Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: JA18 am 23.03.2022 14:40

Titel: Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?
Beitrag von: JA18 am 23.03.2022 14:40
Hallo zusammen,

ich wurde kürzlich, rückwirkend zum 01.01.22, von der E7 / 3 in die E9a / 3 hochgestuft.
Ursprünglich hieß es, man können keine Entgeltgruppen überspringen, daher war ich schon sehr verwundert, dass es jetzt so kam. Begründung war, dass die Stelle, auf der ich sitze, mit 9a bewertet ist und ich seit meinem Eintritt vor zwei Jahren, quasi "unterbezahlt" bin, da, wie erwähnt, eingestuft in E7 - Stelle auf 9a bewertet.

So weit, so gut. Jetzt wurde mir aber auch mitgeteilt, dass ich schon im nächsten Jahr in die E9a / 4 rutsche. Begründung ist hier, dass ich dann seit drei Jahren bei der Kommune beschäftigt bin, somit dann drei Jahre in der Erfahrungsstufe 3 und dann in die 4 rutsche. Ich hatte aber bisher immer den Stand, dass man bei einer Höhergruppierung in die gleiche, entsprechende Erfahrungsstufe eingestuft wird und die Stufenlaufzeit nicht angerechnet wird, sondern von vorne beginnt.

Nach dem Hinweis darauf hieß es, nein, das war mal so - du kannst uns das glauben, im nächsten Jahr bist du in Erfahrungsstufe 4.

Bin jetzt total unsicher, weil der Sprung von 9a / 3 in 9a / 4 ja sehr groß ist. Da bei uns auch eine große Investition ansteht, muss ich wissen, mit welchem Einkommen ich planen kann. Daher hier die Frage, wie ihr das beurteilt.
Möchte ungerne nochmal im Personal nachfragen, da man mir die Faktenlage dort so versichert hat.

Danke für eure Antworten im Voraus und viele Grüße
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?
Beitrag von: Schokobon am 23.03.2022 14:44
Ganz offensichtlich korrigiert der AG seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung ab Eintrittsdatum.

Erhältst du auch eine Nachzahlung für den Zeitraum Eintritt bis heute?
Die wäre ja erheblich
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?
Beitrag von: JA18 am 23.03.2022 14:46
Danke für die schnelle Antwort.

Nein, das nicht - eine Nachzahlung der Differenz ab 01.01.22 allerdings, also für die Monate Januar und Februar.

Es stellt sich mir die Frage, ob das überhaupt theoretisch so möglich ist, wie geschildert.
500 € brutto haben oder nicht haben - das ist ja schon ein Unterschied.
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?
Beitrag von: XTinaG am 23.03.2022 14:51
Dann hat der AG lediglich einen Irrtum korrigiert. Dir steht eine Nachzahlung für die letzten 6 Abrechnungszeiträume zu.
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?
Beitrag von: JA18 am 23.03.2022 14:55
Ich kann nicht ganz folgen - sorry  :(
Kannst du das ausführen und jemandem wie mir, der sich in dem Bereich wirklich Null auskennt, erklären?

Danke dir :-)
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?
Beitrag von: XTinaG am 23.03.2022 14:57
Sicher. Der Arbeitgeber versucht, Dich um viel Geld in Form einer zustehenden Nachzahlung für die letzten 6 Monate, die tarifliche Ausschlußfrist ließ davor liegende Ansprüche verfallen, zu betrügen, nachdem er Dir bereits jahrelang zu wenig bezahlt hat.
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?
Beitrag von: JA18 am 23.03.2022 15:03
Oh je - das wird ja immer komplizierter. Mal sehen, was der Gehaltszettel in der kommenden Woche sagt.

Zum Thema Stufenlaufzeit bin ich noch immer nicht schlauer. Ich meine, die würde ich gerne im nächsten Jahr mitnehmen, ganz klar. Nur ganz glauben kann ich daran noch nicht.

