Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: timiditas am 05.04.2022 08:40

Titel: Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Beitrag von: timiditas am 05.04.2022 08:40
Gilt § 22 Absatz 1 TV-L auch schon innerhalb der vierwöchigen Ausschlussfrist von § 3 Absatz 3 EntgFG?

Folgende Konstellation: Arbeitsantritt einer Beschäftigung in der Landesverwaltung am 01.04. Arbeitsunfähig ab 04.04.
Titel: Antw:Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Beitrag von: Lars73 am 05.04.2022 10:06
Ja. Der TV-L sieht Lohnfortzahlung ab dem ersten Tag vor.