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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Anonym97 am 28.03.2022 10:45

Titel: Arbeitszeugnis Entgeltgruppe
Beitrag von: Anonym97 am 28.03.2022 10:45
Hallo Zusammen,

Ich habe heute mein Arbeitszeugnis bekommen. Darin ist die Entgeltgruppe angegeben.
Habe bereits versucht über Google etwas herauszufinden...leider vergebens.
Der Personalamtsleiter behauptet, dass die Angabe der Entgeltgruppe im Arbeitszeugnis laut dem TVÖD geregelt ist.
Deshalb möchte er den Absatz darüber nicht aus dem Arbeitszeugnis entfernen...ich finde allerdings, dass es niemanden etwas angeht, was ich vorher verdient habe.

Hat jemand damit Erfahrungen und kann mir weiterhelfen?

Danke
Titel: Antw:Arbeitszeugnis Entgeltgruppe
Beitrag von: Lars73 am 28.03.2022 11:25
Ich sehe keine Pflicht zur Angabe der Entgeltgruppe. Aber es ist m.E. auch nicht verboten. Ein Zeugnis welche die Entgeltgruppe enthält dürfte die Pflicht zur Erteilung eines Arbeitszeugnisses erfüllen. Ich sehe keine rechtliche Handhabe dagegen.
Titel: Antw:Arbeitszeugnis Entgeltgruppe
Beitrag von: McOldie am 28.03.2022 13:03
Die Entgeltgruppe hat im Arbeitszeugnis nichts zu suchen. Es gibt auch keine Regelung im TVöD, die dieses vorsieht. Im qualifizierten Zeugnis ist die ausgeübte Tätigkeit auszuführen.  Ich habe bisher auch noch ein Zeugnis aus dem öffentlichen Dienst gesehen, das eine Entgeltgruppe enthält.
Titel: Antw:Arbeitszeugnis Entgeltgruppe
Beitrag von: Fragmon am 29.03.2022 09:08
Ich dachte immer im Privatrecht ist alles erlaubt was nicht explizit durch Gesetz oder einer rechtlichen Regelung ausgeschlossen ist. Demnach, da es kein Verbot der Aufnahme der EG in ein Arbeitszeugnis gibt, ist das auch möglich. Ich halte dies sogar für sinnvoll, da der künftige Arbeitgeber (öD) die Arbeit besser bewerten kann.
Titel: Antw:Arbeitszeugnis Entgeltgruppe
Beitrag von: WasDennNun am 29.03.2022 09:18
Ob er die Arbeit dadurch besser bewerten kann, sei mal dahingestellt, aber er kann vorab besser einschätzen in welche Stufe man jemanden einstellen kann. Also erwarte ich auch das nicht nur die EG sondern auch die aktuelle Stufe genannt wird  :o

PS: Wenn einem das nicht passt, dann kann man ja ein geschwärztes Arbeitszeugnis in die Bewerbungsmappe legen.

Aber die Behauptung des PALeiters zeigt wiederum die unterirdische Qualität dieser Menschengruppe
Titel: Antw:Arbeitszeugnis Entgeltgruppe
Beitrag von: Flying am 29.03.2022 10:43
Ich dachte immer im Privatrecht ist alles erlaubt was nicht explizit durch Gesetz oder einer rechtlichen Regelung ausgeschlossen ist. Demnach, da es kein Verbot der Aufnahme der EG in ein Arbeitszeugnis gibt, ist das auch möglich. Ich halte dies sogar für sinnvoll, da der künftige Arbeitgeber (öD) die Arbeit besser bewerten kann.

Ich würde grundsätzlich mal in Frage stellen, dass man anhand eines Arbeitszeugnisses die Arbeit wirklich bewerten kann.

Eine Regelung im TVöD diesbezüglich gibt es meines Wissens nicht - ausgeschlossen ist die Nennung aber sicherlich auch nicht.
Titel: Antw:Arbeitszeugnis Entgeltgruppe
Beitrag von: Alien1973 am 30.03.2022 10:18
Eine Gehaltangabe hat doch in einem Arbeitszeugnis nix verloren. Darin geht es um die ausgebübte Tätigkeit und um die geleistete Qualität derer. Alles andere hat in meinen Augen im AZ nix zu suchen.

