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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: camouflage am 28.03.2022 08:02

Titel: Höhergruppierung mit anschließender Verbeamtung
Beitrag von: camouflage am 28.03.2022 08:02
Hallo liebe Kolleg:innen,

Aktuell bin ich in E9b beschäftigt (Fachabitur, ohne Studium, 3 Jahre im ÖD RLP) und habe vor kurzen mit meinem Personaler zwecks Verbeamtung gesprochen. Dieser würde mich nach derzeitigem Stand in A7, max. in A8 verbeamten können.

Es ist im Gespräch noch dieses Jahr in die E10 aufzusteigen.

Kann mir jemand sagen, ob dann eine Verbeamtung in A9 ohne Weiteres möglich, oder definitiv ein Studium nötig ist?

Vielen Dank schon jetzt für eure Antworten  :-*

Titel: Antw:Höhergruppierung mit anschließender Verbeamtung
Beitrag von: Unknown am 28.03.2022 08:19
Ich kenne jetzt nicht alle 16 Landesgesetze und das des Bundes, allerdings gehe ich mal davon aus, dass ein FH-Studium bzw. ein Bachelor immer Voraussetzung ist für die Verbeamtung im gehobenen Dienst.
Du könntest natürlich im Rahmen von Beförderungen auf A9 kommen. Allerdings spielen da viele Faktoren mit rein und eine pauschale Antwort kann dir da keiner drauf geben.
Titel: Antw:Höhergruppierung mit anschließender Verbeamtung
Beitrag von: Organisator am 28.03.2022 08:20
Kann mir jemand sagen, ob dann eine Verbeamtung in A9 ohne Weiteres möglich, oder definitiv ein Studium nötig ist?

Eine Beförderung nach A9 im mittleren Dienst ist ohne Studium möglich.
Titel: Antw:Höhergruppierung mit anschließender Verbeamtung
Beitrag von: WasDennNun am 28.03.2022 08:23
In welcher EGx du bist ist für die Verbeamtung relativ egal.

Verbeamtung in der A9 ginge nur wenn du nicht im mD sondern im gD verbeamtet werden würdest.
(Was ich bei deiner Vita nicht sehe)
Die Verbeamtung direkt in die A8 halte ich für sehr unwahrscheinlich.

Wenn du Beamter mit A7 wirst, kann es sein, dass du nach 10 Jahren in der A9 bis, es kann aber sein dass du mit A8 in Pension gehst, kommt auf deine Laufbahn, Beurteilungen etc. an

Bevor du dich verbeamten lässt, solltest du dich mit den Grundprinzipien des Beamtentums auseinandersetzen.
Beamter sein ist mehr als anstelle von EGx zu Ay zu wechseln.
Es gibt diverse die im mD hinter her jammern, dass sie nicht gewusst hätten, was das alles bedeutet.
Titel: Antw:Höhergruppierung mit anschließender Verbeamtung
Beitrag von: camouflage am 28.03.2022 08:29
Es gibt diverse die im mD hinter her jammern, dass sie nicht gewusst hätten, was das alles bedeutet.

So einen Satz habe ich schon einmal gehört, doch nie verstanden. Es ist alles so komlex.
Kannst du mir Beispiele nennen?
Titel: Antw:Höhergruppierung mit anschließender Verbeamtung
Beitrag von: Organisator am 28.03.2022 08:42
Es gibt diverse die im mD hinter her jammern, dass sie nicht gewusst hätten, was das alles bedeutet.

So einen Satz habe ich schon einmal gehört, doch nie verstanden. Es ist alles so komlex.
Kannst du mir Beispiele nennen?

- Die Tätigkeiten sind andere als die eines Tarifbeschäftigten E10 (vergleiche mal, was eine Kollege A7 macht zu deiner Tätigkeit)
- Bei A9 ist Ende der Laufbahn, wo hingegen es zumindest tariflich deutlich weitergehen kann
- und wie WDN schreibt - die Grundprinzipien des Beamtentums unterscheiden sich von den Rechten und Pflichten eines Arbeitnehmers
Titel: Antw:Höhergruppierung mit anschließender Verbeamtung
Beitrag von: WasDennNun am 28.03.2022 10:20
Es gibt diverse die im mD hinter her jammern, dass sie nicht gewusst hätten, was das alles bedeutet.

So einen Satz habe ich schon einmal gehört, doch nie verstanden. Es ist alles so komlex.
Kannst du mir Beispiele nennen?
Du hast keinen Arbeitsvertrag mehr, sondern einen Dienstherren, der dich (in gewissen Rahmen) beliebig einsetzen kann. Sprich: besonderes Dienst- und Treueverhältnis.
Viele Jammern über die hohen PKV kosten im mD
Einige Jammern, dass sie in der Ax stecken eine keine Chance haben zur Ax+1 befördert zu werden.
Du bist solange du nicht ausbefördert bist, der "Willkür" der Beurteilung unterworfen und musst deswegen dein Rückgrat zu hause lassen.
Wirst du vorbestraft wegen eine Dämlichkeit stehst du auf der Straße.