Edit: Ahhh - gerade gefunden: Praxis-Beispiel

Der Beschäftigte ist seit 8 Jahren mit einer Tätigkeit betraut, die mit der EG 10 bewertet ist. Tarifgerecht wäre aber eine Eingruppierung in der EG 11. Er befindet sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Bewertungsirrtums in der EG 10 Stufe 4. Er hat in der Stufe 4 bereits eine Laufzeit von 2 Jahren erreicht. Wird nun die Korrektur nach § 17 Abs. 4 TVöD vollzogen, käme er in die EG 11 Stufe 4 und die Laufzeit beginnt von Neuem.

Es handelt sich hier jedoch nicht um eine echte Höhergruppierung, da keine höherwertige Tätigkeit neu übertragen wurde. Gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (VKA) ist bei der rückwirkenden Feststellung einer Höherwertigkeit der Tätigkeit auf den Zeitpunkt abzustellen, zu welchem die Übertragung der Tätigkeit erfolgt ist bzw. die Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale vorgelegen hat. Der Beschäftigte war von Beginn an aufgrund der Tarifautomatik in der "richtigen" Entgeltgruppe eingruppiert, im obigen Beispiel also in der EG 11. Folglich beginnt zu diesem Zeitpunkt die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe zu laufen. Im obigen Beispiel befindet er sich also in der EG 11 Stufe 4 bei einer noch ausstehenden Laufzeit von 2 Jahren.

Ich denke, das passt auf meinen Sachverhalt 1:1 - dann hatte die Dame wohl doch recht und ich kann mich entspannen.
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?
Beitrag von: Schokobon am 23.03.2022 15:18
Könntest ja noch ganz "entspannt" auf § 37 TVÖD hinweisen und deine Ansprüche auch vor 01/22 geltend machen.
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?
Beitrag von: JA18 am 23.03.2022 15:21
Würde jetzt erstmal abwarten, wie die Gehaltszahlung aussieht. Oder ist es dann schon, aufgrund irgendwelcher Fristen, zu spät?

Wir haben nicht konkret über eine Nachzahlung gesprochen - ich bin aufgrund der Formulierung "rückwirkend ab 01.01.22" allerdings davon ausgegangen, dass das "rückwirkend" sich auch auf die entsprechende Nachzahlung bezieht.
Oder verstehe ich etwas total falsch?

Danke für eure Hilfe, echt klasse.  :D
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?
Beitrag von: WasDennNun am 23.03.2022 15:22
Nein, nicht ganz entspannt, sondern ganz konkret und zwar noch diesem Monat und zwar mit Angabe des nachzuzahlenden Entgelt in höhe der EG9as3.
Dann gibt es die letzten 6 Monate ausgezahlt. wg.§37
Wenn man bis nächsten Monat warten, dann halt ein Monat weniger  :o
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?
Beitrag von: Schokobon am 23.03.2022 15:31
Ansonsten muss man anmerken, dass das Gestümpere deines AG wenigstens dahingehend für dich positiv ist, dass es dir die Stufenlaufzeit nicht zerschießt.
In den meisten Fällen wird nämlich tarifwidrig eine Höhergruppierung (hier: 01.01.2022) durchgeführt und die Stufenlaufzeit beginnt von vorn...
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?
Beitrag von: JA18 am 23.03.2022 15:54
Ansonsten muss man anmerken, dass das Gestümpere deines AG wenigstens dahingehend für dich positiv ist, dass es dir die Stufenlaufzeit nicht zerschießt.
In den meisten Fällen wird nämlich tarifwidrig eine Höhergruppierung (hier: 01.01.2022) durchgeführt und die Stufenlaufzeit beginnt von vorn...

Ich hoffe, dass das dann auch so kommt.
Schriftlich fixiert ist das ja nicht wirklich irgendwo, das wurde mir mündlich so mitgeteilt.
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?
Beitrag von: WasDennNun am 23.03.2022 16:42
Ansonsten muss man anmerken, dass das Gestümpere deines AG wenigstens dahingehend für dich positiv ist, dass es dir die Stufenlaufzeit nicht zerschießt.
In den meisten Fällen wird nämlich tarifwidrig eine Höhergruppierung (hier: 01.01.2022) durchgeführt und die Stufenlaufzeit beginnt von vorn...