Habe noch keines gesehen oder selber bekommen, in dem ein Gehalt angegeben worden wäre. Dies verschlechtert die Verhandlungsposition des Bewerbers und dürfte damit wohl kaum zulässig sein.

- Wenn man mehr Geld will hat man schlechte Karten wenn man vorher für weniger gearbeitet hat.

- Wenn man mehr bekommen würde aber durch die Gehaltsangabe automatisch weniger angeboten bekommt.

- Wenn man vorher mehr verdient hat, jetzt aber durch die Lebensplanung mit weniger zufrieden wäre, fliegt man womöglich vorher schon raus.

Das Arbeitszeugnis wird für den AN ausgestellt und nicht für den zukünftigen AG. So sehe ich das...
Titel: Antw:Arbeitszeugnis Entgeltgruppe
Beitrag von: WasDennNun am 30.03.2022 10:38
Und? Trotzdem kann ein AG das da reinschreiben und der AN es schwärzen.
Titel: Antw:Arbeitszeugnis Entgeltgruppe
Beitrag von: Anonym97 am 30.03.2022 11:09
Kommt das nicht auch doof, wenn ich als AN im Arbeitszeugnis etwas schwärze?

Ist es nicht so, dass man als AN Änderungen am AZ verlangen darf?
Titel: Antw:Arbeitszeugnis Entgeltgruppe
Beitrag von: WasDennNun am 30.03.2022 11:11
Ist es nicht so, dass man als AN Änderungen am AZ verlangen darf?
Ich wüsste nicht auf welcher Rechtsgrundlage man ein nicht fehlerhaftes AZ ändern lassen kann.
Titel: Antw:Arbeitszeugnis Entgeltgruppe
Beitrag von: Anonym97 am 30.03.2022 11:12
Ob er die Arbeit dadurch besser bewerten kann, sei mal dahingestellt, aber er kann vorab besser einschätzen in welche Stufe man jemanden einstellen kann. Also erwarte ich auch das nicht nur die EG sondern auch die aktuelle Stufe genannt wird  :o


Das komische daran ist, dass die Stufe nicht genannt wird...lediglich die EG ist angegeben...
Titel: Antw:Arbeitszeugnis Entgeltgruppe
Beitrag von: WasDennNun am 30.03.2022 11:13
Der Personalamtsleiter behauptet, dass die Angabe der Entgeltgruppe im Arbeitszeugnis laut dem TVÖD geregelt ist.
Schon mal den naiven Kalkrieselnden PA Leiter gefragt, wo man das nachlesen kann?
Titel: Antw:Arbeitszeugnis Entgeltgruppe
Beitrag von: WasDennNun am 30.03.2022 11:16
Ach ja, man kann natürlich verlangen, dass da nicht steht:
X war in der EGz eingruppiert. Denn diese Aussage ist ja Falsch, da es ja nur eine Rechtsmeinung des AGs ist und nicht die Wahrheit sein muss.
Da dürfte also nur stehen:
X wurde ein Entgelt der EGz gezahlt
oder
Nach Rechtsmeinung des Ags war X in der EGz eingruppiert.

 8)

genug Korinthen gek :P

Titel: Antw:Arbeitszeugnis Entgeltgruppe
Beitrag von: Anonym97 am 30.03.2022 11:18
Der Personalamtsleiter behauptet, dass die Angabe der Entgeltgruppe im Arbeitszeugnis laut dem TVÖD geregelt ist.
Schon mal den naiven Kalkrieselnden PA Leiter gefragt, wo man das nachlesen kann?


Habe danach nur noch die schnippische Antwort "wir machen das schon immer so und es hat sich noch keiner beschwert" erhalten...
Titel: Antw:Arbeitszeugnis Entgeltgruppe
Beitrag von: WasDennNun am 30.03.2022 11:23
Und, ich würde im zweifel Tippex (oder elektronisch) nehmen und auslöschen, Thema durch.
wenn es mich stören würde.....
Titel: Antw:Arbeitszeugnis Entgeltgruppe
Beitrag von: andi1504 am 30.03.2022 13:34
Also mich würde das auch erheblich stören. Dem Grunde nach halte ich die Angabe der Entgeltgruppe bzw. des Gehalts in einem Arbeitszeugnis für völlig fehl am Platz. Das Arbeitszeugnis hat Angaben zu Führung (also Verhalten) und Leistung zu enthalten. Da hat die Angebe der Vergütung bzw. Entgeltgruppe genauso wie z. B. Angaben über die Krankenkasse des AN, über vermögenswirksame Leistungen, Dienstrad, Zulagen o. ä. nichts im Zeugnis verloren.

