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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: gstb1511 am 15.03.2022 09:47

Titel: Arbeitszeit 01.01.2022
Beitrag von: gstb1511 am 15.03.2022 09:47
Hallo,
wie ist die wöchentliche Arbeitszeit für den Azubi, wenn er volljährig im Februar 2022 volljährig wurde?
Titel: Antw:Arbeitszeit 01.01.2022
Beitrag von: Kat am 15.03.2022 09:54
Wie bei jedem anderen auch, das hat ja mit Volljährigkeit nichts zu tun. Je nach Ausbildungsbetrieb 39 oder 40 Stunden, es sei denn, man macht eine Teilzeitausbildung, dann entsprechend weniger wie vereinbart.
Titel: Antw:Arbeitszeit 01.01.2022
Beitrag von: gstb1511 am 16.03.2022 08:46
Also 40 Stunden (TVAöD) statt 39,5 (TVöD)?
Titel: Antw:Arbeitszeit 01.01.2022
Beitrag von: blondie am 16.03.2022 10:13
Die Auszubildenden haben die gleiche Arbeitszeit, wie die Beschäftigten in dem jeweiligen Betrieb/Dienststelle. Woher hast du deine 0,5 Std. Unterschied?  im TVAöD steht das doch nicht
Titel: Antw:Arbeitszeit 01.01.2022
Beitrag von: gstb1511 am 16.03.2022 10:36
im TVöD-VKA sind ab 01.01.2022 39,5 Wo/ Std. und ab 01.01.2023 39 Wo/ Std Arbeitszeit
Titel: Antw:Arbeitszeit 01.01.2022
Beitrag von: Börnie am 16.03.2022 12:42
Aber nur in der ehemaligen DDR, dem Neufünfland ;)
Titel: Antw:Arbeitszeit 01.01.2022
Beitrag von: Kat am 16.03.2022 12:54
Hab mich schon gefragt, wieso man für ein Jahr die Arbeitszeit um eine halbe Stunde erhöht und man nichts davon erfährt und in der Zeiterfassung sieht.
Titel: Antw:Arbeitszeit 01.01.2022
Beitrag von: BAT am 16.03.2022 13:37
Die Frage ist, ob man nur die Arbeitszeit um 30 Minuten erhöht, oder auch die erledigte Arbeit. ;)