Titel: Antw:Höhergruppierung mit anschließender Verbeamtung
Beitrag von: McOldie am 28.03.2022 13:10
Es gibt diverse die im mD hinter her jammern, dass sie nicht gewusst hätten, was das alles bedeutet.

So einen Satz habe ich schon einmal gehört, doch nie verstanden. Es ist alles so komlex.
Kannst du mir Beispiele nennen?
Du hast keinen Arbeitsvertrag mehr, sondern einen Dienstherren, der dich (in gewissen Rahmen) beliebig einsetzen kann. Sprich: besonderes Dienst- und Treueverhältnis.
Viele Jammern über die hohen PKV kosten im mD
Einige Jammern, dass sie in der Ax stecken eine keine Chance haben zur Ax+1 befördert zu werden.
Du bist solange du nicht ausbefördert bist, der "Willkür" der Beurteilung unterworfen und musst deswegen dein Rückgrat zu hause lassen.
Wirst du vorbestraft wegen eine Dämlichkeit stehst du auf der Straße.

Um wegen einer Straftat aus dme Beamtenverhältnis entlassen zu werden, muss man schon etwas schwerwiegendes verbrochen zu haben. Bei einer Beurteilung von mehr als 1 Jahr Haft führt allerdings kraft Gesetzes zu einer Entlassung. Bei derartigen Dingen musst du als Tarifbeschäftigter auch mit einer Kündigung rechnen. Und was die Beförderungschancen im Beamtenverhältnis angeht, ist dieses auch abhängig vom jeweiligen Dienstherrn. In einer großen Behörde bzw. Ministerium sind die Chancen sicherlich größer als bei einer kleinen Kommune.
Titel: Antw:Höhergruppierung mit anschließender Verbeamtung
Beitrag von: Gerda Schwäbel am 28.03.2022 14:54
Es gibt diverse die im mD hinter her jammern, dass sie nicht gewusst hätten, was das alles bedeutet.

So einen Satz habe ich schon einmal gehört, doch nie verstanden. Es ist alles so komlex.
Kannst du mir Beispiele nennen?
... Wirst du vorbestraft wegen eine Dämlichkeit stehst du auf der Straße.

Um wegen einer Straftat aus dme Beamtenverhältnis entlassen zu werden, muss man schon etwas schwerwiegendes verbrochen zu haben. Bei einer Beurteilung von mehr als 1 Jahr Haft führt allerdings kraft Gesetzes zu einer Entlassung. ...

Die Verurteilung muss allerdings in Zusammenhang mit einer vorsätzlichen Tat stehen. "Dämlichkeit" fällt da gerade nicht drunter. 
Titel: Antw:Höhergruppierung mit anschließender Verbeamtung
Beitrag von: Organisator am 28.03.2022 14:57
Es gibt diverse die im mD hinter her jammern, dass sie nicht gewusst hätten, was das alles bedeutet.

So einen Satz habe ich schon einmal gehört, doch nie verstanden. Es ist alles so komlex.
Kannst du mir Beispiele nennen?
... Wirst du vorbestraft wegen eine Dämlichkeit stehst du auf der Straße.

Um wegen einer Straftat aus dme Beamtenverhältnis entlassen zu werden, muss man schon etwas schwerwiegendes verbrochen zu haben. Bei einer Beurteilung von mehr als 1 Jahr Haft führt allerdings kraft Gesetzes zu einer Entlassung. ...

Die Verurteilung muss allerdings in Zusammenhang mit einer vorsätzlichen Tat stehen. "Dämlichkeit" fällt da gerade nicht drunter.

Ist das so? Fahrlässige Tötung mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren führt nicht zu einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis?
Titel: Antw:Höhergruppierung mit anschließender Verbeamtung
Beitrag von: Gerda Schwäbel am 28.03.2022 16:00
Ist das so? Fahrlässige Tötung mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren führt nicht zu einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis?

So verstehe ich § 24 Beamtenstatusgesetz und § 41 BBG.
Titel: Antw:Höhergruppierung mit anschließender Verbeamtung
Beitrag von: Organisator am 29.03.2022 08:22
So verstehe ich § 24 Beamtenstatusgesetz und § 41 BBG.