Das Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert sein und darf das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht ungerechtfertigt erschweren. Durch die Angabe der  Vergütung im Arbeitszeugnis kann ggf. natürlich die Verhandlungsposition -und damit auch das berufliche Fortkommen- des AN im Bewerbungsverfahren erschwert sein.

Mein Rechtsempfinden ist daher auch, dass man die Herausnahme der Angabe auch erfolgreich -ggf. gerichtlich- durchsetzen könnte. 
Titel: Antw:Arbeitszeugnis Entgeltgruppe
Beitrag von: WasDennNun am 30.03.2022 15:11
Also mich würde das auch erheblich stören. Dem Grunde nach halte ich die Angabe der Entgeltgruppe bzw. des Gehalts in einem Arbeitszeugnis für völlig fehl am Platz. Das Arbeitszeugnis hat Angaben zu Führung (also Verhalten) und Leistung zu enthalten. Da hat die Angebe der Vergütung bzw. Entgeltgruppe genauso wie z. B. Angaben über die Krankenkasse des AN, über vermögenswirksame Leistungen, Dienstrad, Zulagen o. ä. nichts im Zeugnis verloren.
Mit dem Unterschied, dass die Angabe der EG nicht die Angabe des Gehaltes ist, sondern eine Angabe darüber, welche Tätigkeiten übertragen wurden und deren Eingruppierung der AG vermutet.
Titel: Antw:Arbeitszeugnis Entgeltgruppe
Beitrag von: andi1504 am 30.03.2022 15:52
...sondern eine Angabe darüber, welche Tätigkeiten übertragen wurden und deren Eingruppierung der AG vermutet.

Die Angabe der Entgeltgruppe gibt keine Information darüber, welche Tätigkeiten übertragen wurden.
Beispiel: TVöD EG 5 Fallgr. 1 (Allgemeiner Teil - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale) "Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit"
Mit dieser Information kann ich lediglich mutmaßen, dass Tätigkeiten übertragen wurden, die eine Eingruppierung nach EG 5 nach sich ziehen; nicht aber welche Tätigkeiten das waren. Ich würde auch mal bezweifeln, dass in dem Zeugnis auch Angaben darüber gemacht wurden, welche Fallgruppe oder welcher Teil der Entgeltordnung zur Anwendung gekommen sind. 

Titel: Antw:Arbeitszeugnis Entgeltgruppe
Beitrag von: WasDennNun am 30.03.2022 16:27
...sondern eine Angabe darüber, welche Tätigkeiten übertragen wurden und deren Eingruppierung der AG vermutet.

Die Angabe der Entgeltgruppe gibt keine Information darüber, welche Tätigkeiten übertragen wurden.
Beispiel: TVöD EG 5 Fallgr. 1 (Allgemeiner Teil - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale) "Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit"
Mit dieser Information kann ich lediglich mutmaßen, dass Tätigkeiten übertragen wurden, die eine Eingruppierung nach EG 5 nach sich ziehen; nicht aber welche Tätigkeiten das waren. Ich würde auch mal bezweifeln, dass in dem Zeugnis auch Angaben darüber gemacht wurden, welche Fallgruppe oder welcher Teil der Entgeltordnung zur Anwendung gekommen sind.
Natürlich inklusive der allgemeinen Beschreibung ergibt sich durchaus eine anderer Überblick über die Tätigkeiten.
Denn:
Wenn jemand eine Ausbildung als Bürokaufmann hat und es wird angegeben, dass er in der EG6 war, dann weiß ich damit mehr über die mutmaßliche Güte seiner Arbeit als wenn dort diese Angabe nicht gemacht wird.
Denn bei gleichen Zeugnistext könnte da EG3 oder EG8 bei rauskommen die Eingruppierung sein. Ohne Angabe der EG sind es halt weniger Informationen. Mit habe ich ein klareres Bild über die geleistete Arbeit.


Ein Arbeitszeugnis von einem ITler bekommt, zweimal gleicher Text was seine Aufgaben waren.
Einmal mit der Angabe EG13 einmal EG9a. Da weiß ich durchaus welche  Art Aufgaben da übertragen wurden.

Spart Erläuterungen in epischer Breite.