Ich hoffe, dass das dann auch so kommt.
Schriftlich fixiert ist das ja nicht wirklich irgendwo, das wurde mir mündlich so mitgeteilt.
Naja auf der nächsten Lohnbescheinigung wird es ja drauf stehen, Stufe etc.
Im Kern ist es aber schriftlich fixiert: Einstellungsdatum ist fixiert, die übertragenden Tätigkeiten bei Einstellung sind fixiert. Der Rest ist dann ja Tarifautomatik.
Nur das AG und AN sich jetzt eine andere Rechtsmeinung bzgl. der EG erarbeitet haben.

Ansonsten ist es ja (so doof es klingt) auch ein "gestümpere" von Dir selber, das du nicht wusstest in welcher EG du bist, ist zwar verständlich , aber ärgerlich.
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?
Beitrag von: JA18 am 23.03.2022 16:49
Um das Ganze einmal von Beginn an auszuführen, war es so, dass ich bei Eintritt in die E 06 / 3 eingestuft wurde (bin Quereinsteiger, Ausbildung: ReNo-Fachangestellte). Mit der Eingruppierung war die Stelle auch ausgeschrieben, daher ging ich davon aus, dass diese auch so bewertet ist. Das war für mich damals schon, so doof das klingen mag, eine Gehaltssteigerung, mit der ich erstmal zufrieden war. Im Personalgespräch hat mein Chef mir dann mitgeteilt, dass ich in E7 hochgestuft werden soll. Das ist dann auch unverzüglich geschehen.
Im nächsten Personalgespräch hieß es dann, du machst gute Arbeit, hast auch Aufgaben übernommen, die eigentlich ursprünglich nicht zu deinem Bereich gehören sollten, daher strebe ich eine Höhergruppierung in E8 an. Antrag gestellt, Antwort aus der Perso: Bitte begründen in Form einer Stellungnahme inkl. Einreichung der Stellenbeschreibung.
Eine Stellenbeschreibung gab es aber schon und als ich mir diese dann mal genauer angeschaut habe, kam heraus - die Stelle ist bewertet mit E9a. Aus Spaß habe ich dann noch gesagt, cool, dann kann ich ja direkt in E9a, worauf gesagt wurde "nee, nee - ist nicht. Entgeltgruppen überspringen geht nicht".

Naja, ehrlich gesagt habe ich selber nicht damit gerechnet, dass die Stelle so hoch bewertet ist, daher habe ich auch nie die großen Ansprüche gestellt. Sicherlich dämlich von meiner Seite - aber so ist es nun und ich muss mir jetzt überlegen, wie ich hier weiter vorgehe.
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?
Beitrag von: WasDennNun am 23.03.2022 16:59
Ok, dann würd ich an deiner Stelle den Mund halten, weil du offensichtlich die höherwertigen Aufgaben zwar ausübst, aber noch nicht offiziell übertragen bekommen hast (von der PA)

"EG überspringen geht nicht" zeigt ja die unterirdische Quali der Personaler dort.

Ich würd glatt behaupten: das du auch jetzt nur eine Anspruch auf EG6 hast, da dir höherwertigen Tätigkeiten korrekt übertragen wurden.
Wenn die dir jetzt die Inhalte der eingereichten "Stellenbeschreibung" als auszuübenden Tätigkeiten übertragen, dann würdest erst jetzt HG und du würdest dann auch 3 Jahre auf Stufe 4 warten müssen.
Aber auf keinen Fall ist es Richtig die Stufenlaufzeit ab Einstellung ticken zu lassen (soll dich dann aber nicht stören.)
In dem Fall würde ich die klappe halten und hoffen, dass das niemand irgendwann mal merkt.

Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?
Beitrag von: JA18 am 23.03.2022 17:04
Ja, Moment - ich übe doch die Aufgaben aus, die in der Stellenbeschreibung stehen, und auch noch Dinge darüber hinaus. Diese Aufgaben sind mit 9a bewertet worden. Warum soll ich dann nach E6 bezahlt werden?
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?
Beitrag von: WasDennNun am 23.03.2022 17:12
Weil es scheiß egal ist was du ausübst.
Tariflich zählt nur was deine auszuübenden Tätigkeiten sind, und das sind die Tätigkeiten die dein Arbeitgeber dir übertragen hat (nicht dein cheffe)
In der Regel kann nur die PA diese Tätigkeiten übertragen, weil nur sie den Ag da vertreten (also Bereiche die auch Arbeitsverträge unterschreiben)

Und so wie es aussieht wurde die keine neue Tätigkeitsbeschreibung von der PA ausgehändigt, außer die erste (in Form der Stellenbeschreibung).

oder hat die PA dir irgendwann mitgeteilt, welche Dinge du darüber hinaus machen sollst.
(Schätze mal nein, es wurde dir nur von deine Cheffe gesagt, und der darf dir keine Dinge übertragen, die zu einer HG führen)

klingt alles Doof
ist es zwar nicht
sondern einfach nur maximal unpraktisch, da der Arme Ag erst nachdenken muss welche Arbeiten er verteilen will und sie dann verteilt.
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?
Beitrag von: JA18 am 23.03.2022 17:16
Ich verstehe das schon, danke für die Erklärung :-)
Aber: Ist es dann nicht schlicht und einfach ein Fehler bei der Einstellung gewesen? Denn: Die Stellenbeschreibung gibt es ja und die ist bewertet mit E9a. Ausgeschrieben aber mit E6 - also, hätte die Stelle nicht von vorne herein mit E9a ausgeschrieben sein müssen? Wisst ihr, wie ich meine?
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?
Beitrag von: XTinaG am 23.03.2022 17:18
Wenn ich JA18 richtig verstanden habe, wurde eine Stelle ausgeschrieben, die mit ihm/ihr besetzt worden ist. Zu dieser Stelle gibt es eine Stellenbeschreibung. Die darin enthaltenen Tätigkeiten führen aus Sicht des Arbeitgebers zur Eingruppierung in E9a. Eine andere auszuübende Tätigkeit als jene in der Stellenbeschreibung wurde niemals übertragen. Was subalternes Führungspersonal machte, ist auch (wie im häufigeren umgekehrten Falle) egal. Ich sehe keine Schilderung, die vermuten ließe, daß E9a nicht die zutreffende Eingruppierung sei. [Edit Admin2: Unangebrachter Kommentar.]
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?
Beitrag von: Luis1703 am 24.03.2022 07:45
Hallo XTinaG, trotzdem ist es nicht nötig jemanden zu beleidigen und es hilft auch nicht für die Beantwortung der Fragen. Es hätte ja auch gereicht mitzuteilen, dass JA18 leider in einer Behörde arbeitet (so wie ich auch) die nicht weiß was sie im Bereich Personal tut. VG
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?
Beitrag von: XTinaG am 24.03.2022 07:47
Wer wäre beleidigt worden?
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?
Beitrag von: Isie am 24.03.2022 09:14
@XTinaG: Ob deine unsachlichen Bemerkungen, wie z. B. "Dann können der Kasper, der sich alle paar Tage Mut ansäuft und dann ins Forum kotzt..." den Tatbestand einer Beleidigung erfüllen oder nicht, jedenfalls sind sie im Gegensatz zu deinen fachlichen Ratschlägen nicht hilfreich und vergraulen die Hilfesuchenden.
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?
Beitrag von: Opa am 24.03.2022 09:22
@XTinaG: Ob deine unsachlichen Bemerkungen, wie z. B. "Dann können der Kasper, der sich alle paar Tage Mut ansäuft und dann ins Forum kotzt..." den Tatbestand einer Beleidigung erfüllen oder nicht, jedenfalls sind sie im Gegensatz zu deinen fachlichen Ratschlägen nicht hilfreich und vergraulen die Hilfesuchenden.
Sicher würde das den Tatbestand der Beleidigung erfüllen- wenn es dem Angesprochenen den gelänge, den Nachweis zu führen, dass er damit gemeint war. Und obwohl jeder, der hier mitliest weiß, wer gemeint war: Für einen rechtssicheren, zweifelsfreien Nachweis genügt das möglicherweise nicht. Zumal sich die Frage stellt, ob der Forenbetreiber überhaupt Daten rausrücken würde (man beachte den Firmensitz in einer Steueroase, vgl. Impressum).
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?
Beitrag von: XTinaG am 24.03.2022 09:27
@XTinaG: Ob deine unsachlichen Bemerkungen, wie z. B. "Dann können der Kasper, der sich alle paar Tage Mut ansäuft und dann ins Forum kotzt..." den Tatbestand einer Beleidigung erfüllen oder nicht, jedenfalls sind sie im Gegensatz zu deinen fachlichen Ratschlägen nicht hilfreich und vergraulen die Hilfesuchenden.