Ich bin überrascht. Ein Blick ins Gesetz klärt mal wieder die Rechtslage. Danke für den Hinweis!
Titel: Antw:Höhergruppierung mit anschließender Verbeamtung
Beitrag von: camouflage am 29.03.2022 08:24
Das sind alles gute Gründe die man sich durch den Kopf gehen lassen muss, auch wenn man nicht vor hat eine Straftat zu begehen.  :P
Finanziell ist meiner Recherche nach auch nicht mehr drin, wenn man die PKV abzieht.
Sehe ich das richtig, dass das einzig positive die Pension ist?
Als Beschäftigter hat man ja die VBL, die ja auch noch zur Rente kommt.  ???
Titel: Antw:Höhergruppierung mit anschließender Verbeamtung
Beitrag von: Organisator am 29.03.2022 08:49
Sehe ich das richtig, dass das einzig positive die Pension ist?
Als Beschäftigter hat man ja die VBL, die ja auch noch zur Rente kommt.  ???

Und dadurch reduziert sich der Abstand der Pension deutlich bis hin zu vernachlässigbar.
Titel: Antw:Höhergruppierung mit anschließender Verbeamtung
Beitrag von: WasDennNun am 29.03.2022 08:59
Das sind alles gute Gründe die man sich durch den Kopf gehen lassen muss, auch wenn man nicht vor hat eine Straftat zu begehen.  :P
Finanziell ist meiner Recherche nach auch nicht mehr drin, wenn man die PKV abzieht.
Sehe ich das richtig, dass das einzig positive die Pension ist?
Als Beschäftigter hat man ja die VBL, die ja auch noch zur Rente kommt.  ???
Nein, der größte Vorteil ist, dass dein Dienstherr sich verpflichtet dich lebenslang zu alimentieren und du dich verpflichtest dem Dienstherren bis zur Pension zu dienen.

Wer wegen Geld Beamter wird ist charakterlich nicht für das Beamtendasein geschaffen und sollte sich Gedanken über das besondere Dienst und Treuverhältnis machen, welches er eingehen würde.

Mir persönlich waren stets meine persönlichen Freiheiten wichtiger und habe drum immer die Verbeamtung abgelehnt.
Titel: Antw:Höhergruppierung mit anschließender Verbeamtung
Beitrag von: WasDennNun am 29.03.2022 09:12
Sehe ich das richtig, dass das einzig positive die Pension ist?
Als Beschäftigter hat man ja die VBL, die ja auch noch zur Rente kommt.  ???

Und dadurch reduziert sich der Abstand der Pension deutlich bis hin zu vernachlässigbar.
Und sollte somit kein Argument sein.

Was für Argumente bleiben: sehr gute Absicherung bei Krankheit und lebenslange Alimentation (inkl. Kind und Kegel, denn für das Dritte Kind wird es zukünftig ja locker 500-700€ brutto mehr an Zulage geben)
Titel: Antw:Höhergruppierung mit anschließender Verbeamtung
Beitrag von: Johann am 29.03.2022 12:41
Einer mir bekannten Person hätte in ihrem Leben nichts besseres passieren können, als verbeamtet zu werden. Als es in meiner Schulzeit begann, dass ich Lücken in meinem Stundenplan habe, in denen ich nach Hause gehen konnte, war ich ziemlich überrascht, wie häufig mein Vater dort anzutreffen war. Vorher habe ich es nie mitbekommen, dass er so häufig wegen Krankheit zuhause blieb. Er wirkte auf mich nie krank, war immer beweglich aber angeblich wegen Rücken krank. Zwischendurch dann mal Briefe seines Dienstherren gefunden mit einer Auflistung über seine Fehltage die letzten Jahre mit im Schnitt 150 Fehltagen p.a.. Laut Aussage meiner Mutter war diese Drückeritis aber schon als sie ihn kennengelernt hat in jungen Jahren (ca. Mitte 20) erkennbar. Da war er allerdings auch schon verbeamtet.

Also wenn du an dir selbst eine starke Neigung zur Drückeritis erkennen kannst, ist genau das der Punkt, der die Entscheidung hin zur Verbeamtung nochmal stark ausschlagen lässt. Als Angestellter hast du nach 6 Wochen bedeutend weniger Geld und wirst irgendwann gekündigt, als Beamter kannst du jahrelang krank sein und musst nur bei jedem Zwangsbesuch beim Amtsarzt erzählen, dass du ja so unbedingt wieder arbeiten willst und alles gibst, damit das wieder passiert und kriegst jahrelang deine Kohle ohne auch nur einen Finger dafür krumm zu machen. Also wie Hartz IV nur mit bedeutend mehr Geld.

Im mittleren Dienst eine Verbeamtung anstreben, wenn man auf einer EG9b Stelle hockt und dann erstmal in A6 oder so landet bedarf schon eines intensiven Wollens, das ist richtig. Wenn man keine Drückeritis hat, ansonsten auch arbeitswillig ist und ggf. eines Tages mal etwas weiter (ggf. ins Ausland) weg ziehen will, könnte man auch Angestellter bleiben und legt für die Altersvorsorge eben ein paar Euro im Monat zur Seite (/investiert).