Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: huhu123 am 23.03.2022 11:05
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Guten Tag,
ich überlege mich auf eine Stelle beim Bund (A 11)zu bewerben. Bin derzeit Landesbeamtin (A 10). Hat dies Nachteile für mich? Kann ich meine Erfahrungsstufe mitnehmen?
Liebe Grüße
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Die Erfahrungszeiten werden beim Bund neu festgesetzt.
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In der Regel längere Wochenarbeits- und Lebenszeit (42 Std/W und Pension erst mit 67)
Sonst je nach Bundesbehörde eine Ministerialzulage.
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In der Regel längere Wochenarbeits- und Lebenszeit (42 Std/W und Pension erst mit 67)
Sonst je nach Bundesbehörde eine Ministerialzulage.
Die Wochenarbeitszeit beim Bund beträgt 41h, mit Kindern unter 12 40h pro Woche.
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... Pension erst mit 67)
Gibt es Länder, die die Regelaltersgrenze noch nicht angehoben haben?
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@BalBund: Du hast natürlich recht mit den 41 Stunden.
@Gerda Schwäbel: In Berlin gilt aktuell noch 65 Jahre. Das wird sich aber zukünftig ändern. Wie und ab wann ist aber wohl noch nicht entschieden.
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Im Zweifel mahlen die Mühlen in Berlin einfach etwas länger...
Ausnahmsweise mal nicht zum Nachteil der Beschäftigten