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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Fleißiger Falter am 28.03.2022 16:00
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Hallo liebes Forum, ich bin derzeit krankgeschrieben wegen einer Fuß-OP. Diese Krankschreibung wird voraussichtlich knapp über 6 Wochen dauern bis zur Genesung. Wie erfolgt die Gehaltszahlung? Wird fortlaufend gezahlt und dann rückverrechnet mit der Zahlung der Krankenkasse? Oder wird die Gehaltszahlung genau nach 6 Wochen eingestellt und wieder aufgenommen nach Ende der Krankschreibung / Wiederaufnahme der Arbeit. Danke für eure Unterstützung.
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Das kann Ihnen hier niemand sagen; das wissen allenfalls Ihre Bezügestelle und vielleicht Ihre Personalstelle.
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Für die Verrechnung mit dem Krankengeld gibt es keine gesetzliche Grundlage. Die Entgeltzahlung wird nach Ablauf der Entgeltfortzahlungsfrist von 6 Wochen eingestellt und erst wieder aufgenommen, wenn du die Arbeit wieder antrittst. Du hast allerdings dazwischen Anspruch auf einen Krankengeldzuschuss nach Maßgabe des § 22 TV-L und die VBL läuft während der KGZ-Frist weiter.
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Du bekommst Geld bis 6 Wochen Krankschreibung rum sind (von deiner normalen Abrechnungstelle). Wenn für die KK absehbar ist, dass du länger als 6 Wochen krankbist (also immer schnell die Krankmeldungen einreichen!), schreiben die dir einen Brief. Danach bekommst du dann das Geld von der KK bis du wieder arbeiten gehst.