Steigerungen wie Höhergruppierungen und Stufenänderungen wohl nicht.
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: Bastel am 21.03.2022 09:28
Gibts da eigentlich nen aktuellen VBL Rechner irgendwo gab es da mal ne excel Anwendung.

auf vbl.de gibt es einen Rechner, Einkommensänderungen im Laufe der Erwerbsbiographie sind da aber nur in Form von prozentualen Steigerungen darstellbar. Steigerungen wie Höhergruppierungen und Stufenänderungen wohl nicht.

Zumindest die Stufenlaufzeit hätte man noch einbauen können. Da hat man es sich sehr leicht gemacht...
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: WasDennNun am 21.03.2022 11:21
Gibts da eigentlich nen aktuellen VBL Rechner irgendwo gab es da mal ne excel Anwendung.

auf vbl.de gibt es einen Rechner, Einkommensänderungen im Laufe der Erwerbsbiographie sind da aber nur in Form von prozentualen Steigerungen darstellbar. Steigerungen wie Höhergruppierungen und Stufenänderungen wohl nicht.

Zumindest die Stufenlaufzeit hätte man noch einbauen können. Da hat man es sich sehr leicht gemacht...
Mir war so, als hätte ich mal ein anderes Tool gesehen, excel basiert oder so, wo man tatsächlich seine Jahreszahlen reindengeln konnte und er dann gerechnet hat.
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: Kai am 21.03.2022 12:23
Hallo,

hat hier einer vlt. Erfahrung darin, ob man bei einem Wechsel vom Beamten zur Angestellten eine rückwirkende Zahlung in die Rentenversicherung leisten muss?

Da der Beamtenstatus für mich Gehaltmäßig gar nicht mehr lohnt, überlege ich einen Wechsel zu beantragen. Zur Zeit A6 (Beamter auf Probe), bei einem Wechsel würde ich EG 9a bekommen?


Hallo Kollegen,

ich weiß nicht, ob ich das jetzt hier falsch interpretiere, aber der der Kollege stürzt sich doch hier unter Umständen in sein eigenes Schwert.

Ich denke, dass der TE zum Verwaltungswirten angelernt worden ist. Meinem Kenntnisstand nach, wird dieser nur für zwei Jahre angelernt. Dies mündet in der Laufbahnprüfung. Der Verwaltungswirt ist kein Ausbildungsberuf und nicht nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannt.

Nach der EGO muss der Angestellte aber, der mindestens ab E5 angestellt werden will, eine erfolgreich abgeschlosse Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit vorweisen.

Der Verwaltungswirt erfüllt m.E. diese Voraussetzungen nicht. Daher ist auch die Einstellung in > E5 tarifrechtlich unmöglich.


Der TE müsste doch, wenn er das durchziehen will, eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten machen oder den A-I Lehrgang ablegen??

Oder sehe ich da was falsch??


Und bitte nicht mit dem Verwaltungsfachwirten (A-II) verwechseln, der nach dem BBiG anerkannt wird.

Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: WasDennNun am 21.03.2022 12:27
Nach der EGO muss der Angestellte aber, der mindestens ab E5 angestellt werden will, eine erfolgreich abgeschlosse Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit vorweisen.
und was ist mit eg5 fg2?
2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert.
(Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw.
des Aufgabenkreises.)


Also bei uns braucht es keine Ausbildung für eine EG12 in der Verwaltung (tariflich gesehen)
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: Kai am 21.03.2022 12:48
Ich bin wirkich kein Tarifrechtler.

Die Eingruppierungsmerkmale haben aber, so wie ich das verstanden habe, nichts mit der Ausbildungs- und Prüfungspflicht zutun.

Zitat:

7. Ausbildungs- und Prüfungspflicht

(1) Im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände Baden-Württemberg,
Bayern, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Saar und Schleswig-Holstein sind Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-,
sonstigen Innendienst und im Außendienst (Teil A Abschnitt I Ziffer 3) sowie
im Kassen- und Rechnungswesen (Teil B Abschnitt XIII), die nicht die An-
forderungen der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 bzw. der Entgeltgruppe 9b
Fallgruppe 1 erfüllen, nur dann in den in Absatz 2 genannten Entgeltgrup-
pen eingruppiert, wenn sie die der jeweiligen Entgeltgruppe entsprechende
Tätigkeit auszuüben haben und nach Maßgabe des Absatzes 2 mit Erfolg
an einem Lehrgang mit abschließender Prüfung teilgenommen haben
.

