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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: nadinchen am 24.03.2022 16:36
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Hallo,
ich war vom 15.07.2017 - 31.12.2018 bei der Uni Ffm und seit dem 15.11.2021 beim RP Darmstadt angestellt und befinde mich dort noch in der Probezeit bis 14.05.2022.
Da mein Arbeitgeber jeweils das Land Hessen ist, welche Kündigungsfrist müsste der RP Darmstadt nach § 34 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 S. 1 einhalten, wenn dieser mich zum Ende der Probezeit zum 31.05.2022 kündigen wollen würde?
6 Wochen, oder!?
D. h., er müsste mich bis spätestens einschließlich 19.04.2022 kündigen, oder!?
Dankeschön.
LG
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Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss.
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D. h., die vorherige und gesamte Beschäftigungszeit ist der neuen Probezeit unterlegen?
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Das hat mit der Probezeit nichts zu tun. Die Regelung ist eindeutig. Beschäftigungszeit spielt erst nach dem Ende des sechsten Monats seit des Beginns des Arbeitsverhältnisses eine Rolle.
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Ok. "Hätte ja sein können", hab ich mir gedacht.
Und Ausnahmen gibts da leider keine, evtl. bei Schwerbehinderten?
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Nein.
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Schade. Dann muss ich leider noch ein wenig bangen. Leider lief das Mitarbeitergespräch nicht so gut. :'-(