Und der Kasper ist hilfreich?
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?
Beitrag von: pommes am 24.03.2022 09:34
Ich finde die admins lassen schon viel durchgehen. Aber zu harte Formulierungen senken schon das Niveau des Forums, ungeachtet dessen ob jemand perönlich beleidigt wurde oder nicht. Ausserdem droht Gefahr, dass dies abfärbt, und der normale "Umgangston" hier wird...
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?
Beitrag von: Emmi87 am 24.03.2022 09:39
EG überspringen geht nicht. Meinen die meisten, aber bei mir schon öfters erlebt. Bei einigen geht das wohl nicht und bei einigen wohl doch. Bestes Beispiel: ich habe nach meiner Ausbildung mich auf eine 7er Stelle beworben. Musste allerdings dafür eine zusätzliche Ausbildung absolvieren. Ich wurde in die 5 eingruppiert nach der ersten Prüfung in die 6. in der Zwischenzeit wurde die Stelle höhergruppiert in die 8. nach meiner Prüfung wurde ich direkt in die 8 eingruppiert mit einer Nachzahlung von 12 Monaten der Lohngruppe 7. Ich kenne Fälle das einige erst sich 12 Monate in der 7 befinden mussten und anschließend die 8. bekamen. Selbe Kommune anderer Personalleiter. Noch ein willkürliches Beispiel gefällig? Stufenlaufzeit Verkürzung. Einem
Mitarbeiter wurde die Stufenlaufzeit Verkürzung durch überdurchschnittliche Leistung gewährt. 5 Jahre später sollte es nochmal eine Stufenlaufzeitverkürzung gewährt werden aufgrund überdurchschnittlicher Leistung. Die wurde aber von der Personalleitung angelehnt weil wohl der Tarifvertrag nur eine einmalige Verkürzung hergibt. Wieder selbe Kommune andere leitung: Mitarbeiter wurde innerhalb von 8 Jahren eine vorzeitige Stufenlaufzeit gewährt und das 2 mal. Total die Experten die dort in der Personalabteilung sitzen.
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?
Beitrag von: Organisator am 24.03.2022 09:53
EG überspringen geht nicht.