(2) 1Für die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen 5 bis 9a ist eine Erste
Prüfung abzulegen
. 2Für die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen 9b
bis 12 ist eine Zweite Prüfung abzulegen. 3Satz 1 und 2 gelten nur für auf
der Fallgruppe 2 der Entgeltgruppen 5 bzw. 9b aufbauende Eingruppierun-
gen
.


Und ich weis nicht, ob der zweijährige Verwaltungswirt auch als "erste Prüfung" im Sinne des Tarifrechts zählt.

Da fehlt mir dann einfach die Rechtskunde für.


Das bei dir noch der eine oder andere E12 ohne Master herumläuft, würde ich mal auf Altfallregelungen oder andere Studienabschlüsse schieben wollen.

Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: totoughtotame am 26.04.2022 12:12
Noch habe ich keinen Antrag gestellt. Ich habe mich bis jetzt vom Personalrat beraten lassen und die meinten, dass es schon möglich wäre, aber der Amtsleiter es genehmigen müsse. Zur Zeit bin ich im Gespräch mit dem Personalamt.
Ist schon lächerlich, dass man die Beamten so da stehen lässt, dass sie drum betteln müssen um den Beamtenstatus zurückgeben zu können. Ein Quereinsteiger, ohne irgendeine Verwaltungsausbildung verdient zur Zeit mehr als ich auf der selben Stelle. Was für ein Anreiz soll denn der Beamtenstatus noch für mich haben!?

Weshalb bist du Beamter geworden? Wieder mal ein klassisches Beispiel dafür, dass du dich im Vorfeld deiner Verbeamtung nicht mit dem Berufsbeamtentum auseinandergesetzt hast. Von daher hält sich mein Mitleid sehr in Grenzen.

Ganz einfach, ich wollte eine Ausbildung machen bei der Stadt und da war mir ehrlich gesagt wirklich nicht klar was der Unterschied zwischen den beiden Ausbildungen war.

Ich sage es ja, klassisches Beispiel dafür... Muss man sich vorher informieren. Nicht immer nur wie ein trotziges Kleinkind irgendwas wollen und sich nachher beschweren...

Wenn man vielleicht direkt nach der Schule mit gerade eingetretener Volljährigkeit und bei Beginn der Ausbildung noch nicht alle Fallstricke des Beamtenrechts und der Beamtenbesoldung durchblickt, dürfte das durchaus verzeihlich sein. Ich verstehe den TE
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: BüroLurchNRW am 26.04.2022 13:40
Hallo,

hat hier einer vlt. Erfahrung darin, ob man bei einem Wechsel vom Beamten zur Angestellten eine rückwirkende Zahlung in die Rentenversicherung leisten muss?

Da der Beamtenstatus für mich Gehaltmäßig gar nicht mehr lohnt, überlege ich einen Wechsel zu beantragen. Zur Zeit A6 (Beamter auf Probe), bei einem Wechsel würde ich EG 9a bekommen?

Gibt es hier denn was Neues? Gespräch mit dem Personalamt / Antrag ??
Und ich denke auch, dass jmd der vielleicht mit 16 eine Ausbildung anfängt nicht die gesamte Tragweite dieser Entscheidung erfassen kann. Vieles weiß man erst wenn man drinsteckt. In der Konstalltion mit 2 Jahre Ausbildung und vielleicht 1-2 Jahre Berufstätigkeit ist das mit der Rente ja auch alles noch kein Drama...
Anders sieht die Sache aus wenn man schon Ü30 ist und den Job schon länger macht  ;D Leider . . .
Ich habe auch erst vor 2,3 Monaten noch einen Studienbericht bzgl. Vergleich Rente und Pension gelesen, bei der die Beamten auch nicht sooo gut wegkamen.
Die Pension wird niemals bei über 70% bleiben und auch da haben die Studierten das Problem nicht die 40 Jahre vollmachen zu können im Zweifel. Zudem wird die PKV immer teurer... bei Kindern lohnt es sich am Ende bestimmt nicht mehr als Beamter (je nach Status), da man jedes Kind privat versichern muss und massive Einbußen bei Teilzeit hat durch die PKV. . .
Zudem je nach Land 41 Std und kein Weihnachtsgeld, ggf. kein LOB . . .

