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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: honig am 17.03.2022 17:46
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Hallo,
wir hatten vor einem Monat ein VG mit einer Bewerberin, die von der Personalerin gefragt wurde, wann sie frühestens anfangen könnte. Sie sagte im Gespräch "Stand heute zum 1.3.". Jetzt wurde sie zum 15.3. bei uns eingestellt und jetzt legte sie das Arbeitszeugnis vom vorherigen AG vor, aus dem hervorgeht, dass sie zum Ende der Probezeit zum 28.2. gekündigt wurde. Sie sagte aber nicht, dass sie am 1.3. anfangen könnte, weil sie bereits die Probezeitkündigung bekommen hatte.
Nur mal ganz allgemein und menschlich, moralisch, hat das nicht irgendwie Geschmäckle, weil sie nicht alles erzählt hat? Gelogen hatte sie ja nicht! Oder wäre sie sogar verpflichtet gewesen, die Probezeitkündigung zu erwähnen, was aber vllt, mind. aus ihrer Sicht, vllt verständlicherweise und nachvollziehbar, ihre Chancen reduziert hätte?
Dankeschön.
LG
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Nein und nein. Wenn Euch sowas interessiert, müßt Ihr schon danach fragen.
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Nein und nein. Wenn Euch sowas interessiert, müßt Ihr schon danach fragen.
Absolut, nur weil man im VG geschlampt hat, soll die Bewerberin unmoralisch sein, wie unmoralisch ist das denn!
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Wenn sie gefragt wurde, ab wann sie verfügbar wäre, sie schon die Kündigung bekommen hat und entsprechend korrekt geantwortet hat, dass sie einen Tag nach Kündigung verfügbar ist, ohne aber die Kündigung zu erwähnen (wer würde das auch machen?), hat sie 1. nicht gelogen, 2. die Frage korrekt beantwortet und 3. hätte evtl. die Personalerin nachfragen können, warum sie schon ab dem 1.3. verfügbar ist.
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Vielleicht standen in den ersten 2 Wochen des März unaufschiebbare private Erledigungen an und deshalb war sie erst ab Mitte März verfügbar. Ich sehe da überhaupt keine moralische Verfehlung.
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Welchen Zusammenhang zum Sachverhalt hat diese Aussage?
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Warum sollte man denn in einem Vorstellungsgespräch alles erzählen?
Wenn ihr was wissen wollt, dann müsst ihr halt fragen.
Unmoralisch ist da gar nichts
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Pech gehabt.
kurz, knapp und bündig.
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Sehe ich auch so. Die Bewerberin hat wahrheitsgemäß geantwortet, daß sie zum 01.03. zur Verfügung steht. warum,wieso, weshalb hättet Ihr erfragen müssen. Niemand muß von einer Probezeitkündigung von sich aus erzählen.