Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Citee am 02.04.2022 10:51
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Hallo zusammen,
im Kontext meiner anstehenden Verbeamtung muss ich ein wenig Papierkram erledigen.
Dabei ist auch die Frage nach der Anstellung meiner Frau zu beantworten.
Kann mir jemand sagen, ob eine Beschäftigung im Krankenhaus (Kirchennahmer Träger) im Tarifbereich AVR Caritas als Beschäftigung im öffentlichen Dienst nach §40 Abs. 6 BBesG gilt?
Vielen Dank!
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Schau ergänzend dazu mal in die BBesGVwV zu § 40:
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_19112020_D3302001908.htm
Nach meiner ersten Einschätzung wäre die Frage zu verneinen, wenn deine Frau keinen sozialbezogenen Anteil der Bezahlung gewährt wird, insbesondere wg. Verheiratetsein oder Kindern.
Sollte dies der Fall sein, wäre weiter zu prüfen, inwiefern eine Beteiligung der öffentlichen Hand vorliegt.
Sicherheitshalber sollte man mit dem entsprechenden Bearbeiter Rücksprache halten und ggf. vorsichtshalber den Arbeitgeber angeben mit Verweis, dass man sich unsicher sei. So kann einen später nicht der Vorwurf gemacht werden, man hätte durch falsche Angaben Leistungen erschleichen wollen.
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Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Werde ich so machen!