Eine Vergleichsrechnung bis 5 Jahre nach Rente / Pension von einem Angstellten und Beamten wäre mal interessant. Also mit einer Gesamtsumme und was dann unterm Strich heraus kommt.
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: Bastel am 26.04.2022 13:47
da haben die Studierten das Problem nicht die 40 Jahre vollmachen zu können im Zweifel. Zudem wird die PKV immer teurer... bei Kindern lohnt es sich am Ende bestimmt nicht mehr als Beamter (je nach Status), da man jedes Kind privat versichern muss und massive Einbußen bei Teilzeit hat durch die PKV. . .
Zudem je nach Land 41 Std und kein Weihnachtsgeld, ggf. kein LOB . . .

Warum sollten für einen "Studierten" 40 Jahre ein Problem sein? 27-67 sind vierzig Jahre. Wenn man nicht bummelt ist man mit dem Master mit 23-24 fertig.
Was kostet ein Kind aktuell in der PKV bei 80?% Beihilfe? 30-40€? Dafür wird es erstklassig versorgt.
Bei den anderen Punkten gebe ich dir Recht, das muss jeder mit sich selbst ausmachen.
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: BüroLurchNRW am 26.04.2022 14:25
da haben die Studierten das Problem nicht die 40 Jahre vollmachen zu können im Zweifel. Zudem wird die PKV immer teurer... bei Kindern lohnt es sich am Ende bestimmt nicht mehr als Beamter (je nach Status), da man jedes Kind privat versichern muss und massive Einbußen bei Teilzeit hat durch die PKV. . .
Zudem je nach Land 41 Std und kein Weihnachtsgeld, ggf. kein LOB . . .

Warum sollten für einen "Studierten" 40 Jahre ein Problem sein? 27-67 sind vierzig Jahre. Wenn man nicht bummelt ist man mit dem Master mit 23-24 fertig.
Was kostet ein Kind aktuell in der PKV bei 80?% Beihilfe? 30-40€? Dafür wird es erstklassig versorgt.
Bei den anderen Punkten gebe ich dir Recht, das muss jeder mit sich selbst ausmachen.

Nicht jeder ist mit Mitte 20 fertig studiert. Stell dir vor, so Sachen gibts  :o Soll auch Menschen geben die 2 mal studieren.
Gibt zudem genug Leute die auch vorher einfach was anderes gemacht haben und die 40 Jahre nicht voll kriegen und nicht jeder kann und will bis 67 (Perspektivisch bis 70) arbeiten :D
Das mit den Kindern gilt idr erst ab dem zweiten oder dritten und auch in jedem Land unterschiedlich. Hier ist beim ersten 50% angesagt plus Einbußen durch TZ. Und erstklassig sei mal dahin gestellt  ;D 
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: Bastel am 26.04.2022 14:38

Gibt zudem genug Leute die auch vorher einfach was anderes gemacht haben und die 40 Jahre nicht voll kriegen und nicht jeder kann und will bis 67 (Perspektivisch bis 70) arbeiten :D

Und diese Spezialkandidaten kommen mit der Rente besser weg? Lass dich nicht auslachen.

Du kannst auch gerne mal beim Facharzt nach einem Termin für ein MRT oder ähnliches als Privater und GKVler anfragen. Wenn es nicht offensichtlich akut ist, wartest du da als letzterer gerne mal 8 Wochen. Viel Spaß.
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: Sydneeyy am 26.04.2022 14:50

Gibt zudem genug Leute die auch vorher einfach was anderes gemacht haben und die 40 Jahre nicht voll kriegen und nicht jeder kann und will bis 67 (Perspektivisch bis 70) arbeiten :D

Und diese Spezialkandidaten kommen mit der Rente besser weg? Lass dich nicht auslachen.

Richtig. Ich selbst z.B. habe erst mit 29 den Vorbereitungsdienst 2.1 begonnen. Wahrscheinlich wird das Pensionsalter für mich eher schon 69-70 sein. Aber selbst wenn nicht, und es werden "nur" 38 Jahre bei mir, stehe ich deutlich besser da als mit Rente + VBL nach 38 Jahren, zumal davon ja 3 Jahre Ausbildung wären.
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: WasDennNun am 26.04.2022 15:21
Das mit den Kindern gilt idr erst ab dem zweiten oder dritten und auch in jedem Land unterschiedlich. Hier ist beim ersten 50% angesagt plus Einbußen durch TZ. Und erstklassig sei mal dahin gestellt  ;D
Zukünftig wird die Besoldung aber so aussehen, dass du 100% der Grundsicherungskosten deiner Kinder bezahlt bekommst, dieses "Geld" wird dir als Angestellter fehlen.
Und wenn man einen Lebensweg hat, bei dem man erst mit 27-29 anfängt mit dem Berufsleben, dann hat man halt länger gebraucht und auch nicht die Zeiten in der Rente eingezahlt.
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: BüroLurchNRW am 28.04.2022 10:39
Zitat
Und diese Spezialkandidaten kommen mit der Rente besser weg? Lass dich nicht auslachen.

