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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Sebs94 am 13.03.2022 23:31

Titel: Kündigung vor Dienstantritt möglich?
Beitrag von: Sebs94 am 13.03.2022 23:31
Hi liebe Community.

Ich habe meinem aktuellen AG zum 31. März gekündigt und parallel einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben und entsprechend weggeschickt, vermutlich kommt beides morgen an.

Nun habe ich wie es der Zufall so will ein weiteres Angebot von einem AG meiner Wahl und vor allem in Nähe erhalten und dort würde ich viel lieber arbeiten, da die andere neue Stelle weiter weg liegt und ich dieses Haus noch nicht kenne, im Gegensatz zu dem Angebot von jetzt.

Ist es möglich meinen bereits unterschrieben Arbeitsvertrag VOR Dienstantritt am 1. April erneut zu kündigen? Greift dort auch eine 14-tägige Frist? Im Vertrag selbst steht keine derartige Klausel drin, die dies explizit ausschließt, sondern wortgemäß: "Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf." Und was wegen einem späteren möglichen Renteneintritt. Vermutlich, weil der Vertrag unbefristet ist.
Ich denke mal nicht, dass die dort noch großes Interesse haben einen neuen Mitarbeiter einzuarbeiten, der ohnehin nach spätestens 1 Monat wieder weg wäre.

Ist eine Kündigung vor Dienstantritt möglich oder nicht? Der Vetrag ist TVÖD-K.

Danke sehr für die Hilfen und Antworten.
Titel: Antw:Kündigung vor Dienstantritt möglich?
Beitrag von: XTinaG am 14.03.2022 07:06
Das Arbeitsverhältnis kann auch vor dessen Beginn mit der Frist nach § 34 Abs. 1 Satz 1 TVÖD gekündigt werden.
Titel: Antw:Kündigung vor Dienstantritt möglich?
Beitrag von: WasDennNun am 14.03.2022 08:39
Und wenn einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag macht, kann man innerhalb von Minuten "kündigen" und niemanden interessiert eine Kündigungsfrist.