Aus welcher Regelung sollte sich das ergeben? Im Tarifvertrag habe ich dazu nichts gefunden.
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?
Beitrag von: Isie am 24.03.2022 09:55
Selbstverständlich können EG übersprungen werden. Wenn für eine Stelle mehrere Bewerber vorhanden sind, wird allerdings wahrscheinlich der Bewerber ausgewählt, der am besten geeignet erscheint. Und das wird nicht unbedingt der Bewerber mit der niedrigsten Entgeltgruppe sein. Wenn er es aber doch ist, ist er ab der Übertragung der Tätigkeit entsprechend eingruppiert - es sei denn, er erfüllt tariflich geforderte persönliche Voraussetzungen nicht.
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?
Beitrag von: WasDennNun am 24.03.2022 09:57
Wenn ich JA18 richtig verstanden habe, wurde eine Stelle ausgeschrieben, die mit ihm/ihr besetzt worden ist. Zu dieser Stelle gibt es eine Stellenbeschreibung. Die darin enthaltenen Tätigkeiten führen aus Sicht des Arbeitgebers zur Eingruppierung in E9a.
Ok, danke der Klarstellung, dass hatte ich bisserl anders verstanden.
Und ansonsten stimme ich dir zu, dass es unterirdisch ist, was die masse der öD Arbeitgeber sich im Tarifbereich da für einen Mist erlaube und Personaler mit tariflichen Aufgaben betreuen, die damit absolut überfordert sind und fast schon betrügerisch den TBler das Geld vorenthalten.
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?
Beitrag von: WasDennNun am 24.03.2022 10:05
EG überspringen geht nicht. Meinen die meisten, aber bei mir schon öfters erlebt. Bei einigen geht das wohl nicht und bei einigen wohl doch. Bestes Beispiel: ich habe nach meiner Ausbildung mich auf eine 7er Stelle beworben. Musste allerdings dafür eine zusätzliche Ausbildung absolvieren. Ich wurde in die 5 eingruppiert nach der ersten Prüfung in die 6. in der Zwischenzeit wurde die Stelle höhergruppiert in die 8. nach meiner Prüfung wurde ich direkt in die 8 eingruppiert mit einer Nachzahlung von 12 Monaten der Lohngruppe 7. Ich kenne Fälle das einige erst sich 12 Monate in der 7 befinden mussten und anschließend die 8. bekamen. Selbe Kommune anderer Personalleiter. Noch ein willkürliches Beispiel gefällig? Stufenlaufzeit Verkürzung. Einem
Mitarbeiter wurde die Stufenlaufzeit Verkürzung durch überdurchschnittliche Leistung gewährt. 5 Jahre später sollte es nochmal eine Stufenlaufzeitverkürzung gewährt werden aufgrund überdurchschnittlicher Leistung. Die wurde aber von der Personalleitung angelehnt weil wohl der Tarifvertrag nur eine einmalige Verkürzung hergibt. Wieder selbe Kommune andere leitung: Mitarbeiter wurde innerhalb von 8 Jahren eine vorzeitige Stufenlaufzeit gewährt und das 2 mal. Total die Experten die dort in der Personalabteilung sitzen.
Das zeigt, dass diese Personaler nicht des verständigen Lesens mächtig sind, geschwiege denn dass sie jemals da was gelesen hätten.

Ein einfaches: Wo steht das lässt sie zu 99,9% grandios scheitern.
Asozial so was.

Nachdem ich unsere Führungseben über die tariflichen Möglichkeiten im Bereich Stufen in Form eines Kurzvortrages und einer DIN A4 Tabelle dargelegt habe, wurde der Personaler gefragt, warum er das nicht wüsste und warum er seit Jahren behauptet hat, dass das nicht ginge.
-> Stammeln, wurde mir so gesagt, rote Birne, ausflüchte -> Poststelle

zum Glück beherrscht unser obere Führungseben im Haus noch einigermaßen das selbständige Denken.

Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?
Beitrag von: XTinaG am 24.03.2022 10:17
Wenn ich JA18 richtig verstanden habe, wurde eine Stelle ausgeschrieben, die mit ihm/ihr besetzt worden ist. Zu dieser Stelle gibt es eine Stellenbeschreibung. Die darin enthaltenen Tätigkeiten führen aus Sicht des Arbeitgebers zur Eingruppierung in E9a.
Ok, danke der Klarstellung, dass hatte ich bisserl anders verstanden.
Und ansonsten stimme ich dir zu, dass es unterirdisch ist, was die masse der öD Arbeitgeber sich im Tarifbereich da für einen Mist erlaube und Personaler mit tariflichen Aufgaben betreuen, die damit absolut überfordert sind und fast schon betrügerisch den TBler das Geld vorenthalten.

