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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Bambi am 21.03.2022 14:58
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Eingruppierung.
Ich habe im Juni 2019 eine Stelle mit der Eingruppierung 9 b Stufe 3 angefangen. Im Juni 2022 würde ich in Stufe 4 kommen.
Im Zuge, dass meine direkte Kollegin nicht mehr da ist, wurde eine neue Stellenbeschreibung gemacht. (Wir haben uns das Sachgebiet geteilt, also gleiche Stellenbeschreibung wie bei mir)
Die Stellenbewertung ergab im Januar 2022 9c.
Wie ist das mit meiner Stufenlaufzeit zu sehen, wenn ich jetzt auch 9 c bekomme? Fange ich im Januar 2022 wieder mit Stufe 3 neu an?
Liebe Grüße
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Wann haben sich die Arbeitsvertragsparteien auf eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung geeinigt?
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Gar nicht. Meines Wissens ist die Tätigkeit seit Ewigkeiten gleich.
Zumindest seit ich da bin, gab es keine Tätigkeitsänderung.
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Wenn sich die auszuübende Tätigkeit nicht geändert hat, bist Du seit der erstmaligen Übertragung entsprechend dieser eingruppiert.
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Auch wenn das schon fast 3 Jahre her ist?
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Auch wenn das noch deutlich länger her ist.
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Auch wenn das schon fast 3 Jahre her ist?
Also flugs das Entgelt der 9c der letzten 6 Monate einfordern, der Rest ist dir leider flöten gegangen, weil du und dein AG sich offensichtlich bei der Eingruppierung geirrt haben.
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Danke für die Antworten 😊