Du kannst auch gerne mal beim Facharzt nach einem Termin für ein MRT oder ähnliches als Privater und GKVler anfragen. Wenn es nicht offensichtlich akut ist, wartest du da als letzterer gerne mal 8 Wochen. Viel Spaß.

Das sind heutzutage kaum mehr Spezialkandidaten. Ist ja nicht mehr wie früher. 1 Ausbildung und nie was anderes. Und dann kommt es natürlich drauf an was man so verdient. Gerade die, die vielleicht erst in die freie Wirtschaft gehen, kommen idr nicht schlecht weg.
Ich sehe immer die Gesamtsumme und nicht nur das was später Rente ist. Wenn die anderen vorher 30-50tsd mehr verdient haben, kann man das später verrechnen. Wichtig ist ja- was kommt unterm Strich in der Summe im Leben raus. Sehe ich jedenfalls so- kann man auch anders sehen. Wer jetzt mehr Geld hat, kann mehr sparen /investieren / Immobilie kaufen. Als 70jähriger Tattergreis nützt mir die Kohle auch nicht mehr so viel. Das letzte Hemd hat keine Taschen :D
Und ich war auch länger in der GKV als in der PKV und hatte nie Probleme. Mir wurde sogar Zahnreinigung damals schon in der GKV bezahlt. Man muss nur die richitge Kasse haben =)
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: BüroLurchNRW am 28.04.2022 10:42
Das mit den Kindern gilt idr erst ab dem zweiten oder dritten und auch in jedem Land unterschiedlich. Hier ist beim ersten 50% angesagt plus Einbußen durch TZ. Und erstklassig sei mal dahin gestellt  ;D
Zukünftig wird die Besoldung aber so aussehen, dass du 100% der Grundsicherungskosten deiner Kinder bezahlt bekommst, dieses "Geld" wird dir als Angestellter fehlen.
Und wenn man einen Lebensweg hat, bei dem man erst mit 27-29 anfängt mit dem Berufsleben, dann hat man halt länger gebraucht und auch nicht die Zeiten in der Rente eingezahlt.

Davon profitieren ja dann aber nur zukünftig die Leute. Ich habe keine Kinder, daher weiß ich nicht, ob das für alle Länder gilt oder nur für einige und auch nicht ab wann. Dennoch hat man die Einbußen bei TZ immer. Und Angestellte haben ja keine PKV Kosten, oder was ist hier gemeint mit Grundsicherungskosten???
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: WasDennNun am 28.04.2022 11:24
Davon profitieren ja dann aber nur zukünftig die Leute. Ich habe keine Kinder, daher weiß ich nicht, ob das für alle Länder gilt oder nur für einige und auch nicht ab wann.
Es wird für alle gelten müssen, da vom BVerG so festgelegt.
Zitat
Dennoch hat man die Einbußen bei TZ immer. Und Angestellte haben ja keine PKV Kosten, oder was ist hier gemeint mit Grundsicherungskosten???
Grundsicherungskosten sind die Kosten für Unterkunft, Essen, Soziale Teilhabe ...
Hartz4Satz platt gesagt muss der Besoldungsgesetzgeber für die Kinder Netto bereitstellen.
(Ab 3. Kind komplett über Zulage)
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: BüroLurchNRW am 28.04.2022 16:43
Davon profitieren ja dann aber nur zukünftig die Leute. Ich habe keine Kinder, daher weiß ich nicht, ob das für alle Länder gilt oder nur für einige und auch nicht ab wann.
Es wird für alle gelten müssen, da vom BVerG so festgelegt.
Zitat
Dennoch hat man die Einbußen bei TZ immer. Und Angestellte haben ja keine PKV Kosten, oder was ist hier gemeint mit Grundsicherungskosten???
Grundsicherungskosten sind die Kosten für Unterkunft, Essen, Soziale Teilhabe ...
Hartz4Satz platt gesagt muss der Besoldungsgesetzgeber für die Kinder Netto bereitstellen.
(Ab 3. Kind komplett über Zulage)

