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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: mrsdaisy am 04.04.2022 15:03
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Hallo zusammen,
ich hatte vor meiner Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe eine amtsärztliche Untersuchung, welche auch keine Besonderheiten aufwies. Also es gab keine Bedenken. Jetzt ist meine Frage, ob ich vor meiner Verbeamtung auf Lebenszeit noch einmal eine erneute amtsärztliche Untersuchung machen muss, oder ob dafür auch meine Untersuchung für die Verbeamtung auf Probe reicht.
Vielen Dank schon im Voraus!
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Ich bin Beamtin in NRW, falls das relevant ist.
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Hallo zusammen,
ich hatte vor meiner Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe eine amtsärztliche Untersuchung, welche auch keine Besonderheiten aufwies. Also es gab keine Bedenken. Jetzt ist meine Frage, ob ich vor meiner Verbeamtung auf Lebenszeit noch einmal eine erneute amtsärztliche Untersuchung machen muss, oder ob dafür auch meine Untersuchung für die Verbeamtung auf Probe reicht.
Vielen Dank schon im Voraus!
Ist uneinheitlich, habs so und so erlebt.
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Bei uns wird jeder vor der Ernennung zum BaL erneut zum AA geschickt.
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Ich würde deine Amsterdam Tour noch eine Weile verschieben ^^
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In NRW muss man nicht, es sei denn, es bestehen Zweifel an der gesundheitlichen Eignung.
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Das vor jeder Lebenszeiturkunde durchzuziehen, wäre ein ziemlich unvertretbarer Aufwand. Die Aussage „bei uns …vor jeder Ernennung als BaL“ kann ich daher nur so verstehen, dass mit „bei uns“ allenfalls eine Dienststelle gemeint ist, aber kein Bundesland.
Bei uns machen wir das jedenfalls nicht- dafür haben wir zu geringe Kapazitäten im Schlaflabor ;)
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Bei uns (Behörde, Bund) jeweils ein Besuch beim AA.
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@opa
In Hessen ist es seit 2014 auch so vorgesehen.
Vor BaL hat eine amtsersätzliche Untersuchung stattzufinden.
§ 10 Abs 2 HBG:
Die gesundheitliche Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder in ein anderes Beamtenverhältnis mit dem Ziel der späteren Verwendung im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist aufgrund einer ärztlichen Untersuchung festzustellen; § 39 gilt entsprechend. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn bereits ein Beamten- oder Richterverhältnis auf Lebenszeit besteht.
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In der Finanzverwaltung NRW ist ein zweiter Amtsarztbesuch nur dann vorgesehen, wenn dies bei der Einstellung bereits festgelegt wird.
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Das kommt wohl darauf an, was der Amtsarzt zur Untersuchung vor BaP geschrieben hat. Oft ist es so, dass dort bereits geäußert wird, das keine Bedenken gegen eine Verbeamtung auf Lebenszeit bestehen. Wenn das dort nicht so steht, wird man nochmal zur Untersuchung geladen vor BaL. Ist allerdings auch ein Landkreis, wovon ich hier schreibe.
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Bei uns, Stiftung öffentliches Recht in Hessen, machen wir das auch immer: Ich selbst hatte drei Untersuchungen: aW, aP, aL.
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Für NRW in der Regel AA Untersuchung zur Einstellung. Also z. B. BaW erste Untersuchung. Sollte dort alles klar sein erfolgt keine weitere Untersuchung. Ansonsten vor BaP noch mal eine Untersuchung. Vor BaL nur in ganz wenigen Fällen ( z. B. sehr lange Erkrankung während BaP.
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Hallo zusammen,
ich hatte vor meiner Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe eine amtsärztliche Untersuchung, welche auch keine Besonderheiten aufwies. Also es gab keine Bedenken. Jetzt ist meine Frage, ob ich vor meiner Verbeamtung auf Lebenszeit noch einmal eine erneute amtsärztliche Untersuchung machen muss, oder ob dafür auch meine Untersuchung für die Verbeamtung auf Probe reicht.
Vielen Dank schon im Voraus!
