Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Schmidti1911 am 14.03.2022 08:08
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Hallo zusammen,
ich hoffe es kann mir jemand helfen. Ich arbeite im öffentlichen Dienst TV-L und würde gerne wissen, welche Kündigungsfrist habe ich, wenn ich meinen Arbeitsvertrag zwar nach Ablauf der Probezeit von 6 Wochen (Befristung ohne sachlichen Grund) jedoch vor Ablauf der 6 Monate kündigen möchte.
ich finde hierzu nichts.
Vielen Dank im Voraus,
viele Grüße Schmidti1911
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dies steht in § 30 Abs. 5 TV-L
Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinander gereihten Arbeits-verhältnissen bei demselben Arbeitgeber
von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,
von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats,
von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate,
von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Außerdem kann das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit beendet werden.
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Das bedeutet würde ich zum 01.06. kündigen wollen bräuchte ich einen Aufhebungsvertrag?
Viele Grüße
Schmidti1911
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P.S. und was wäre wenn ich die 6 Monate überschreite aber 12 Monate nicht erreiche, z.B. zum 01.08. kündige?
Ich finde das ist alles sehr unklar geschrieben, deshalb entschuldigt meine Fragerei.
Danke für die Hilfe,
viele Grüße
Schmidti1911
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Die 12 Monate bezeihen sich auf die geplante Vertragsdauer und nicht auf die tatsächlich abgelaufene Vertragsdauer.
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Befristete Arbeitsverhältnisse können – von der außerordentlichen Kündigung gem. § 626 BGB abgesehen – vor Vertragsablauf grundsätzlich ordentlich nicht gekündigt werden, wenn nicht die Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann nur dann der ordentlichen gekündigt werden, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist. Dieses ist in § 30 Abs. 4 und 5 TV-L geschehen. Bei sachgrundlosen Befristungen ist ab er nur eine Kündigung vorgesehen, wenn das Beschäftigungsverhältnis mindestens als 12 Monate dauern soll.
Unklar ist allerdings, welche Kündigungsfrist nach Ablauf der sechswöchigen Probezeit im sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnis gelten soll. Einerseits gilt die Zweiwochenfrist nur während der Probezeit, die bei der sachgrundlosen Befristung sechs Wochen beträgt (§ 30 Abs. 4 Satz 1 TV-L). Andererseits soll die Vier-Wochen-Kündigungsfrist nach § 30 Abs. 5 Satz 2 TV-L erst nach einem sechsmonatigen Bestand des Arbeitsverhältnisses gelten. Nach einem Kommentar zum TV-L ist davon auszugehen, dass hier eine unbewusste Regelungslücke vorliegt, die dahingehend zu schließen ist, dass auch bei der sachgrundlosen Befristung unabhängig von der Dauer der Probezeit in den ersten sechs Monaten die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss beträgt.
Du solltest einmal in deinem Vertrag nachlesen, ob vielleicht eine Kündigung ausdrücklich vorgesehen ist (clevere Arbeitgeber tun dieses).
Falls nein, solltest du das Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen.
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Leider steht in meinem Vertrag nur "Für die Kündigung des gem Paragraph 30 abs 1 Satz 2 TV-L befristeten Arbeitsverhältnisses gilt Paragraph 30 Abs. 4 und 5 TV-L"
Und daraus wurde ich eben nicht schlau.
Was würden Sie machen? Sobald ich Bescheid weiß kündigen auch wenn es länger als 6 Wochen sind, zur Sicherheit, oder das Gespräch suchen mit demjenigen der meinen Vertrag unterschrieben hat?
Ich bin etwas hilflos, bin neu im öffentlichen Dienst.
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Ich habe auch noch einmal gelesen. Aber wenn ich jetzt mehr als 6 atomare beschäftigt bin, sage wir sieben, gelten dann die 4 Wochen oder muss ich 12 Monate beschäftigt sein um kündigen zu können.
Ich verstehe diese Formulierung nicht wirklich;)
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So wie Lars73 geschrieben hat: die 12 Monate beziehen sich auf die kalendermäßige Befristung, nicht auf die absolvierte Beschäftigungszeit.
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Von wann bis wann ist das Arbeitsverhältnis dann befristet?
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Für 2 Jahre ab 01.01.2022 bis 31.12.2023.
Ich würde dann ggf. einfach mit einer Frist von 6 Wochen kündigen, ich denke da kann ich nichts falsch machen!?
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ja
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Danke für die Hilfe.
Viele Grüße Schmidti1911