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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Kaiser17 am 14.03.2022 17:40
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Hallo zusammen.
Ich bitte um Einschätzung der EG bei folgender Stellenausschreibung. Es handelt sich um ein Eigenbetrieb.
Vielen Dank Vorab.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
- Organisation und Durchführung der Finanzbuchhaltung
- Schaffung der kalkulatorischen Voraussetzungen für die Wirtschaftsführung
- Ermittlung der kfm. Grundlagen für die Gebührenkalkulation
- Rechnungsstellung für den Betrieb
- Die Ausgabenbuchhaltung durchzuführen
- Anlagen- und Finanzbuchhaltung
- Mitwirkung beim Investitions- und Wirtschaftsplan
- Erstellung Jahresabschluss
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Berichtswesen
- Systemkonfiguration, Administration Finanzwesen und Verbrauchsgebührenabrechnung
Wir erwarten von Ihnen:
- Eine abgeschlossene kfm. Ausbildung mit Weiterbildung zum Finanzbuchhalter oder Bilanzbuchhalter
- Sie blicken auf mind. 3 Jahre Berufserfahrung als Finanzbuchhalter zurück und sich abschlusssicher
- Sie begeistern durch Ihre selbständige, strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise, habe eine ausgeprägte Zahlenaffinität und eine gute Kommunikationsfähigkeit
- Sie verfügen über eine betriebswirtschaftliches Denken und sich technischen Neuerungen gegenüber aufgeschlossen
- Sie besitzen sehr gute Kenntnisse der Rechnungslegungsstands nach HGB
- Sie verfügen über fundierte IT-Anwenderkenntnisse
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TVÖD, TV-V oder TV-N?
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Sry TVÖD VKA
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Je nach zeitlichem Zuschnitt der einzelnen Arbeitsvorgänge E6-E9a
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ok. Danke für die Einschätzung.
Schwer vorstellbar, dass man dafür einen Bilanzbuchhalter findet.
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Für 55T€ bekommt man keinen durchschnittlichen Bilanzbuchalter?
Krass
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Für 55T€ bekommt man keinen durchschnittlichen Bilanzbuchalter?
Krass
E6 St.6 : 41662.13
E9 St.6 : 53 000
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Für 55T€ bekommt man keinen durchschnittlichen Bilanzbuchalter?
Krass
E6 St.6 : 41662.13
E9 St.6 : 53 000
Und das auch nur, wenn man die entsprechenden förderlichen Zeiten hat...
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Für 55T€ bekommt man keinen durchschnittlichen Bilanzbuchalter?
Krass
Wenn du mit 55k die Brutto Arbeitgeberkosten meinst eher nicht, brauchts für die o.g. Tätigkeiten aber auch eher nicht...Meine Meinung. Wahrscheinlich eher Steuerfachangestelte (mit Fortbildung FiBu.) oder langjährig erfahren "Kaufleute"
Zur Eingruppierung: EG6 bis 9a dürfte durchaus zutreffend sein. Die Hürde ist „gründliche, umfassende Fachkenntnisse", welche eine Steigerung der Fachkenntnisse hinsichtlich ihrer Tiefe und Breite gegenüber vielseitigen Fachkenntnissen bedeuten.
Ich für meinen Teil führe zusätzlich zu den o.g. Tätigkeiten bspw. die Gebührenkalkulation/WiPläne sowie die Kostenrechnung in Gänze durch, bis zur beschlussreifen Vorlage der Gebührensätze durch die Gremien, mache das komplette Kreditgeschäft mit 15-20Mio€ jährlichem Volumen, sowie den kompletten "Steuerkram."
Die Stelle wurde im Rahmen der Überleitung der 9b zugeordnetet, anschließend habe ich die EG9c eingefordert und auch bekommen (materielle Belange, finanzielle Auswirkung)
Erstaunlich find ich hier den TV-V, der die Tätigkeiten im Beispielkatalog sogar "seiner" EG10 zuordnet
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Für 55T€ bekommt man keinen durchschnittlichen Bilanzbuchalter?
Krass
E6 St.6 : 41662.13
E9 St.6 : 53 000
Ach Shit ich vergaß, dass vka ja keinen §16.5 hat.
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Für 55T€ bekommt man keinen durchschnittlichen Bilanzbuchalter?
Krass
E6 St.6 : 41662.13
E9 St.6 : 53 000
Und das auch nur, wenn man die entsprechenden förderlichen Zeiten hat...
Ja auch hier: Shit ich vergaß, dass vka keinen §16.5 hat.
Bei uns fangen Berufsanfänger da wo Mangel herrscht beim Entgelt Stufe 3 an...
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Für 55T€ bekommt man keinen durchschnittlichen Bilanzbuchalter?
Krass
Wenn du mit 55k die Brutto Arbeitgeberkosten meinst eher nicht, brauchts für die o.g. Tätigkeiten aber auch eher nicht...Meine Meinung. Wahrscheinlich eher Steuerfachangestelte (mit Fortbildung FiBu.) oder langjährig erfahren "Kaufleute"
Nein ich meinte AN Brutto
Zur Eingruppierung: EG6 bis 9a dürfte durchaus zutreffend sein.
Für 95% der Menschen ist Ihre Eingruppierung irrelevant, die interessieren sich nur für das Entgelt, welches überwiesen wird.
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Das wird aber weder durch den Tarifvertrag geregelt noch kann es in völliger Unkenntnis des Arbeitgebers beurteilt werden.
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Das wird aber weder durch den Tarifvertrag geregelt noch kann es in völliger Unkenntnis des Arbeitgebers beurteilt werden.
Und ist deswegen Offtopic, sry für die vergessenen Kennzeichnung.
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Bei der Ausschreibung E9a oder 9b. Da drunter bekommt man nicht mal einen guten Finanzbuchhalter.
Der Einstieg wird auch Stufe 3 sein. Bis man in Stufe 6 ist muss man wieder 12 Jahre warten.
Einen guten Bilanzbuchhalter bekommt man nicht mal mit E10. Vielleicht mit viel Glück.