Das habe ich mich hierfür Bremen auch schon oft gefragt, so recht scheint es auch nirgends geregelt zu sein. Hier ist es jedenfalls so, dass bei der amtsärztlichen Untersuchung lediglich die gesundheitliche Eignung für die Verbeamtung auf Probe festgestellt wird. Hier wird aber grundsätzlich nur noch untersucht, wenn der Kandidat bei der Selbstauskunft irgend eine Erkrankung angegeben hat, die Anlass zur Untersuchung gab.
Weil eine blöde Frage, was passiert eigentlich, wenn die gesundheitliche Eignung bei der Verbeamtung auf Probe zwar noch festgestellt worden ist, bei einer erneuten Untersuchung vor der Lebenszeitverbeamtung jedoch nicht mehr?
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Weil eine blöde Frage, was passiert eigentlich, wenn die gesundheitliche Eignung bei der Verbeamtung auf Probe zwar noch festgestellt worden ist, bei einer erneuten Untersuchung vor der Lebenszeitverbeamtung jedoch nicht mehr?
Dann liegt die Eignung für BaL nicht vor und man wird nach Ablauf der Verbeamtung auf Probe entlassen. Es könnte die Verbeamtung auf Probe evtl. verlängert werden, ob man es macht hängt vom Einzelfall ab und man könnte evtl. im Anschluss einen Arbeitsvertrag als Tarifbeschäftigter bekommen. Allerdings hängt es immer von der Dienststelle ab.
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Bei uns, Stiftung öffentliches Recht in Hessen, machen wir das auch immer: Ich selbst hatte drei Untersuchungen: aW, aP, aL.
Das andere Extrem hatten wohl die meisten tarifbeschäftigten Lehrer in Sachsen, die in das Beamtenverhältnis berufen wurden:
1x Hausarzt bei der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe.
Das war's.
Ja, das waren natürlich auch ganz spezielle Umstände, aber es zeigt, was darstellbar ist, wenn der Dienstherr will...
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Weil eine blöde Frage, was passiert eigentlich, wenn die gesundheitliche Eignung bei der Verbeamtung auf Probe zwar noch festgestellt worden ist, bei einer erneuten Untersuchung vor der Lebenszeitverbeamtung jedoch nicht mehr?
Dann liegt die Eignung für BaL nicht vor und man wird nach Ablauf der Verbeamtung auf Probe entlassen. Es könnte die Verbeamtung auf Probe evtl. verlängert werden, ob man es macht hängt vom Einzelfall ab und man könnte evtl. im Anschluss einen Arbeitsvertrag als Tarifbeschäftigter bekommen. Allerdings hängt es immer von der Dienststelle ab.
Ich nehme mal an, dass man in dem Fall, in dem man aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen wird, nicht "einfach so" einen Arbeitsvertrag bekommt. Schließlich wird dann eine Planstelle frei, bei der es dann doch normalerweise ein Bewerbungsverfahren geben müsste, auf dessen Stelle ich mich dann bewerben könnte ?
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Das denke ich hängt stark von der Behörde ab und wieviel Dienstposten bzw. Arbeitsplätze nicht belegt sind. Grundsätzlich gebe ich dir recht, dass ein neues Bewerbungsverfahren notwendig sein müsste. Ob man einfach von einem verbeamteten Dienstposten zu einem Arbeitsplatz überschrenken kann entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.
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Ich nehme mal an, dass man in dem Fall, in dem man aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen wird, nicht "einfach so" einen Arbeitsvertrag bekommt. Schließlich wird dann eine Planstelle frei, bei der es dann doch normalerweise ein Bewerbungsverfahren geben müsste, auf dessen Stelle ich mich dann bewerben könnte ?
So ähnlich habe ich das beobachten können. Zwei Beamte auf Widerruf wurde nicht als Probezeitbeamte übernommen. Einer aus gesundheitlichen Gründen, einer aufgrund zu schlechter Arbeitsleistungen. Beide erhielten Arbeitsverträge, der Schlechtleister befristet.
Der mit den gesundheitlichen Gründen wurde nach einigen Jahren und erneuter amtsärztlicher Begutachtung auf Probe verbeamtet, der Schlechtleister nach Ablauf der Befristung verabschiedet.