Ok :o Wovon soll das denn bezahlt werden? Und das gilt ja dann eher für mittleren Dienst oder? Wenn ich mir ansonsten ausrechne was das Kind an Kosten verursacht.... zumal NRW meines Wissens das einzige oder eines der wenigen A-loch Land ist was Kita Beiträge verlangt, und zwar im nicht unerheblichen Ausmaß (1. Kind kann da gut und gerne mal 400€ kosten). Aktuell noch nicht relevant, aber aufgrund der Preislage können wir uns kein Haus kaufen und auch keine Kinder-geeignete Wohnung. Da müsste ja dann netto am Ende 800€ mehr stehen  ;D ;D ;D ;D Hast du einen Link wo man da mal nachlesen kann was die da planen? Und wann soll das kommen?
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: WasDennNun am 28.04.2022 16:56
Davon profitieren ja dann aber nur zukünftig die Leute. Ich habe keine Kinder, daher weiß ich nicht, ob das für alle Länder gilt oder nur für einige und auch nicht ab wann.
Es wird für alle gelten müssen, da vom BVerG so festgelegt.
Zitat
Dennoch hat man die Einbußen bei TZ immer. Und Angestellte haben ja keine PKV Kosten, oder was ist hier gemeint mit Grundsicherungskosten???
Grundsicherungskosten sind die Kosten für Unterkunft, Essen, Soziale Teilhabe ...
Hartz4Satz platt gesagt muss der Besoldungsgesetzgeber für die Kinder Netto bereitstellen.
(Ab 3. Kind komplett über Zulage)
Ok :o Wovon soll das denn bezahlt werden? Und das gilt ja dann eher für mittleren Dienst oder? Wenn ich mir ansonsten ausrechne was das Kind an Kosten verursacht.... zumal NRW meines Wissens das einzige oder eines der wenigen A-loch Land ist was Kita Beiträge verlangt, und zwar im nicht unerheblichen Ausmaß (1. Kind kann da gut und gerne mal 400€ kosten). Aktuell noch nicht relevant, aber aufgrund der Preislage können wir uns kein Haus kaufen und auch keine Kinder-geeignete Wohnung. Da müsste ja dann netto am Ende 800€ mehr stehen  ;D ;D ;D ;D Hast du einen Link wo man da mal nachlesen kann was die da planen? Und wann soll das kommen?
Wann?
Seit ungefähr 2005 oder so, weil seit dem die Besoldung GG widrig ist laut BVerG.


https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.0.html
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.0.html


Ach ja und dann gehörst du wohl zu den armen Lurchen die keinen Widerspruch gegen ihre gesetzeswidrige Besoldung gestellt haben.
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: BüroLurchNRW am 29.04.2022 08:08
Ach die Geschichte ist das ... naja bis das so weit ist und gerade NRW ist da eh wieder das Letzte. Ich habe die Diskussion hier nur so ein wenig am Rande verfolgt, und da ich keine Kinder habe, wird da wohl nicht wirklich was passieren und auch die mit Kindern können da sicher noch lange drauf warten?! So jedenfalls habe ich den O-Ton bei den Diskussionen wahrgenommen. Und doch, ich habe tatsächlich so einen Antrag gestellt. Glaube nur nicht, dass mir das irgendwas bringt...
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: WasDennNun am 29.04.2022 15:40
Und doch, ich habe tatsächlich so einen Antrag gestellt. Glaube nur nicht, dass mir das irgendwas bringt...
Na da hoffe ich, dass das kein Antrag sondern ein Widerspruch war.
Oder gibt es tatsächlich schon Anträge für eine GG konforme Besoldung  8)

ich hoffe jedenfalls das es euch was bringt in den nächsten 2 -3 Jahren
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: Organisator am 29.04.2022 16:01
Oder gibt es tatsächlich schon Anträge für eine GG konforme Besoldung  8)

So ähnlich wie im Tarifbereich - Antrag auf Beförderung oder Antrag auf Überprüfung der Besoldungsgruppe :))) Mit gleichem Ergebnis...
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: totoughtotame am 01.05.2022 09:46
da haben die Studierten das Problem nicht die 40 Jahre vollmachen zu können im Zweifel. Zudem wird die PKV immer teurer... bei Kindern lohnt es sich am Ende bestimmt nicht mehr als Beamter (je nach Status), da man jedes Kind privat versichern muss und massive Einbußen bei Teilzeit hat durch die PKV. . .
Zudem je nach Land 41 Std und kein Weihnachtsgeld, ggf. kein LOB . . .