Ich ursprünglich auch. Der Threadersteller war ja selbst vom Vorhandensein der Stellenbeschreibung überrascht. Es gibt sie aber wohl und der Arbeitgeber hat keine anderen Tätigkeiten übertragen.
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?
Beitrag von: WasDennNun am 24.03.2022 10:27
Wenn ich JA18 richtig verstanden habe, wurde eine Stelle ausgeschrieben, die mit ihm/ihr besetzt worden ist. Zu dieser Stelle gibt es eine Stellenbeschreibung. Die darin enthaltenen Tätigkeiten führen aus Sicht des Arbeitgebers zur Eingruppierung in E9a.
Ok, danke der Klarstellung, dass hatte ich bisserl anders verstanden.
Und ansonsten stimme ich dir zu, dass es unterirdisch ist, was die masse der öD Arbeitgeber sich im Tarifbereich da für einen Mist erlaube und Personaler mit tariflichen Aufgaben betreuen, die damit absolut überfordert sind und fast schon betrügerisch den TBler das Geld vorenthalten.
Ich ursprünglich auch. Der Threadersteller war ja selbst vom Vorhandensein der Stellenbeschreibung überrascht. Es gibt sie aber wohl und der Arbeitgeber hat keine anderen Tätigkeiten übertragen.
Finde ich aber schon etwas Spooky, wenn es eine Stellenbeschreibung (in einer dunklen Schublade) gibt, sie aber weder ausgehändigt, noch die damit zu verbindenden Tätigkeiten in irgendeiner Form explizit übertragen wurden, sondern (so habe ich es verstanden) auf Zuruf des Vorgesetzten die Tätigkeiten ausgeübt werden und jetzt dann diese Beschreibung "rückwirkend" als übertragende Tätigkeiten genutzt werden kann.
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?
Beitrag von: XTinaG am 24.03.2022 10:30
Es wurden ja auch keine anderen Tätigkeiten explizit übertragen. Personalbearbeitung im kommunalen Bereich ist nahezu immer spooky.
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?
Beitrag von: JA18 am 24.03.2022 10:48
Wenn ich JA18 richtig verstanden habe, wurde eine Stelle ausgeschrieben, die mit ihm/ihr besetzt worden ist. Zu dieser Stelle gibt es eine Stellenbeschreibung. Die darin enthaltenen Tätigkeiten führen aus Sicht des Arbeitgebers zur Eingruppierung in E9a.
Ok, danke der Klarstellung, dass hatte ich bisserl anders verstanden.
Und ansonsten stimme ich dir zu, dass es unterirdisch ist, was die masse der öD Arbeitgeber sich im Tarifbereich da für einen Mist erlaube und Personaler mit tariflichen Aufgaben betreuen, die damit absolut überfordert sind und fast schon betrügerisch den TBler das Geld vorenthalten.
Ich ursprünglich auch. Der Threadersteller war ja selbst vom Vorhandensein der Stellenbeschreibung überrascht. Es gibt sie aber wohl und der Arbeitgeber hat keine anderen Tätigkeiten übertragen.
Finde ich aber schon etwas Spooky, wenn es eine Stellenbeschreibung (in einer dunklen Schublade) gibt, sie aber weder ausgehändigt, noch die damit zu verbindenden Tätigkeiten in irgendeiner Form explizit übertragen wurden, sondern (so habe ich es verstanden) auf Zuruf des Vorgesetzten die Tätigkeiten ausgeübt werden und jetzt dann diese Beschreibung "rückwirkend" als übertragende Tätigkeiten genutzt werden kann.

Ich bin halt im guten Glauben davon ausgegangen, dass die Ausschreibung mit E6 auch den entsprechenden, in der Stellenbeschreibung enthaltenen Aufgaben, entspricht und hatte gedacht, dass das so seine Richtigkeit hat.
Das hätte ich direkt bei Eintritt prüfen sollen / müssen, habe ich aber nicht getan.

Dass bei näheren Nachforschungen dann eine E9a dabei heraus kommt, hat mich ja, wie gesagt, selbst überrascht.
Zusammengefasst, so aus meiner Sicht, wurde ich zwei Jahre lang, überspitzt ausgedrückt, um drei Entgeltgruppen "betrogen".