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		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Marianne am 04.04.2022 17:07
		
			
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				Wird eine Ausbildungszeit bei der Berechnung der Kündigungsfristen mit gerechnet? Also Ausbildung im Betrieb, im unmittelbaren Anschluss daran Beschäftigung im gleichen Betrieb. 
			
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				Für die Kündigungsfrist ist die Beschäftigungszeit maßgebend.
 Nicht als Beschäftigungszeit rechnen Zeiten, die in einem Berufsausbildungsverhältnis zurückgelegt worden sind. Das Ausbildungsverhältnis steht einem Arbeitsverhältnis nicht gleich.