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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: AngelHH am 16.03.2022 19:40
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Hallo in die Runde,
könnt Ihr mir sagen, ob es für bestimmte Stellen/Entgeltgruppen/Positionen Zulagen gibt, wenn es eine Art Führungsposition ist? Betrifft in dem Fall eine Position als Schulbüroleiter/-in.
Danke vorab und liebe Grüße
Angel
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Mir sind keine Zukagen bekannt. Schulbüroleitungen können ggf. eine höhere Eingruppierung als die anderen Schulbüromitarbeiter/innen, wenn die Aufgabe höherwertigen Tätigkeitsmerkamalen entspricht.
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Für was sollen Führungskräfte Zulagen erhalten, wenn andere die Arbeit für sie tun?
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Für was sollen Führungskräfte Zulagen erhalten, wenn andere die Arbeit für sie tun?
Achso? Führungskräfte haben dann gar nichts mehr zu tun?
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Zulagen speziell für Führungskräfte sind nicht notwendig. Man wird einfach entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert und erhält damit das passende Entgelt. Zulagen gibts da nur, wenn die Tätigkeit(en) nur vorübergehend übertragen wird. Für die Dauer der Übertragung gibts dann ggf. eine Zulage.
Ansonsten haben Führungskräfte die selben Möglichkeiten für Zulagen wie bspw. Sachbearbeiter.
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@Ike: ohne Worte!
An die Anderen: vielen Dank. Dann kann ich es evtl. Über die Stufen verhandeln.
Viele Grüße
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@Ike: ohne Worte!
An die Anderen: vielen Dank. Dann kann ich es evtl. Über die Stufen verhandeln.
Viele Grüße
Genau, Stufen wären auch das tarifliche Instrument für die Verhandlung des Gehalts.