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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: LALA1206 am 05.04.2022 08:45

Titel: Aufhebungsvertrag
Beitrag von: LALA1206 am 05.04.2022 08:45
Hallo,

ich überlege mein Vertrag aufzulösen und wollte mich erkundigen, ob es die Option gibt Urlaub auszahlen zu lassen, da der Austrittstermin Nahtlos über zum potentiellen Job geht.
ÖD zu private wirtschaft

Bei ein Aufhebungsvertrag hat man 3 Jahre bewerbiungssperre im jeweiligen TV-L , aber danach darf man sich wieder neu bewerben oder ist die Möglichkeit entgültig aus?
Titel: Antw:Aufhebungsvertrag
Beitrag von: WasDennNun am 05.04.2022 09:09
Hallo,

ich überlege mein Vertrag aufzulösen und wollte mich erkundigen, ob es die Option gibt Urlaub auszahlen zu lassen, da der Austrittstermin Nahtlos über zum potentiellen Job geht.
ÖD zu private wirtschaft
Nein, man hat nie die Option  Urlaub sich auszahlen zu lassen.
Entweder man nimmt ihn oder man kann ihn nicht bis zum Ende nehmen und wenn man ausscheidet, dann bekommt man ihn ausgezahlt.
Das kann und darf nicht vorher vereinbart werden, ist aber ein automatismus.
Am besten dokumentiert man, dass der AG dir deinen Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht geben konnte  bei mir haben dann mein Cheffe, in ähnlicher Situation ein dreizeiler mir in die Hand gedückt, dass der Urlaub wg. Übergabe/Restarbeiten nicht gegeben werden kann, damit war dann auch die PA zufrieden.
Zitat

Bei ein Aufhebungsvertrag hat man 3 Jahre bewerbungssperre im jeweiligen TV-L , aber danach darf man sich wieder neu bewerben oder ist die Möglichkeit entgültig aus?
Solch eine Bewerbungssperre ist mir nicht bekannt, Quelle?
Ich bin merhfach zwischen öD und pW gewechselt, auch unterhalb von 3 Jahren.