Warum sollten für einen "Studierten" 40 Jahre ein Problem sein? 27-67 sind vierzig Jahre. Wenn man nicht bummelt ist man mit dem Master mit 23-24 fertig.
Was kostet ein Kind aktuell in der PKV bei 80?% Beihilfe? 30-40€? Dafür wird es erstklassig versorgt.
Bei den anderen Punkten gebe ich dir Recht, das muss jeder mit sich selbst ausmachen.

Nicht jeder ist mit Mitte 20 fertig studiert. Stell dir vor, so Sachen gibts  :o Soll auch Menschen geben die 2 mal studieren.
Gibt zudem genug Leute die auch vorher einfach was anderes gemacht haben und die 40 Jahre nicht voll kriegen und nicht jeder kann und will bis 67 (Perspektivisch bis 70) arbeiten :D
Das mit den Kindern gilt idr erst ab dem zweiten oder dritten und auch in jedem Land unterschiedlich. Hier ist beim ersten 50% angesagt plus Einbußen durch TZ. Und erstklassig sei mal dahin gestellt  ;D

Den Aspekt möchte ich unterstreichen. Bekanntermaßen arbeiten in der Verwaltung häufiger Juristen, bei denen qua Ausbildung schon niemand mit 26 einen Abschluss hat, sondern eher mit 30. Aus meinem persönlichen Umfeld kann ich berichten, dass die Leute, die verbeamtet werden, in der Regel schon ein berufliches Vorleben hatten und nicht gleich nach dem Studium in den öffentlichen Dienst gingen. Hier ist man bei der Verbeamtung eher sogar Mitte 30, auch bei technischen Berufen mit kürzerer Ausbildungsdauer.
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: WasDennNun am 01.05.2022 13:38
Und wer später verbeamtet wird, der erreicht halt nicht die volle Pension, das ist doch absolut in Ordnung.
Wer erst mit 30 in die Rente einzahlt hat halt auch weniger Rente und kann nicht abschlagsfrei verkürzen.
so what?
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: BüroLurchNRW am 02.05.2022 09:16
Und doch, ich habe tatsächlich so einen Antrag gestellt. Glaube nur nicht, dass mir das irgendwas bringt...
Na da hoffe ich, dass das kein Antrag sondern ein Widerspruch war.
Oder gibt es tatsächlich schon Anträge für eine GG konforme Besoldung  8)

ich hoffe jedenfalls das es euch was bringt in den nächsten 2 -3 Jahren

Good morning in the morning  ;D
Jaaaa, Widerspruch natürlich. Immer dieses Rumreiten auf sowas- auch irgendwie typisch Beamter :P selbst wenn Du keiner sein solltest.  :P
Dennoch glaube ich nicht, dass da bei mir irgendwas bei rum kommt, was Beamte in anderen Besoldungsgruppen und /oder mit Kindern anbelangt, mag das anders sein. Ich für meinen Teil strebe jedenfalls an, NRW zu verlassen weil das einfach nur ein Witz ist hier. Vor allem auch in Anbetracht der 41 Std und der massiven Diskrepanz in kommunaler Ebene zu den Angestellten.

Das mit der Rente und der Pension (wenn man erst mit Mitte 30 eintritt) ist natürlich legitim. Ging ja eher darum, dass die Leute im Angestelltenverhältnis dann auch gut und gerne während der aktiven Zeit einfach mehr verdienen, sodass sich das am Ende einfach ausgleicht. Die haben eben jetzt mehr und die Beamten später. Unterm Strich wird die Summe nicht groß anders ausfallen.
Titel: Antw:[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Beitrag von: WasDennNun am 02.05.2022 16:27
Good morning in the morning  ;D
Jaaaa, Widerspruch natürlich. Immer dieses Rumreiten auf sowas- auch irgendwie typisch Beamter :P selbst wenn Du keiner sein solltest.  :P
Richtig bin keiner und tja, das Umfeld prägt einen....

Zitat
Die haben eben jetzt mehr und die Beamten später. Unterm Strich wird die Summe nicht groß anders ausfallen.
Bei den einem ist die Beamtenkarriere monetär lukrative, bei dem anderen das Angestellten da sein.
Mal verdient der Beamte mehr, mal der Angestellte.
Deswegen bin ich stets Angestellter / Freiberufler geblieben, weil ich es selbst in der Hand haben wollte und nicht so fremdbestimmt daher kommen wollte.

Viel Erfolg beim Dienstherrenwechsel.